21-0635.01

Antwort zur Anfrage CDU betr. Beeinträchtigung des Harburger Wochenmarktes während der nächsten Bauphase am Sand

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.04.2020 Hauptausschuss Ö 3.14

Sachverhalt

Der Harburger Wochenmarkt ist seit Oktober 2019 wieder an seinem angestammten Platz auf den neu sanierten Sand zurückgekehrt. Zur Zeit laufen die Restarbeiten der ersten Bauphase auf dem Sand, vor der Commerzbank und in der Hölertwiete. Für die Zukunft ist der Abriss des ehemaligen Bolero-Gebäudes vorgesehen. Aufgrund möglicher Staubbelastungen während der Bauarbeiten stellt sich die Frage, inwieweit hiervon die Marktbeschicker des Harburger Wochenmarktes betroffen sind.

Dieses vorausgeschickt fragen wir die Bezirksverwaltung:

1. Hat es bereits Gespräche zwischen Verwaltung und Marktbeschickern bzgl. der
zukünftigen Arbeiten gegeben? Wenn, ja mit welchem Ergebnis?
2. In wie weit stellt der Abriss des ehemaligen Bolero-Gebäudes eine Beeinträchtigung der
Marktbeschicker dar?
3. In wie weit können durch die Abrissarbeiten Staubbelastungen in der Luft entstehen,
die den Verkauf von Lebensmitteln in direkter Nachbarschaft verbieten?
4. Gibt es seitens der Verwaltung Planungen, den Harburger Wochenmarkt wieder
temporär auf den Rathausplatz zu verlegen? Wenn ja, wie konkret sind diese?
Wenn nein, warum nicht?
5. Ist der Verwaltung die Meinung / Votum der Marktbeschicker zu einer möglichen
Staubbelastung bzw. zur Verlegung des Wochenmarktes bekannt?
6. Welche alternativen Lösungen gibt es?

Hamburg, am 06.03.2020

Ralf-Dieter Fischer Helga Stöver
Fraktionsvorsitzender Michael Schaefer

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 11.03.2020

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-0635) wie folgt Stellung:

1. Hat es bereits Gespräche zwischen Verwaltung und Marktbeschickern bzgl. der

zukünftigen Arbeiten gegeben? Wenn, ja mit welchem Ergebnis?

Letztmalig wurde am 05.03.2020 ein Gespräch mit den Marktobleuten geführt. Aufgrund der aktuell noch fehlenden abschließenden Planungen zum Abriss durch den Bauträger wurde mit den Marktobleuten vereinbart, dass nach Eingang der notwendigen Informationen vom Bauträger ein erneutes Gespräch stattfinden wird

2. In wie weit stellt der Abriss des ehemaligen Bolero-Gebäudes eine Beeinträchtigung der Marktbeschicker dar?

Aufgrund der noch nicht abschließenden Informationen zur Abrissplanung von Seiten des Bauträgers kann die Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

3. In wie weit können durch die Abrissarbeiten Staubbelastungen in der Luft entstehen,

die den Verkauf von Lebensmitteln in direkter Nachbarschaft verbieten?

Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Frage nicht beantwortet werden.

Grundsätzlich gilt für das Inverkehrbringen von Lebensmittel, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt werden sollen.

Ob bzw. in welchem Umkreis durch die anstehenden Abrissarbeiten für Anlieger eine solche nachteilige Beeinflussung zu erwarten ist, kann zum einen von der Ausführung der Abrissarbeiten und durch den Bauträger ergriffenen Schutzmaßnahmen aber z. B. auch von der Art und Lagerung der Lebensmittel abhängen.

4. Gibt es seitens der Verwaltung Planungen, den Harburger Wochenmarkt wieder

temporär auf den Rathausplatz zu verlegen? Wenn ja, wie konkret sind diese?

Wenn nein, warum nicht?

Es gibt seitens des zuständigen Fachamts vorsorgliche Planungen für eine mögliche temporäre Verlegung auf den Rathausplatz. Aufgrund der noch nicht abschließenden Informationen zum Abriss sind diese Planungen noch nicht abgeschlossen.

5. Ist der Verwaltung die Meinung / Votum der Marktbeschicker zu einer möglichen

Staubbelastung bzw. zur Verlegung des Wochenmarktes bekannt?

Bei dem Gespräch mit den Marktobleuten wurde deutlich, dass bei einer möglichen Staub- und Lärmbelastung durch die anstehenden Abbrucharbeiten eine temporäre Verlegung auf den Rathausplatz als sinnvolle mögliche Option gesehen wird.

6. Welche alternativen Lösungen gibt es?

Sofern aufgrund der Abbrucharbeiten erhebliche Staub- und Lärmbelastungen nicht ausgeschlossen werden können, kommt als Alternative nur eine temporäre Verlegung auf den Rathausplatz in Betracht.

Fredenhagen

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