20-4639.01

Antwort zur Anfrage CDU betr. Wohnungseinbrüche im Bezirksamtsbereich

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 14.05.2019 Hauptausschuss Ö 4.15

Sachverhalt

Regelmäßig wird in der Presse über Wohnungseinbrüche im nördlichen Niedersachsen berichtet. Vor der Landesgrenze machen die Einbrecher kein Halt. Dennoch erfährt man zu diesem Thema wenig über Wohnungs- oder versuchte Wohnungseinbrüche.

In der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist Gesamt-Hamburg dargestellt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

1. Wie hat sich die festgestellte Anzahl von Wohnungseinbrüchen und versuchten Wohnungseinbrüchen zwischen dem 01.01.2016 und 31.12.2018 für den Bezirksamtsbereich Harburg relativ und absolut entwickelt? Bitte differenziert in Stadtteile und Jahre.

2. Wie hoch ist die Aufklärungsquote und wie hat sich diese entwickelt?

3. Ist bei den aufgeklärten Straftaten ein „Einbruchstourismus“ erkennbar und woher stammen diese Gruppen hauptsächlich? Was kann man zu deren Altersstruktur sagen?

4. Die PKS differenziert zwischen den Tatverdächtigen in vier Kategorien: Tatverdächtige (TV) Gruppen: 1. Alle Tatverdächtige, 2. Deutsche Tatverdächtige, 3. Nichtdeutsche TV (ohne TV mit Flüchtlingsstatus), 4. TV mit Flüchtlingsstatus. Bitte für den Gesamtbereich Harburg diese Differenzierung darstellen.

5. Gibt es auffällige Häufungen von Einbrüchen zu bestimmten Tageszeiten?

6. Gibt es eine statistische Auswertung von Einbruchsobjekten? Wenn ja, wie ist die Verteilung auf Wohnungen in Mehrfamilienhäusern oder in eher in EFH, DHH und Reihenhäusern?

7. Schrecken die Täter vor Sicherungsmaßnahmen, wie Alarmanlagen, Hunde oder vor anwesenden Personen zurück? Gibt es eine erkennbare Entwicklung?

8. Werden seitens der Polizei Informationen über Einbrüche oder Einbruchsversuche an die Presse weitergeleitet?

Hamburg, am 04.03.2019

Ralf-Dieter Fischer Lars Frommann
Fraktionsvorsitzender Rainer Bliefernicht

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Die Vorsitzende

12. April 2019

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 20-4639 wie folgt:

Regelmäßig wird in der Presse über Wohnungseinbrüche im nördlichen Niedersachsen berichtet. Vor der Landesgrenze machen die Einbrecher kein Halt. Dennoch erfährt man zu diesem Thema wenig über Wohnungs- oder versuchte Wohnungseinbrüche. In der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist Gesamt-Hamburg dargestellt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

1. Wie hat sich die festgestellte Anzahl von Wohnungseinbrüchen und versuchten Wohnungseinbrüchen zwischen dem 01.01.2016 und 31.12.2018 für den Bezirksamtsbereich Harburg relativ und absolut entwickelt? Bitte differenziert in Stadtteile und Jahre.

2. Wie hoch ist die Aufklärungsquote und wie hat sich diese entwickelt?

Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).

In der PKS werden Delikte im Sinne der Fragestellungen unter dem PKS-Summenschlüssel 888000 (Wohnungseinbruchdiebstahl) abgebildet, dieser umfasst folgende Straftatenschlüssel:

435000Wohnungseinbruchdiebstahl (ohne Tageswohnungseinbruchdiebstahl [TWE])

436000Wohnungseinbruchdiebstahl am Tage (TWE).

Taten sind als TWE zu erfassen, wenn die Tatzeit zwischen 06:00 und 21:00 Uhr liegt.

Die erfragten Daten sind im Internet unter dem Link http://suche.transparenz.hamburg.de/?q=stadtteilatlas&sort=score+desc%2Ctitle_string+asc&esq_not_all_versions=true im Stadtteilatlas veröffentlicht.

3. Ist bei den aufgeklärten Straftaten ein „Einbruchstourismus“ erkennbar und woher stammen diese Gruppen hauptsächlich? Was kann man zu deren Altersstruktur sagen?

Erhebungen im Sinne der Fragestellung werden von der Polizei nicht durchgeführt.

Nach den der zuständigen Abteilung Regionale Kriminalitätsbekämpfung im Landeskriminal-amt (LKA 1) vorliegenden Erkenntnissen nutzen Täter die Infrastruktur großer Städte, insbesondere günstige Hotels und andere Unterkünfte, und fahren von dort aus zum Teil für die Begehung von Straftaten ins Umland.

Nach den Feststellungen des für die Bekämpfung des strukturierten Wohnungseinbruchdieb-stahls in Hamburg zuständigen LKA 19 (Spezielle Einbruchskriminalität/Castle) stammen er-mittelte Täter beziehungsweise Tätergruppierungen häufig aus den sogenannten Balkanstaaten. Das Altersspektrum erstreckt sich im Wesentlichen auf männliche Straftäter im Alter von 20 bis 40 Jahren. Belastbare Zahlen hierzu liegen im LKA 1 jedoch nicht vor.

