20-4637.01

Antwort zur Anfrage CDU betr. Prüfung Bebauungsmöglichkeiten im Bereich Fischbeker Heuweg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 14.05.2019 Hauptausschuss Ö 4.14

Sachverhalt


Vertreter des Projektentwicklers Garbe haben am 21.01.2019 im Stadtplanungs-
ausschuss der Bezirksversammlung Harburg vorgetragen, dass sie seit Mai 2017 seitens des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) die Anhandgabe von Flächen im Bereich Fischbeker Heuweg / Ohrnsweg erhalten hätten, um diese auf ihre Eignung für Wohnungsbau zu prüfen. Aus dieser Vereinbarung ergäben sich bei positivem Prüfergebnis auch vertragliche Rechte, die Flächen dann vorrangig zu bebauen.

Wir fragen die Finanzbehörde:

1. Welche im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befindliche Fläche 
    im Bereich Fischbeker Heuweg / Ohrnsweg, südlich der Bahnlinie ist konkret
    Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem LIG und dem Projektentwickler
    Garbe?

2. Welche genauen Flurstücke sind von dieser Vereinbarung betroffen?

3. Welche konkreten Schritte sind dem Projektentwickler für die Überprüfung der
    Flächen anhand gegeben worden?

4. Sind seitens des LIG dem Projektentwickler Vorgaben bezüglich Baumasse,
    Geschossigkeit und Anzahl von Wohneinheiten gemacht worden; 
    wenn ja, welche?

5. Welche möglichen Änderungen des gültigen Bebauungsplanes sind erörtert 
    worden?

6. In welchem Umfang und seit wann war das Bezirksamt in die Überlegungen
    und die Überlassung der Grundstücksflächen einbezogen?

7. Welche konkreten Zusagen sind dem Projektentwickler für den Fall positiver
    Prüfung möglichen Wohnungsbaus hinsichtlich der anschließenden Realisierung
    gemacht worden?

8. Hat der Projektentwickler für diesen Fall vorrangige Realisierungsrechte unter
    Ausschluss anderer Investoren?

Hamburg, am 05.03.2019

Ralf-Dieter Fischer                                             Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender                                         Dr. Hanno Hintze

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