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Antwort zur Anfrage gem. § 27 BezVG der AfD-Fraktion (neu) betr. Badeunfälle in Harburg im Jahr 2022

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.01.2023 Hauptausschuss Ö 1.23

Sachverhalt



In Deutschland sind 2021 mindestens 299 Menschen bei Badeunfällen ertrunken - so wenige wie seit mehr als 20 Jahren nicht mehr. Die Zahl sank um 20,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und zudem im dritten Jahr in Folge, wie die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) mitteilte.
"Damit haben wir für das Jahr 2021 den niedrigsten Stand seit 2000 verzeichnet, als wir anfingen, die Zahlen systematisch zu erheben", sagte DLRG-Präsidentin Ute Vogt. Das sei eine "positive Überraschung", weil viele Menschen in der Corona-Krise in Flüssen und an unbewachten Badestellen gebadet hätten.
Ein positiver Trend. Hat er sich diese Badesaison in Harburg fortgesetzt?

vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Wie viele Badeunfälle gab es 2021 und 2022 in Harburg?

2. Bei wie vielen der unter Ziffer 1 genannten Badeunfällen kam, es zu Badetoten?

3. Wie hat sich die Zahlen zu Badeunfällen und Badetoten in den vergangenen 15 Jahren in Harburg entwickelt?

4. Wie stellen sich die Zahlen zu Badeunfällen und Badetoten in Harburg nach ihrer Kenntnis im Bundesvergleich dar?

5. Welche Vorschriften zur Notfallversorgung an Badeseen existieren?

6. Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um die Zahl der Badeunfälle zu senken, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen der Aufklärung und Prävention?

7. Nach welchen Kriterien und Vorschriften wird die Sicherheit an Badeseen Harburgs bewertet und wie wird deren Einhaltung kontrolliert?

8. Wie viele Betreiber von Badeseen in Harburg haben ein Sicherheitskonzept und wie sind diese konkret ausgestaltet?

9. Wie viel Prozent der Binnengewässer in Harburg werden täglich bzw. am Wochenende bzw. in den Ferien von ausgebildeten Rettungsschwimmern überwacht?

10. Wie hat sich die Anzahl der Rettungsschwimmer in den vergangenen zehn Jahren in Harburg entwickelt?

11. Welche Möglichkeiten gibt es, um den Anteil der Rettungsschwimmer in Harburg zu erhöhen?

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

7. Dezember 2022

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) und die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) beantworten die Anfrage der AfD-Fraktion (neu) wie folgt:

Stellungnahme der BIS:

Vorbemerkung:

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) ist eine rein ehrenamtlich tätige Hilfsorganisation, die im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben Tätigkeiten im Wasserrettungsdienst (WRD) wahrnimmt. Hierzu gehört auch das Betreiben von WRD-Stationen an verschiedenen Orten in Hamburg. Diese sind im Wesentlichen historisch gewachsen. Hierzu gehört auch die WRD-Station am Finkenrieker Hauptdeich 5 in 21109 Hamburg, die vom DLRG-Bezirk Harburg e.V. betrieben wird. Die Koordination des gesamten WRD liegt in der Verantwortung des DLRG-Landesverbandes.

Die rein ehrenamtliche Tätigkeit der Einsatzkräfte bedingt es, dass die DLRG den stationären WRD vor Ort nur an den Wochenenden und Feiertagen ausüben kann. Diese Einsatzzeiten werden zudem noch durch die Jahreszeiten beschränkt, so dass ein regelhafter stationärer WRD nur von Mai bis September erfolgt. Alle anderen Einsatzanlässe bedient die DLRG durch Schnell-Einsatz-Gruppen (SEG) zu besonderen Einsatzzeiten. Im Bezirk DLRG-Harburg e.V. ist aktuell keine SEG stationiert, so dass Einsätze von den Einheiten der benachbarten Gliederungen im übergreifenden Einsatz wahrgenommen werden.

Vor diesem Hintergrund werden die Fragen 1 bis 11 wie folgt beantwortet:

  1. Wie viele Badeunfälle gab es 2021 und 2022 in Harburg?
  1. Bei wie vielen der unter Ziffer 1 genannten Badeunfällen kam es zu Badetoten?