Das LKA 1 führt im Bereich der Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität einen intensiven Informationsaustausch mit der für den nördlichen Bereich Niedersachsens zuständigen Polizeidirektion (PD) Lüneburg durch und betreibt eine enge Zusammenarbeit mit den bei der PD Lüneburg für den Wohnungseinbruchdiebstahl zuständigen Dienststellen. Dem LKA 19 ist hierzu eine Verbindungsbeamtin der PD Lüneburg dauerhaft zugeordnet. In einem täglich stattfindenden, bilateralen Austausch werden die Einbruchzahlen, Mitteilungen über verdächtige Personen und die modi operandi der Taten im südlichen Hamburg und im nördlichen Niedersachsen ausgetauscht, verglichen und bewertet.

4. Die PKS differenziert zwischen den Tatverdächtigen in vier Kategorien: Tatverdächtige (TV) Gruppen: 1. Alle Tatverdächtige, 2. Deutsche Tatverdächtige, 3. Nichtdeutsche TV (ohne TV mit Flüchtlingsstatus), 4. TV mit Flüchtlingsstatus. Bitte für den Gesamtbereich Harburg diese Differenzierung darstellen.

Die Auswertung von PKS-Daten in Tabellenform als standardisierte Ergebnistabellen unterliegt einem bundesweit abgestimmten Prozess. Darin wird fachlich beschrieben, wie die PKS-Daten zu erheben sind und wie sie in den jeweiligen Ergebnistabellen ausgewertet werden. Standardisiert werden die erfragten Daten zu Tatverdächtigen (TV) gesamt, deutsche TV und nichtdeutsche TV erhoben; zu den erfragten Daten für den Bezirk Harburg siehe folgende Tabelle:

Wohnungseinbruchdiebstahl (PKS-Summenschlüssel 888000)

Jahr

TV gesamt

deutsche TV

nichtdeutsche TV

2016

56

14

42

2017

51

10

41

2018

33

6

27

Für die Erfassung des Aufenthaltsstatus/Grund des Aufenthalts werden seit dem 1. Januar 2018 die „TV mit Flüchtlingsstatus“ nur noch nach drei Unterkategorien wie folgt erfasst:

– Asylbewerber,

– Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge sowie

– Duldung (Abschiebungshindernisse nach Abschluss des Asylverfahrens).

Eine Auswertung für die „TV mit Flüchtlingsstatus“ erfolgt nur für „Hamburg insgesamt“. Für eine Darstellung untergeordneter geographischer Ebenen wie Bezirke, Stadtteile oder Ortsteile müssen Sonderauswertungen in der PKS angestoßen werden. Sonderauswertungen sind nur für das jeweils vorangegangene Jahr durchführbar; statistische Daten für die Jahre 2016 und 2017 können im Sinne der Fragestellung daher nicht mehr ausgewertet werden.

Laut PKS-Sonderauswertung hat die Polizei im Bezirk Harburg im Jahr 2018 unter dem PKS-Summenschlüssel 888000 (Wohnungseinbruchdiebstahl) fünf „TV mit Flüchtlingsstatus“ erfasst.

5. Gibt es auffällige Häufungen von Einbrüchen zu bestimmten Tageszeiten?

Die Eingrenzung von Tatzeiträumen erfolgt in aller Regel im Rahmen der Anzeigenerstattung unmittelbar nach Bekanntwerden einer Straftat. Hierbei dienen die Uhrzeit, wann das Wohn-objekt durch die letzte das Objekt nutzende Person verlassen wurde und die Feststellzeit der Straftat als Kriterien für die Eingrenzung des Tatzeitraums. Dieser kann insbesondere an Wochenenden oder in der Ferienzeit so stark ausgedehnt sein, dass die eigentliche Tatzeit nicht näher eingegrenzt werden kann. Dieses erschwert auch spätere Zuordnungen von Taten zu einem Täter oder Tatkomplexen beziehungsweise macht Zuordnungen unmöglich.

Nach den Feststellungen der Polizei erfolgt ein Großteil der Straftaten zu Zeiten, an denen die Geschädigten nicht im Objekt anwesend sind; dies ist zumeist tagsüber der Fall. Die genaue Tatzeit kann immer in Fällen benannt werden, wenn Geschädigte/Zeugen Täter bei der Tat-ausführung antreffen beziehungsweise bemerken oder eine Sicherungsanlage den Einbruch bei der Polizei oder einem privaten Sicherheitsunternehmen meldet. Auch dienen im Rahmen der Anzeigenaufnahme oder der weiteren Ermittlungen gewonnene Hinweise durch Zeugen oder Geschädigte auf Besonderheiten (z.B. Vernehmen von ungewöhnlichen Geräuschen, Auslösen von Lichtquellen durch Bewegungsmelder) sowie audiovisuelle Aufzeichnungen als Anhaltspunkte für eine genaue Eingrenzung des Tatzeitraums.

