20-4674.01

Antwort zur Anfrage AfD betr. Wohnraum für Flüchtlinge im Bezirk

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 14.05.2019 Hauptausschuss Ö 4.22

Sachverhalt

Am 12. Juli 2016 haben sich die Volksinitiative "Hamburg für gute Integration" und auch viele lokale Bürgerinitiativen nach intensiven Verhandlungen mit der Stadt geeinigt und umfassende Bürgerverträge geschlossen[1][1]. Die Einigung mit der Volksinitiative wurde durch die hamburgische Bürgerschaft mit dem Beschluss der Drucksache 21/5231 vollendet.

Zeit, einmal den aktuellen Stand zu erfragen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörden

Wie ist die aktuelle Belegsituation in den Harburger Unterkünften? Bitte zu jedem der folgenden Standorte alle folgenden Fragen beantworten:

Standort Cuxhavener Straße 564, Am Ascheland I, Am Ascheland II, Neuenfelder Fährdeich, Am Radeland, Stader Straße, Harburger Binnenhafen Wohnschiff Transit, Lewenwerder I, Lewenwerder II, Wetternstraße, Osterbaum, Rotbergfeld, Winsener Straße, Sinstorfer Kirchweg.

1. Wie viele Wohnungslose, wie viele Flüchtlinge (Männer, Frauen und/oder Kinder) wohnen in der jeweiligen Unterkunft aktuell und welche Abgänge/Zugänge sind in den kommenden Monaten wohin geplant?

2. Wie viele Wohnungslose, wie viele Flüchtlinge (Männer, Frauen und/oder Kinder) wohnen in der jeweiligen Unterkunft seit Beginn der Einrichtung, welche Abgänge/Zugänge gab es seither?

3. Wie viel Personal (Pädagogisches Fachpersonal, Putzkräfte, Wachdienste) arbeitet am jeweiligen Standort? Bitte seit Bestehen der Unterkunft darstellen.

4. Wie hoch sind die monatlichen Personal- und Betriebskosten (inkl. Nebenkosten) am jeweiligen Standort und wie stellt sich diese Entwicklung seit Bestehen der Einrichtung dar?

5. Welche Kosten fielen seit Inbetriebnahme der jeweiligen Unterkunft für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an?

6. Wie viele schulpflichtige Kinder sind in der jeweiligen Unterkunft beherbergt und welche Schulen besuchen sie?

7. Wie viele Personen wechselten seit Beginn 2018 aus welcher Unterkunft in eine Unterkunft mit Perspektive Wohnen (UPW) und in welche?

8. Wie viele der in der jeweiligen Unterkunft lebenden Flüchtlinge verfügen über eine Arbeitserlaubnis? Und wie viele dieses Personenkreises gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach?

a) Wie viele zahlen in welcher Unterkunft ihre Miete „aus eigener Tasche“?

9. Wie viele der in der jeweiligen Unterkunft lebenden Flüchtlinge haben seit Bestehen der Einrichtung die Erlaubnis genutzt, Hamburg für eine Woche zu verlassen? Bedarf/bedurfte es hierzu einer Erlaubnis und wer überprüft das?

10. Wie viele Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen stehen im Bezirk wie vielen Personen/Familien in welchen Größen zur Verfügung? Wie teuer ist der Mietpreis pro Quadratmeter und wer ist Vermieter?

11. Wie viele UPW sind im Bezirk in Planung und wie viele Flüchtlinge sollen innerhalb welchen Zeitraumes die örU wohin verlassen?

12. Welche Unterkünfte stehen bereits leer oder werden in Kürze geräumt sein? Und was geschieht mit diesen Einrichtungen? Bitte explizit auch auf Geutensweg (ehem. OBI-Markt) und das Wohnschiff Transit eingehen.

13. „Kein Standort größer als 300 Geflüchtete ab 2020“ heißt es gemäß §8 der Bürgervertragsvereinbarung (Bürgerschaftsdrucksache 21/5231). Wo wurde/wird das eingehalten?

