Antwort zur Anfrage SPD betr. Sachstand Ausgleichsmaßnahmen Airbus Werkserweiterung A380
Letzte Beratung: 14.05.2019 Hauptausschuss Ö 4.30
Die A 380-Werkserweiterung von Airbus erforderten eine teilweise Zuschüttung des Mühlenberger Loches von ca. 170 ha. Damit wurde ein ca. 700 ha großes Ästuar-Gebiet um etwa 24 % bewusst verkleinert. Ein Gebiet, welches als Vogelschutzgebiet und Flora-Fauna-Habitat-Gebiet einen hohen Schutzstatus genoss. Somit musste Hamburg Ausgleichsmaßnahmen leisten. Heute äußern Bürger Zweifel, ob diese Ausgleichsmaßnahmen konsequent durchgeführt worden sind. Folgende Fragen stellen sich daher zu den Sachständen der Ausgleichsmaßnahmen:
1. Wie ist der Sachstand der Ausgleichsmaßnahmen Hahnöfersand?
2. Wie ist der Sachstand der Ausgleichsmaßnahmen Hörner Au?
3. Wie ist der Sachstand der Ausgleichsmaßnahmen Haseldorfer Marsch?
4. Wie ist der Sachstand der Ausgleichsmaßnahmen Neuwerk?
5. Wie ist der Sachstand der Ausgleichsmaßnahmen für die Landebahnverlängerung in Richtung Neuenfelde?
5.1 Welche Kompensationsmaßnahmen für das Abverlangen von
Obstbauflächen sind vorgesehen gewesen und sind sie erledigt worden?
5.2 Ist die vorgesehene Ausgleichsabgabe
5.2.1 durch Airbus erfolgt?
5.2.1 in welcher Höhe wurde sie geleistet?
5.2.3 welche Ausgleichsmaßnahmen wurden damit realisiert?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Die Vorsitzende
8. Mai 2019
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt zur Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 20-4742) in Abstimmung mit der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die Ausgleichsmaßnahmen "Hahnöfersand" sind uneingeschränkt umgesetzt worden wie im Planfeststellungsbeschluss "DA-Erweiterung A 3 XX" vom 11. Mai 2000 in Verbindung mit dem Planfeststellungsbeschluss "Schaffung von Süßwasserflächen auf dem Hahnöfer Sand in Niedersachsen" vom 11. Mai 2000 vorgeschrieben.
Zu 2.:
Die Ausgleichsmaßnahmen "Hörner Au" sind uneingeschränkt umgesetzt worden wie im Planfeststellungsbeschluss "DA-Erweiterung A 3 XX" vom 11. Mai 2000 vorgeschrieben.
Zu 3.:
Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen "Haseldorfer Marsch" ist durch eine Klage von Um- weltverbänden verhindert worden. In Abstimmung mit der EU-Kommission ist deshalb ein Ersatz für diese Ausgleichsmaßnahme gesucht, gefunden und planfestgestellt worden und inzwischen auch uneingeschränkt umgesetzt worden (Planfeststellungsbeschluss "Kohärenzsicherungsmaßnahme Borghorster Elbwiesen" vom 09. November 2012).
Zu 4.:
Die Ausgleichsmaßnahmen "Neuwerk" sind uneingeschränkt umgesetzt worden wie im Planfeststellungsbeschluss "DA-Erweiterung A 3 XX" vom 11. Mai 2000 vorgeschrieben.
Zu 5.1.:
Die für die Landebahnverlängerung nach Neuenfelde naturschutzrechtlich vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen sind in dem entsprechenden Landschaftspflegerischen Begleitplan, der mit dem Planfeststellungsbeschluss "Airbus Start- und Landebahnverlängerung" vom 29. April 2004 festgesetzt worden ist, im Einzelnen beschrieben. Sämtliche Maßnahmen sind von Airbus baulich hergerichtet und uneingeschränkt umgesetzt worden.
Zu 5.2.:
Die mit dem Planfeststellungsbeschluss "Airbus Start- und Landebahnverlängerung" vom 29. April 2004 in Verbindung mit dem 2. Änderungsbeschluss vom 30. November 2005 festgesetzte Ausgleichsabgabe ist von Airbus in voller Höhe von 4.156.527,00 € gezahlt worden.
Zu 5.3.:
Die Ausgleichsabgabe ist von der Behörde für Umwelt und Energie vereinnahmt worden. Sie ist zum Großteil verwendet worden für die Maßnahme "Hörner Au, Schaffung von großräumigen Flachgewässern". Ebenfalls wurden mit der Ausgleichsabgabe die folgenden Maßnahmen finanziert: Francoper Wettern (naturnaher Ausbau); Falkensteiner Ufer (Co-Finanzierung Renaturierung Spülbecken); Wulmstorfer Heide (40 ha, Entwicklung von Heide und Magerrasen); Eißendorfer Forst (Neuanlage Amphibienteiche); Spadenländer Spitze (Optimierung Tidelebensräume); Holzhafen (Wiederherstellung von Tidelebensräumen); Stellmoorer Tunneltal (Aufwertungsmaßnahmen) und Billebogen (Grünlandaufwertung).
gez. Rajskif.d.R.
Hille
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