21-0607.01

Antwort zur Anfrage gem . §24 BezVG der AfD-Fraktion: Gefahrenabwehrplan / Pandemieplan - was ist seit 2014 getan worden?

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.04.2020 Hauptausschuss Ö 3.12

Sachverhalt

In den Zeiten zunehmender Globalisierung nimmt die Gefahr der Verbreitung ansteckender Krankheiten weltweit zu. Auch die medizinische Betreuung vernetzt sich global.

Durch das Auftreten einer neuen Variante des Coronavirus hat sich innerhalb einer kurzen Zeit eine Situation ergeben, in der es zu einer weltweiten Ausbreitung dieses Krankheitserregers gekommen ist. Während die SARS-Epidemie weitgehend auf Ostasien beschränkt blieb, ist es der neuen Variante dieses Virus nunmehr gelungen, einen Infektionsweg zu entwickeln, der eine schnelle, raumgreifende Verbreitung ermöglicht.

Es war nach Aussagen führender Virologen nur eine Frage der Zeit bis ein pathogener Keim oder Virus genau solche Eigenschaften entwickelt, die zur jetzigen Situation führen.

Bereits 2014 hat die AfD-Fraktion Fragen nach einem Gefahrenabwehrplan gestellt, die nunmehr erneut in den Fokus des Interesses geraten.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen an die Verwaltung

1. Wann wurde der für den Bezirk geltende Gefahrenabwehrplan / Pandemiplan zuletzt aktualisiert? Ist dies nach unserer Anfrage 20-0051 überhaupt geschehen?

2. Schließt dieser Plan Maßnahmen ein, die dem Schutz der Mitarbeiter des Bezirkes dienen, und wenn ja, welche Schutzmaßnahmen sind vorgesehen?

3. Welche Schutzmaßnahmen sind für die Bewohner des Bezirkes vorgesehen? Gibt es bereits hamburgweite Regelungen, und ab wann werden diese umgesetzt?

4. Wurden Übungen hierzu durchgeführt? Wann und in welchem Umfang?

5. Hat das zuständige Gesundheitsamt ausreichend Personal für einen solchen Fall wie er sich derzeit anbahnt, verfügbar?

6. Sofern Quarantänemaßnahmen vorgesehen sind, wie wird die Versorgung der Betroffenen sichergestellt?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 19.03.2020

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 21-0607) wie folgt Stellung:

  1. Wann wurde der für den Bezirk geltende Gefahrenabwehrplan / Pandemiplan zuletzt aktualisiert? Ist dies nach unserer Anfrage 20-0051 überhaupt geschehen?

Antwort:

Gültigkeit haben die Besondere Richtlinie zum Schutz der Bevölkerung bei ungewöhnlichen In-fektionslagen (Infektionsrichtlinie) der Behörde für Inneres und Sport (BIS) aus dem Jahr 2008 sowie der Influenzapandemieplan der FHH (wird laufend fortgeschrieben, zuletzt am 28.02.2020). Ferner wurde vom Bezirksamt Harburg bereits 2015 eine Dienstanweisung „Influenzapandemieplan“ in Kraft gesetzt, um die Beschäftigten zu schützen und um ggf. einen eingeschränkten Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten. Die Dienstanweisung wurde im Februar 2020 zuletzt überprüft.

  1. Schließt dieser Plan Maßnahmen ein, die dem Schutz der Mitarbeiter des Bezirkes dienen, und wenn ja, welche Schutzmaßnahmen sind vorgesehen?

Antwort:
Der Influenzapandemieplan der FHH enthält allgemeine Empfehlungen und Verhaltenshinweise für die gesamte Bevölkerung und schließt damit auch die Beschäftigten des Bezirksamtes mit ein. Die Dienstanweisung Influenzapandemieplan des Bezirksamtes regelt verschiedene Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten wie z. B. die Einschränkung des Dienstbetriebes, die Beschränkung der Anwesenheit auf einen Kreis von Beschäftigten nur für die unabdingbar wahrzunehmenden Aufgaben oder die Zuteilung von Schutzausrüstungen im Bedarfsfall.

  1. Welche Schutzmaßnahmen sind für die Bewohner des Bezirkes vorgesehen? Gibt es bereits hamburgweite Regelungen, und ab wann werden diese umgesetzt?

Antwort: s. insb. Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg, Amtlicher Anzeiger 15.3.2020, Seite 333 sowie Allgemeinverfügung zum Schutz besonders vulnerabler Menschen vor dem Coronavirus in Hamburg, Amtlicher Anzeiger 17.3.2020, Seite 369.

  1. Wurden Übungen hierzu durchgeführt? Wann und in welchem Umfang?

Antwort: Nein

  1. Hat das zuständige Gesundheitsamt ausreichend Personal für einen solchen Fall, wie er sich derzeit anbahnt, verfügbar?

Antwort: Ja. Dies wird u. a. dadurch sichergestellt, dass durch Prioritätensetzung Regelaufgaben teilweise nachrangig wahrgenommen werden, um die personellen Kapazitäten zu konzentrieren. Darüber hinaus werden gezielt Beschäftigte für Unterstützungsaufgaben eingestellt. Ggf. werden Wochenenddienste und Überstunden angeordnet.

  1. Sofern Quarantänemaßnahmen vorgesehen sind, wie wird die Versorgung der Betroffenen sichergestellt?

Antwort: Sofern es Betroffenen nicht möglich ist, die Versorgung selbst zu organisieren, vermittelt das Bezirksamt Unterstützung durch beauftragte freie Träger.

Fredenhagen

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