Statistiken im Sinne der Fragestellungen werden weder bei der Polizei noch bei der Feuerwehr geführt. Zur Beantwortung müssten für den infrage kommenden Zeitraum sämtliche Ermittlungsakten und Berichte der Polizei sowie alle Einsatzberichte der Feuerwehr manuell ausgewertet werden. Die Auswertung von mehreren zehntausend Vorgängen und Einsatzberichten ist in der für die Beantwortung für Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Statistische Zahlen im Sinne der Abfrage können von der DLRG nicht belastbar erhoben werden, da die Einsatzzeiten der DLRG, wie in der Vorbemerkung beschrieben, nicht den gesamten Zeitraum abdecken.

Auch das Statistikamt Nord verfügt über keine entsprechenden Daten zu Badeunfällen. Daten aus der Todesursachenstatistik zu Badetoten liegen dem Statistikamt Nord für das Jahr 2021 derzeit noch nicht vor.

  1. Wie hat sich die Zahlen zu Badeunfällen und Badetoten in den vergangenen 15 Jahren in Harburg entwickelt?


Siehe Antwort zu 1.

Daten zu Badetoten im Sinne der Fragestellung können vom Statistikamt Nord nicht zur Verfügung gestellt werden, da sie für den angegebenen Bereich aufgrund nur geringer Fallzahlen (kleiner als 3), den rechtlichen Vorgaben zur statistischen Geheimhaltung unterliegen.

  1. Wie stellen sich die Zahlen zu Badeunfällen und Badetoten in Harburg nach ihrer Kenntnis im Bundesvergleich dar?

Unter Hinweis auf die eingeschränkte Auswertbarkeit entsprechend der Antwort zu 1 heben sich die Zahlen der Badeunfälle und -toten nach Einschätzung der DLRG weder im negativen noch im positiven Sinne ab.

Im Übrigen siehe Anlage zu Badetoten nach Bundesländern in den Jahren 2005-2020.

  1. Welche Vorschriften zur Notfallversorgung an Badeseen existieren?

Vorschriften zur Notfallversorgung an Badeseen sind der DLRG nicht bekannt.

Bei der Feuerwehr sind ebenfalls keine gesonderten Vorschriften (Dienstanweisungen) für eine Notfallversorgung an Badeseen existent. Die Notfallversorgung findet analog zu allen anderen Einsätzen an Gewässern statt. Einsätze mit „Gewässerbezug“ werden einsatztaktisch gesondert betrachtet. Eine sonstige gesonderte Vorschriftenlage ist der Feuerwehr nicht bekannt.

Die Beantwortung dürfte im Übrigen in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Harburg, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt liegen.

  1. Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um die Zahl der Badeunfälle zu senken, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen der Aufklärung und Prävention?

Die ehrenamtlichen DLRG-Einsatzkräfte stehen den Bürgerinnen und Bürgern während der Ausübung des Wachdienstes als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Ferner hat die DLRG in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Hamburg und der Hamburg Port Authority (HPA) in diesem Jahr sogenannte Wasserrettungspunkte an den Gewässern der Elbe aufgestellt. Hierbei handelt es sich um einheitlich generierte Schilder mit einer individuellen Codierung, die bei einem Notruf von der anrufenden Person zur genauen Lokalisierung des Unglückstortes angegeben wird und so die Identifizierung des Einsatzortes und eine gezielte Anfahrt ermöglichen. Auch im Bereich der Süder- sowie Norderelbe und den angrenzenden Fahrwassern sind diese Schilder aufgestellt worden.

Das Bezirksamt Harburg soll bezüglich der von ihnen verwalteten Wasserflächen im weiteren Verlauf angesprochen und eingebunden werden.

Der Polizei sind im Bereich Harburg keine Badeseen bekannt. An stehenden Gewässern sind Hinweisschilder „Baden verboten“ in kurzen Abständen aufgestellt.

Einen Beitrag zur Prävention von Badeunfällen kann auch das Erlangen von Schwimmfähigkeit / Wassersicherheit leisten. In den Jahren 2021 und 2022 hat der Senat - zusätzlich zum regulären Schulschwimmunterricht - gemeinsam mit dem organisierten Schwimmsport, der Bäderland Hamburg GmbH und weiteren privaten Anbieterinnen und Anbietern eine Schwimmlernoffensive initiiert und durchgeführt, um zumindest im Kindes- und Jugendalter den aufgrund der pandemiebedingten Schließungen der Bäder entstandenen Nachholbedarfen im Schwimmen lernen zu entsprechen.

