20-4670.01

Antwort zur Anfrage NEUE LIBERALE: Bustrasse durch das Langenbeker Feld - Feuerwehr- und Rettungszuwegung

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 14.05.2019 Hauptausschuss Ö 4.20

Sachverhalt

Die Hamburger Hochbahn AG (HHA) plant eine Busverbindung zwischen der Gordonstraße und der Radickestraße zwecks Buslinienführung einzurichten. Zu diesem Zweck soll eine bestehende Grünfläche zwischen den Häusern zu einer Straßenverkehrsfläche umgewandelt werden. Diese Grünfläche beinhaltet eine Notüberfahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge, wie sie im B-Plan Wilstorf 35/Langenbek 7 vom 4.12.2004 planfestgestellt ist. Im Rahmen zahlreicher Bürgersprechstunden und auf Grund kürzlich gestellter Anträge ergeben sich weitere Fragen an die zuständige Fachbehörde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

1. Wie oft wird die besagte Notüberfahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge genutzt? Bitte tägliche, wöchentliche und monatliche Frequenz, nach Fahrtrichtung aufgeschlüsselt, angeben. Bitte für das Jahr 2018 und das laufende Jahre 2019 darstellen.

2. Von welchen Standorten aus bzw. von welchen Rettungswachen aus wird die Überfahrt genutzt? Bitte aufschlüsseln, welche Wache die Überfahrt in welcher Frequenz nutzt. Bitte nach Tag, Woche und Monat aufschlüsseln und den Wachen zuordnen. Bitte für das Jahr 2018 und das laufende Jahr 2019 darstellen.

3. Welche Hinweispflichten treffen die jeweiligen Feuerwehr-, Polizei- und Rettungswachen, sollten sie feststellen, dass Notüberfahrten vermeintlich 15 Jahre nicht den baulichen Voraussetzungen entsprochen haben? Gab es entsprechende Hinweise? Wann sind diese erfolgt? Inwieweit wurde diesen Hinweisen nachgegangen?

Anfrage der Abgeordneten Isabel Wiest, Kay Wolkau, Barbara Lewy

Harburg, 14.03.2019

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

f.d.R.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Die Vorsitzende

6. Mai 2019

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet die Anfrage der Neue Liberale Fraktion (Drs. 20-4670) wie folgt:

1. Wie oft wird die besagte Notüberfahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge genutzt? Bitte tägliche, wöchentliche und monatliche Frequenz, nach Fahrtrichtung aufgeschlüsselt, angeben. Bitte für das Jahr 2018 und das laufende Jahre 2019 darstellen.

Die o.g. Notüberfahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge wird nicht genutzt.

Der in der Einleitung beschriebene Verbindungsweg Langenbeker Feld zwischen der Gordonstraße und der Radickestraße ist gemäß dem geltenden Bebauungsplan Wilstorf 35/Langenbek 7 als Straßenverkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung Geh- und Radweg festgesetzt. Er ist in einer Breite von ca. 2,5 m ausgebaut und mit Betonpflastersteinen befestigt. An beiden Enden des Weges sind fest eingebaute Absperrelemente vorhanden. Außerdem sind auf dem Verbindungsweg in Höhe der Kreuzung mit dem Weg Hüllbeen auf beiden Seiten Umlaufsperren vorhanden. Es ist somit ausgeschlossen, dass Rettungsfahrzeuge diese Querung nutzen können.

2. Von welchen Standorten aus bzw. von welchen Rettungswachen aus wird die Überfahrt genutzt? Bitte aufschlüsseln, welche Wache die Überfahrt in welcher Frequenz nutzt. Bitte nach Tag, Woche und Monat aufschlüsseln und den Wachen zuordnen. Bitte für das Jahr 2018 und das laufende Jahr 2019 darstellen.

Siehe Antwort zu 1.

3. Welche Hinweispflichten treffen die jeweiligen Feuerwehr-, Polizei- und Rettungswachen, sollten sie feststellen, dass Notüberfahrten vermeintlich 15 Jahre nicht den baulichen Voraussetzungen entsprochen haben? Gab es entsprechende Hinweise? Wann sind diese erfolgt? Inwieweit wurde diesen Hinweisen nachgegangen?

Für Einsatzkräfte bestehen grundsätzlich keine Prüf- oder Hinweispflichten bezüglich der baulichen Ausgestaltung von Notüberfahrten.

Für die o.g. Absperrelemente sowie für die Umlaufsperren sind keine straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen erteilt worden. Die vorgesehene bauliche Herstellung einer im Notfall befahrbaren Durchfahrt zwischen Gordonstraße und Radickestraße wurde bislang durch den Träger der Wegebaulast (Bezirksamt Hamburg Harburg) nicht vorgenommen.

Das örtlich zuständige Polizeikommissariat 46 erhielt in der Vergangenheit keinen Hinweis darauf, dass die gemäß dem geltenden Bebauungsplanungsrecht vorgesehene Notdurchfahrt nicht hergestellt worden ist.

Aus einsatztaktischen Aspekten ist das Nichtvorhandensein der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge unproblematisch, da eine alternative und taktisch geeignetere Durchfahrt zwischen Langenbek und Rönneburg vorhanden ist, welche im Bedarfsfall genutzt werden kann.

gez. Rajski

f.d.R.

Hille

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Hüllbeen Gordonstraße Radickestraße Langenbeker Feld

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.