14. Bei UPW-Standorten soll eine gemischte Belegung (Wohnen/ÖRU) von vornherein integrationsfreundlich sichergestellt werden. Inwiefern ist das im Plaggenmoor gegeben?

15. Existiert eine aktuelle Bedarfsanalyse von Wohnraum für Flüchtlinge für den Bezirk Harburg? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen, wenn ja, welcher konkrete Bedarf wurde für den Bezirk evaluiert?

[1] https://www.gute-integration.de/bürgerverträge/

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Die Vorsitzende

2. Mai 2019

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) nimmt teilweise auf Angaben von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) zur Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 20-4674) wie folgt Stellung:

Die Unterkunft „Am Aschenland II“ heißt „Am Röhricht“. Bei „Lewenwerder I und II“ handelt es sich um die öffentlich-rechtliche Unterbringung Lewenwerder nebst Erweiterung. Stichtag für alle Daten ist (sofern nicht anders angegeben) der 28.02.2019.

  1. Wie viele Wohnungslose, wie viele Flüchtlinge (Männer, Frauen und/oder Kinder) wohnen in der jeweiligen Unterkunft aktuell und welche Abgänge/Zugänge sind in den kommenden Monaten wohin geplant?
  2. Wie viele Wohnungslose, wie viele Flüchtlinge (Männer, Frauen und/oder Kinder) wohnen in der jeweiligen Unterkunft seit Beginn der Einrichtung, welche Abgänge/Zugänge gab es seither?

Die Sozialstrukturdaten werden in dieser Form erst seit Februar 2016 erhoben. Eine nachträgliche Erhebung der Daten der vorherigen Jahre ist in der für die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da hierfür händisch mehrere tausend Akten ausgewertet werden müssten und für Daten vor dem 01.01.1999 technisch nicht möglich ist.

Die Zu- und Abgänge können nur sehr kurzfristig geplant werden. Eine Darstellung für die kommenden Monate ist daher nicht möglich. Bei der Belegungsplanung stehen eine bedarfsgerechte Nutzung der zur Verfügung stehenden Plätze sowie die Wahrung des sozialen Friedens im Vordergrund. Die Zu- und Auszüge beinhalten auch Geburten und Todesfälle da diese systemisch als Zu- bzw. Auszüge verbucht werden.

Unterkunft

Belegungsbeginn

Zuzüge seit 01.01.1999 bzw. Beginn der Belegung

Auszüge seit 01.01.1999 bzw. Beginn der Belegung

Rotbergfeld

12/2017

284

31

Neuenfelder Fährdeich

4/.2016

778

506

Wetternstraße

60er Jahre

2843

2952

Am Radeland

12/2015

370

213

Lewenwerder

4/2013; 1.Erweiterung 9/2015

883

578

Am Aschenland

12/2015

1007

592

Winsener Straße

3/2001

1279

1017

Sinstorfer Kirchweg

10/2017

385

122

Cuxhavener Straße

3/2016

431

246

Osterbaum

2/2007 (davor bezirkliche Einrichtung)

65

54

Stader Straße

2/2007 (davor bezirkliche Einrichtung)

158

133

WS Transit

2/2015

734

564

Am Röhricht

12/2016

942

371

Quelle: f & w

Im Übrigen siehe Anlage 1.

  1. Wie viel Personal (Pädagogisches Fachpersonal, Putzkräfte, Wachdienste) arbeitet am jeweiligen Standort? Bitte seit Bestehen der Unterkunft darstellen.
  2. Wie hoch sind die monatlichen Personal- und Betriebskosten (inkl. Nebenkosten) am jeweiligen Standort und wie stellt sich diese Entwicklung seit Bestehen der Einrichtung dar?
  3. Welche Kosten fielen seit Inbetriebnahme der jeweiligen Unterkunft für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an?

