Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNEN-Fraktion betr. Maßnahmen zur Kontrolle des Corona-Virus (Sars-CoV-2) im Bezirk Harburg
Ausgangslage: In Hamburg sind bereits 196 Corona (COVID-19)-Fälle gemeldet (NDR v. 15.03.2020), im Bezirk Harburg sind erste Quarantäne Fälle bekannt. Mittlerweile wurden per Allgemeinverfügungen Schulen, Kitas und Universitäten geschlossen sowie das öffentliche Leben deutlich eingeschränkt. Personen, die aus Risikogebieten einreisen und Symptome einer möglichen Corona-Erkrankung zeigen, sollen zur Untersuchung und Abklärung (Blutentnahme) nicht die Hausarztpraxen aufsuchen, um dort im Wartebereich andere Patient*innen zu gefährden. Stattdessen sollen sie über die ärztliche Notfallnummer 116117 ihre mögliche Corona Erkrankung anzeigen und zu Hause aufgesucht werden.
Bundesweite Medienberichte und Rückmeldungen von Bürger*innen zeigen, dass diese Maßnahmen in der Praxis nicht immer zufriedenstellend umgesetzt werden. Wissenslücken scheinen demnach insbesondere beim Praxispersonal zu existieren, welches die betroffenen Personen nicht immer an die ärztliche Notfallnummer 116117 verweist. Zudem gibt es Berichte, wonach Betroffene, die tatsächlich positiv waren, von den zuständigen Diensten abgewiesen wurden und ihre Tests selbst organisieren mussten.
Wir fragen die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz:
1. Wie viele Personen sind für die mobilen Untersuchungen von Corona-Verdachtsfällen im Bezirk Harburg verfügbar und gibt gegenwärtig oder absehbar Engpässe beim Personal oder Material?
2. Es wird insbesondere über Lieferengpässe für Desinfektionsmittel und Schutzausrüstungen berichtet. Wie werden die Praxen und die mobilen Untersuchungsdienste mit notwendigem Material versorgt?
3. Welche Schulungsmaßnahmen oder Informationsmaßnahmen wurden oder werden getroffen, damit niedergelassene Ärzt*innen bzw. das Praxispersonal die Patient*innen im Verdachtsfall zielgerichtet in die vorgesehenen Maßnahmen überweisen?
4. Nach welchen Kriterien werden Covid-19 Verdachtsfälle von den mobilen Diensten getestet und wie wird sichergestellt, dass die Zahl fälschlich abgewiesener Fälle minimiert wird?
5. Wie viele Betten stehen im Bezirk Harburg zur Verfügung, um eine stationäre Aufnahme schwerer Fälle von Covid-19 zu gewährleisten?
6. Welche weiteren (Eindämmungs-) Maßnahmen über denen vom 13.03.20 bzw. 15.03.20 hinaus sieht ein etwaiger Krisenplan für die Stadt Hamburg und den Bezirk Harburg vor?