Die Polizei verzeichnet im Jahresverlauf in den Winterhalbjahren jeweils einen Anstieg bei den Wohnungseinbruchdiebstahlzahlen. Die im Winter früher einsetzende Dunkelheit dient den Tätern als Schutz vor einer frühzeitigen Entdeckung; darüber hinaus können die Täter nicht genutzte, häufig dann auch unbeleuchtete Wohnungen und Häuser leichter als Tatobjekte ausmachen.

Bei den Taten, in denen eine genauere Tatzeitraumeingrenzung möglich ist, haben die beim LKA 1 vorgenommenen allgemeinen Auswertungen ergeben, dass gerade im Winterhalbjahr eine Häufung der in der Dämmerung im Zeitraum vom Nachmittag bis zum Abend begangenen Taten festzustellen ist; im Übrigen siehe Antwort zu 1.

6. Gibt es eine statistische Auswertung von Einbruchsobjekten? Wenn ja, wie ist die Verteilung auf Wohnungen in Mehrfamilienhäusern oder in eher in EFH, DHH und Reihenhäusern?

In der PKS werden seit dem 1. Januar 2017 spezielle Tatörtlichkeiten erfasst; unter dem Oberbegriff Wohnung wird bei der Erfassung von Tatobjekten unter anderem zwischen

– Einfamilienhaus (auch Reihenhaus/Doppelhaushälfte),

– Mehrfamilienhaus/Wohnblock und

– sonstige Wohnung

unterschieden.

Die Polizei Hamburg wertet die Tatörtlichkeiten für alle Straftaten in der PKS als Standardtabelle für „Hamburg gesamt“ aus. Diese Auswertung wird als Teil der Jahresauswertung PKS automatisiert berechnet und steht als Standardtabelle jährlich zur Verfügung.

Für eine Darstellung untergeordneter geographischer Ebenen wie Bezirke, Stadtteile oder Ortsteile müssen Sonderauswertungen in der PKS angestoßen werden. Sonderauswertungen sind nur für das jeweils vorangegangene Jahr durchführbar; statistische Daten für die Jahre 2016 und 2017 können im Sinne der Fragestellung daher nicht ausgewertet werden.

Laut PKS-Sonderauswertung hat die Polizei im Bezirk Harburg im Jahr 2018 im Sinne der Fragestellung unter dem PKS-Summenschlüssel 888000 (Wohnungseinbruchdiebstahl) die folgenden Tatörtlichkeiten registriert:

Jahr

Einfamilienhaus (auch Reihenhaus/ Doppelhaushälfte)

Mehrfamilienhaus/

Wohnblock

sonstige Wohnung

2018

186

241

12

7. Schrecken die Täter vor Sicherungsmaßnahmen, wie Alarmanlagen, Hunde oder vor anwesenden Personen zurück? Gibt es eine erkennbare Entwicklung?

Die Entwicklung des Anteils der unter dem PKS-Summenschlüssel 888000 (Wohnungseinbruchdiebstahl) in den zurückliegenden fünf Jahren im Bezirk Harburg erfassten versuchten Taten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

Jahr

2014

2015

2016

2017

2018

Versuchsanteil

39,3%

40,2%

42,5%

45,3%

43,7%

Nach den Feststellungen der Polizei scheiterten die Täter in diesen Fällen überwiegend wegen der vorhandenen Maßnahmen zum Einbruchschutz der angegangenen Tatobjekte: Täter konnten zum Beispiel gesicherte Türen und Fenstern nicht überwinden und gelangten somit nicht in die Wohnung oder das Haus. Darüber hinaus liegen der Polizei Erkenntnisse zur Motivation der Täter bei Abbrüchen von Tatausführungen nicht vor.

8. Werden seitens der Polizei Informationen über Einbrüche oder Einbruchsversuche an die Presse weitergeleitet?

Im Sinne der Fragestellung veröffentlicht die Polizei anlassbezogen Pressemitteilungen in Fällen, in denen beispielsweise Tatverdächtige vorläufig festgenommen wurden oder Aufklärungen von Tatserien erfolgten. Ebenfalls erfolgen Veröffentlichungen von Ergebnissen größerer Schwerpunkteinsätze zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität.

Alle Pressemitteilungen der Pressestelle der Polizei Hamburg werden im Internet unter www.presseportal.de veröffentlicht und auf den von der Polizei Hamburg genutzten Social-Media-Kanälen verlinkt. Darüber hinaus beantwortet die Pressestelle der Polizei einzelne journalistische Nachfragen zu konkret hinterfragten Einzelsachverhalten direkt.

Erstmalig hatte die Polizei in den Monaten von Oktober 2018 bis Februar 2019 monatlich einen sogenannten Einbruchsmonitor im Internet veröffentlicht, bei dem die Polizei die Verteilung der Wohnungseinbruchkriminalität des Vormonats in einer Stadtkarte darstellte. Darüber hinaus visualisiert die Polizei in Einzelfällen erkannte besondere örtliche Brennpunkte der Wohnungseinbruchkriminalität in Karten und veröffentlicht diese über die genutzten Social-Media-Kanäle. Ziel ist eine möglichst zeitnahe Sensibilisierung beziehungsweise Warnung der in den jeweiligen Bereichen wohnenden Bevölkerung.

gez. Rajski

f.d.R.

Hille

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