21-0669.01

Antwort zur Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNEN-Fraktion betr. Maßnahmen zur Kontrolle des Corona-Virus (Sars-CoV-2) im Bezirk Harburg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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23.06.2020
Sachverhalt

Ausgangslage: In Hamburg sind bereits 196 Corona (COVID-19)-Fälle gemeldet (NDR v. 15.03.2020), im Bezirk Harburg sind erste Quarantäne Fälle bekannt. Mittlerweile wurden per Allgemeinverfügungen Schulen, Kitas und Universitäten geschlossen sowie das öffentliche Leben deutlich eingeschränkt. Personen, die aus Risikogebieten einreisen und Symptome einer möglichen Corona-Erkrankung zeigen, sollen zur Untersuchung und Abklärung (Blutentnahme) nicht die Hausarztpraxen aufsuchen, um dort im Wartebereich andere Patient*innen zu gefährden. Stattdessen sollen sie über die ärztliche Notfallnummer 116117 ihre mögliche Corona Erkrankung anzeigen und zu Hause aufgesucht werden.

Bundesweite Medienberichte und Rückmeldungen von Bürger*innen zeigen, dass diese Maßnahmen in der Praxis nicht immer zufriedenstellend umgesetzt werden. Wissenslücken scheinen demnach insbesondere beim Praxispersonal zu existieren, welches die betroffenen Personen nicht immer an die ärztliche Notfallnummer 116117 verweist. Zudem gibt es Berichte, wonach Betroffene, die tatsächlich positiv waren, von den zuständigen Diensten abgewiesen wurden und ihre Tests selbst organisieren mussten.

 

Wir fragen die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz:

1.      Wie viele Personen sind für die mobilen Untersuchungen von Corona-Verdachtsfällen im Bezirk Harburg verfügbar und gibt gegenwärtig oder absehbar Engpässe beim Personal oder Material?

2.     Es wird insbesondere über Lieferengpässe für Desinfektionsmittel und Schutzausrüstungen berichtet. Wie werden die Praxen und die mobilen Untersuchungsdienste mit notwendigem Material versorgt? 

3.     Welche Schulungsmaßnahmen oder Informationsmaßnahmen wurden oder werden getroffen, damit niedergelassene Ärzt*innen bzw. das Praxispersonal die Patient*innen im Verdachtsfall zielgerichtet in die vorgesehenen Maßnahmen überweisen?

4.     Nach welchen Kriterien werden Covid-19 Verdachtsfälle von den mobilen Diensten getestet und wie wird sichergestellt, dass die Zahl fälschlich abgewiesener Fälle minimiert wird?

5.     Wie viele Betten stehen im Bezirk Harburg zur Verfügung, um eine stationäre Aufnahme schwerer Fälle von Covid-19 zu gewährleisten?

6.     Welche weiteren (Eindämmungs-) Maßnahmen über denen vom 13.03.20 bzw. 15.03.20 hinaus sieht ein etwaiger Krisenplan für die Stadt Hamburg und den Bezirk Harburg vor?

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende        11.05.2020

 

 

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVHH) zur Anfrage Drs. 21-0669 wie folgt:

 

 

  1. Wie viele Personen sind für die mobilen Untersuchungen von Corona-Verdachtsfällen im Bezirk Harburg verfügbar und gibt gegenwärtig oder absehbar Engpässe beim Personal oder Material?

Einen (speziellen) „mobilen Dienst“ für Harburg gibt es nicht. Der fahrende Notdienst des "Arztrufs Hamburg" der KVHH fährt durch ganz Hamburg und ist entsprechend organisiert.

 

  1. Es wird insbesondere über Lieferengpässe für Desinfektionsmittel und Schutzausrüstungen berichtet. Wie werden die Praxen und die mobilen Untersuchungsdienste mit notwendigem Material versorgt?

Schutzausrüstung, die für die Praxen und den „Arztruf Hamburg“ (dieser dürfte mit „mobiler Untersuchungsdienst“ gemeint sein) zur Verfügung steht, wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – durch ein Logistikunternehmen – direkt an die KVHH geliefert. Die KVHH verteilt diese dann an die Praxen.

Darüber hinaus erwerben Praxen, wie auch andere Einrichtungen des Gesundheitswesens, zusätzlich in unterschiedlicher Menge selbstständig Schutzausrüstung. Diese Beschaffung ist aber, wie auch die zentrale Beschaffung des BMG oder der FHH, durch die Marktsituation erschwert oder nur zu erhöhten Preisen möglich.

 

3.   Welche Schulungsmaßnahmen oder Informationsmaßnahmen wurden oder werden getroffen, damit niedergelassene Ärzt*innen bzw. das Praxispersonal die Patient*innen im Verdachtsfall zielgerichtet in die vorgesehenen Maßnahmen überweisen?

Die Praxen werden regelmäßig über neue Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI), des BMG oder anderer Institutionen unterrichtet.

Aktuelle Informationnen sindauf der Homepage der KVHH jederzeit abrufbar (https://www.kvhh.net/kvhh).

Zusätzlich wirkt die BGV an den regelmäßigen Newslettern der Ärztekammer an alle registrierten Ärztinnen und Ärzte in Hamburg mit, mit denen die aktuellen Empfehlungen des RKI und der BGV disseminiert werden.

 

4.    Nach welchen Kriterien werden Covid-19 Verdachtsfälle von den mobilen Diensten getestet und wie wird sichergestellt, dass die Zahl fälschlich abgewiesener Fälle minimiert wird?

Es gelten die Kriterien des RKI:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Massnahmen_Verdachtsfall_Infografik_Tab.html

Dass es zu einer Anzahl von durch den „mobilen Diensten“ fälschlich abgewiesener Fälle gekommen sein sollte, wird von der KVHH zurückgewiesen.

 

5.   Wie viele Betten stehen im Bezirk Harburg zur Verfügung, um eine stationäre Aufnahme schwerer Fälle von Covid-19 zu gewährleisten?

Im Asklepios Klinikum Harburg stehen insgesamt 707 Planbetten einschließlich 77 Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit zur Verfügung.

In der Helios Mariahilf Klinik Hamburg stehen insgesamt 176 Planbetten einschließlich 28 Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit zur Verfügung.

Eine Festlegung auf eine bestimmte Bettenzahl für Covid-19-Fälle gibt es nicht.

Seit dem 25.3.2020 sind die Hamburger Plankrankenhäuser verpflichtet, planbare Operationen, Eingriffe oder Behandlungen soweit möglich und medizinisch vertretbar zu verschieben.

Dadurch konnten Kapazitäten für Covid-19-Fälle freigehalten werden.

 

6.   Welche weiteren (Eindämmungs-) Maßnahmen über denen vom 13.03.20 bzw. 15.03.20 hinaus sieht ein etwaiger Krisenplan für die Stadt Hamburg und den Bezirk Harburg vor?

Es wird auf die Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg vom 16., 20. und 22. März 2020 sowie auf die  Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) des Senates vom 2. April 2020 mit ihren Änderungsverordnungen vom 09. und 17. April 2020 verwiesen.

Gez. Heimath

f.d.R. Martens