20-4637.01

Antwort zur Anfrage CDU betr. Prüfung Bebauungsmöglichkeiten im Bereich Fischbeker Heuweg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 14.05.2019 Hauptausschuss Ö 4.14

Sachverhalt


Vertreter des Projektentwicklers Garbe haben am 21.01.2019 im Stadtplanungs-
ausschuss der Bezirksversammlung Harburg vorgetragen, dass sie seit Mai 2017 seitens des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) die Anhandgabe von Flächen im Bereich Fischbeker Heuweg / Ohrnsweg erhalten hätten, um diese auf ihre Eignung für Wohnungsbau zu prüfen. Aus dieser Vereinbarung ergäben sich bei positivem Prüfergebnis auch vertragliche Rechte, die Flächen dann vorrangig zu bebauen.

Wir fragen die Finanzbehörde:

1. Welche im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befindliche Fläche
im Bereich Fischbeker Heuweg / Ohrnsweg, südlich der Bahnlinie ist konkret
Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem LIG und dem Projektentwickler
Garbe?

2. Welche genauen Flurstücke sind von dieser Vereinbarung betroffen?

3. Welche konkreten Schritte sind dem Projektentwickler für die Überprüfung der
Flächen anhand gegeben worden?

4. Sind seitens des LIG dem Projektentwickler Vorgaben bezüglich Baumasse,
Geschossigkeit und Anzahl von Wohneinheiten gemacht worden;
wenn ja, welche?

5. Welche möglichen Änderungen des gültigen Bebauungsplanes sind erörtert
worden?

6. In welchem Umfang und seit wann war das Bezirksamt in die Überlegungen
und die Überlassung der Grundstücksflächen einbezogen?

7. Welche konkreten Zusagen sind dem Projektentwickler für den Fall positiver
Prüfung möglichen Wohnungsbaus hinsichtlich der anschließenden Realisierung
gemacht worden?

8. Hat der Projektentwickler für diesen Fall vorrangige Realisierungsrechte unter
Ausschluss anderer Investoren?

Hamburg, am 05.03.2019

Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Dr. Hanno Hintze

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Die Vorsitzende

15. April 2019

Die Finanzbehörde (FB) beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 20-4637 wie folgt:

Zu 1. bis 4. und 7. bis 8.:

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), hat den Projektentwickler Garbe beauftragt zu prüfen, ob die im Bereich Fischbeker Heuweg / Ohrnsweg betroffenen Flächen (Flurstücke 8206, 964, 3737, 962, 961, 959, 2784 / Gemarkung Fischbek) einer baulichen Entwicklung zugeführt werden können. Dem Projektentwickler werden seitens des LIG weder in Zusammenhang mit der Prüfung der Flächen, noch in Zusammenhang mit einer möglichen Entwicklung vorab Vorgaben gemacht oder Zusagen gegeben. Im Übrigen siehe bezirkliche Drs. 20-4456.

Zu 5. und 6.:

Die Fragen sind vom Bezirksamt Harburg zu beantworten.

gez. Rajski

f.d.R.

Hille

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Lokalisation Beta
Fischbeker Heuweg Ohrnsweg

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