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Antwort zur Anfrage AfD betr. Wohnraum für Flüchtlinge im Bezirk

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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14.05.2019
Sachverhalt

Am 12. Juli 2016 haben sich die Volksinitiative "Hamburg für gute Integration" und auch viele lokale Bürgerinitiativen nach intensiven Verhandlungen mit der Stadt geeinigt und umfassende Bürgerverträge geschlossen[1][1]. Die Einigung mit der Volksinitiative wurde durch die hamburgische Bürgerschaft mit dem Beschluss der Drucksache 21/5231 vollendet.

Zeit, einmal den aktuellen Stand zu erfragen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörden

Wie ist die aktuelle Belegsituation in den Harburger Unterkünften? Bitte zu jedem der folgenden Standorte alle folgenden Fragen beantworten:

Standort Cuxhavener Straße 564, Am Ascheland I, Am Ascheland II, Neuenfelder Fährdeich, Am Radeland, Stader Straße, Harburger Binnenhafen Wohnschiff Transit, Lewenwerder I, Lewenwerder II, Wetternstraße, Osterbaum, Rotbergfeld, Winsener Straße, Sinstorfer Kirchweg.

1.       Wie viele Wohnungslose, wie viele Flüchtlinge (Männer, Frauen und/oder Kinder) wohnen in der jeweiligen Unterkunft aktuell und welche Abgänge/Zugänge sind in den kommenden Monaten wohin geplant?

2.       Wie viele Wohnungslose, wie viele Flüchtlinge (Männer, Frauen und/oder Kinder) wohnen in der jeweiligen Unterkunft seit Beginn der Einrichtung, welche Abgänge/Zugänge gab es seither?

3.       Wie viel Personal (Pädagogisches Fachpersonal, Putzkräfte, Wachdienste) arbeitet am jeweiligen Standort? Bitte seit Bestehen der Unterkunft darstellen.

4.       Wie hoch sind die monatlichen Personal- und Betriebskosten (inkl. Nebenkosten) am jeweiligen Standort und wie stellt sich diese Entwicklung seit Bestehen der Einrichtung dar?

5.       Welche Kosten fielen seit Inbetriebnahme der jeweiligen Unterkunft für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an?

6.       Wie viele schulpflichtige Kinder sind in der jeweiligen Unterkunft beherbergt und welche Schulen besuchen sie?

7.       Wie viele Personen wechselten seit Beginn 2018 aus welcher Unterkunft in eine Unterkunft mit Perspektive Wohnen (UPW) und in welche?

8.       Wie viele der in der jeweiligen Unterkunft lebenden Flüchtlinge verfügen über eine Arbeitserlaubnis? Und wie viele dieses Personenkreises gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach?

a) Wie viele zahlen in welcher Unterkunft ihre Miete „aus eigener Tasche“?

9.       Wie viele der in der jeweiligen Unterkunft lebenden Flüchtlinge haben seit Bestehen der Einrichtung die Erlaubnis genutzt,  Hamburg für eine Woche zu verlassen? Bedarf/bedurfte es hierzu einer Erlaubnis und wer überprüft das?

10.   Wie viele Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen stehen im Bezirk wie vielen Personen/Familien in welchen Größen zur Verfügung? Wie teuer ist der Mietpreis pro Quadratmeter und wer ist Vermieter?

11.   Wie viele UPW sind im Bezirk in Planung und wie viele Flüchtlinge sollen innerhalb welchen Zeitraumes die örU wohin verlassen?

12.   Welche Unterkünfte stehen bereits leer oder werden in Kürze geräumt sein? Und was geschieht mit diesen Einrichtungen? Bitte explizit auch auf Geutensweg (ehem. OBI-Markt) und das Wohnschiff Transit eingehen.

13.   „Kein Standort größer als 300 Geflüchtete ab 2020“ heißt es gemäß §8 der Bürgervertragsvereinbarung (Bürgerschaftsdrucksache 21/5231). Wo wurde/wird das eingehalten?

14.   Bei UPW-Standorten soll eine gemischte Belegung (Wohnen/ÖRU) von vornherein integrationsfreundlich sichergestellt werden. Inwiefern ist das im Plaggenmoor gegeben?

15.   Existiert eine aktuelle Bedarfsanalyse von Wohnraum für Flüchtlinge für den Bezirk Harburg? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen, wenn ja, welcher konkrete Bedarf wurde für den Bezirk evaluiert?

[1] https://www.gute-integration.de/bürgerverträge/

 

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