21-0607.01

Antwort zur Anfrage gem . §24 BezVG der AfD-Fraktion: Gefahrenabwehrplan / Pandemieplan - was ist seit 2014 getan worden?

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Bera­tungs­reihen­folge
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14.04.2020
Sachverhalt

 

 

 

 

 

In den Zeiten zunehmender Globalisierung nimmt die Gefahr der Verbreitung ansteckender Krankheiten weltweit zu. Auch die medizinische Betreuung vernetzt sich global.

Durch das Auftreten einer neuen Variante des Coronavirus hat sich innerhalb einer kurzen Zeit eine Situation ergeben, in der es zu einer weltweiten Ausbreitung dieses Krankheitserregers gekommen ist. Während die SARS-Epidemie weitgehend auf Ostasien beschränkt blieb, ist es der neuen Variante dieses Virus nunmehr gelungen, einen Infektionsweg zu entwickeln, der eine schnelle, raumgreifende Verbreitung ermöglicht.

Es war nach Aussagen führender Virologen nur eine Frage der Zeit bis ein pathogener Keim oder Virus genau solche Eigenschaften entwickelt, die zur jetzigen Situation führen.

Bereits 2014 hat die AfD-Fraktion Fragen nach einem Gefahrenabwehrplan gestellt, die nunmehr erneut in den Fokus des Interesses geraten.

 

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen an die Verwaltung

 

1. Wann wurde der für den Bezirk geltende Gefahrenabwehrplan / Pandemiplan zuletzt aktualisiert? Ist dies nach unserer Anfrage 20-0051 überhaupt geschehen?

 2. Schließt dieser Plan Maßnahmen ein, die dem Schutz der Mitarbeiter des Bezirkes dienen, und wenn ja, welche Schutzmaßnahmen sind vorgesehen?

 3. Welche Schutzmaßnahmen sind für die Bewohner des Bezirkes vorgesehen? Gibt es bereits hamburgweite Regelungen, und ab wann werden diese umgesetzt?

 4. Wurden Übungen hierzu durchgeführt? Wann und in welchem Umfang?

5. Hat das zuständige Gesundheitsamt ausreichend Personal für einen solchen Fall wie er sich derzeit anbahnt, verfügbar?

6. Sofern Quarantänemaßnahmen vorgesehen sind, wie wird die Versorgung der Betroffenen sichergestellt?