Zum Auftakt der Badesaison wird regelhaft durch die Pressestelle der Feuerwehr auf die Gefahren des Schwimmens und Badens in der Elbe hingewiesen, da dies gerade für Hamburg von besonderer Bedeutung ist. In diesem Jahr wurde zudem gemeinsam mit der HPA und der DLRG ein Video produziert, das die Wasserrettungspunkte an der Elbe erklärt und sie damit bekannter gemacht hat (Wasserrettung auf der Elbe - YouTube).

  1. Nach welchen Kriterien und Vorschriften wird die Sicherheit an Badeseen Harburgs bewertet und wie wird deren Einhaltung kontrolliert?
  2. Wie viele Betreiber von Badeseen in Harburg haben ein Sicherheitskonzept und wie sind diese konkret ausgestaltet?

Siehe Antwort zu 5.

  1. Wie viel Prozent der Binnengewässer in Harburg werden täglich bzw. am Wochenende bzw. in den Ferien von ausgebildeten Rettungsschwimmern überwacht?

Die DLRG bewacht unter Hinweis auf die Vorbemerkung im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamts Harburg bzw. Hamburg-Mitte die Süderelbe im Bereich des Finkenrieker Hauptdeichs. Die übrigen im Bereich Harburg befindlichen Binnengewässer sind nicht bewacht und werden von der DLRG-SEG bedient.

  1. Wie hat sich die Anzahl der Rettungsschwimmer in den vergangenen zehn Jahren in Harburg entwickelt hat?

Statistische Zahlen im Sinne der Fragestellung werden von der DLRG nicht erhoben.

  1. Welche Möglichkeiten gibt es, um den Anteil der Rettungsschwimmer in Harburg zu erhöhen?

Die Attraktivität einer ehrenamtlichen Tätigkeit steht und fällt nach Auffassung der DLRG mit den Möglichkeiten der Ausbildung sowie der materiellen Ausstattung. Umfangreiche und qualitativ hochwertige Ausbildungen sind ebenso existentiell wie das Vorhalten einer intakten und modernen Ausstattung, beginnend bei der Persönlichen Schutzausstattung (PSA) und sich fortsetzend über moderne Motorrettungsboote und Einsatzfahrzeuge.

Stellungnahme der BSB:

Die Sozialbehörde wurde ebenso um einen Beitrag zu 6. gebeten und hat Fehlanzeige gemeldet.

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) nimmt zu Punkt 6 der o. a. Anfrage wie folgt Stellung:

Zur Prävention von Badeunfällen dient eine gründliche Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen, die auch die Vermittlung von Baderegeln sowie von Kenntnissen zum sicheren Verhalten am und im Wasser einschließt. Die BSB misst der Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen einen besonderen Stellenwert bei.

In allen Grundschulen ist der Schwimmunterricht im Umfang von mindestens zwei Schulhalbjahren verbindlich vorgeschrieben. Für die Durchführung des Schulschwimmens werden speziell geschulte Schwimmlehrkräfte der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) und des Vereins Aktive Freizeit e.V. (VAF) eingesetzt, die den Unterricht auf der Grundlage des fachlichen Rahmenkonzepts „Schulschwimmen“ der BSB gestalten. Das fachliche Rahmenkonzept basiert auf der Handreichung „Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule“, einer gemeinsamen Publikation der Kommission Sport der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK), der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft e. V. (dvs), des Bundesverbands zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV)

(https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/3655/schwimmen-lehren-und-lernen-in-der-grundschule).

Über den obligatorischen Schwimmunterricht hinaus können alle staatlichen Hamburger Schulen über das Sportreferat der BSB Wasserzeiten in einem Bad der BLH oder des VAF buchen, um entsprechend den Vorgaben im jeweiligen Rahmenplan Sport in der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II vertiefenden Schwimmunterricht zu erteilen.

Auf der Kompetenzstufe des „Sicher Schwimmen Könnens“ aufbauend werden auch Kompetenzen des Rettens (Selbst- und Fremdrettung) vermittelt.

gez. Heimath

f.d.R.

Hille

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