Eine Ermittlung der Personalkosten pro Standort der f & w-Einrichtungen ist nicht möglich, da sich die Kostenstellen- und Organisationsstrukturen im betrachteten mehrfach geändert haben. Darüber hinaus sind zeitweise Kosten zum Personal nur für die gesamte öffentlich-rechtliche Unterbringung auf einer Kostenstelle erfasst worden.

Im Übrigen siehe Anlagen 2 und 3. Die Daten liegen erst seit der Gründung von f & w 2007 im Fachverfahren vor.

  1. Wie viele schulpflichtige Kinder sind in der jeweiligen Unterkunft beherbergt und welche Schulen besuchen sie?

Unterkunft

Kinder im Alter von 6-17 Jahren

Rotbergfeld

60

Neuenfelder Fährdeich

62

Wetternstraße

29

Am Radeland

16

Lewenwerder

80

Am Aschenland

79

Winsener Straße

92

Sinstorfer Kirchweg

45

Cuxhavener Straße

34

Osterbaum

3

Stader Straße

13

WS Transit

12

Am Röhricht

109

Quelle: f & w

Die zuständige Behörde erfasst die Kinder am Ort der Schule. Es kann daher keine Auswertung nach dem Wohnort vorgenommen werden.

Grundschülerinnen und Grundschüler in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) und Regelklassen können wohnortnah beschult werden. IVK und Basisklassen sowie Regelklassen an weiterführenden Schulen können in einem weiten Umkreis über den öffentlichen Personennahverkehr erreicht werden. Die Beschulung erfolgt überwiegend an weiterführenden Schulen im Bezirk Harburg.

Folgende Basisklassen und IVK stehen derzeit im Bezirk Harburg für eine Beschulung zur Verfügung:

Schulform

Schulname

Klassen-stufe

Klassen-art

Anzahl SuS in der Klasse

Grundschule

Georg-Kerschensteiner-Grundschule

3/4

IVK

18

Grundschule

Grundschule An der Haake

1/2

IVK

14

Grundschule

Grundschule An der Haake

3/4

IVK

14

Grundschule

Schule Arp-Schnitger-Stieg

3/4

IVK

10

Grundschule

Schule Dempwolffstraße

1/2

IVK

15

Grundschule

Schule Dempwolffstraße

3/4

IVK

14

Grundschule

Schule Rönneburg

1/2

IVK

17

Grundschule

Schule Scheeßeler Kehre

1/2

IVK

12

Grundschule

Schule Scheeßeler Kehre

3/4

IVK

9

Grundschule

Schule Schnuckendrift

3/4

IVK

8

Gymnasium

Alexander-von-Humboldt-Gymnasium

7/8

IVK

13

Gymnasium

Friedrich-Ebert-Gymnasium

5/6

IVK

14

Gymnasium

Gymnasium Süderelbe

5/6

IVK

13

Gymnasium

Gymnasium Süderelbe

7/8

IVK

17

Gymnasium

Heisenberg-Gymnasium

7/8

IVK

15

Gymnasium

Heisenberg-Gymnasium

9

IVK

7

Gymnasium

Immanuel-Kant-Gymnasium

9

IVK

15

Stadtteilschule

Lessing-Stadtteilschule

5/6

IVK

12

Stadtteilschule

Lessing-Stadtteilschule

7/8

IVK

14

Stadtteilschule

Schule Maretstraße

1/2

IVK

15

Stadtteilschule

Schule Maretstraße

3/4

Basisklasse

5

Stadtteilschule

Stadtteilschule Ehestorfer Weg

5/6

Basisklasse

9

Stadtteilschule

Stadtteilschule Ehestorfer Weg

5/6

IVK

14

Stadtteilschule

Stadtteilschule Ehestorfer Weg

5/6

IVK

14

Stadtteilschule

Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg

5/6

Basisklasse

7

Stadtteilschule

Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg

9

IVK

11

Stadtteilschule

Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg

9

IVK

22

Stadtteilschule

Stadtteilschule Süderelbe

5/6

IVK

15

Stadtteilschule

Stadtteilschule Süderelbe

7/8

IVK

16

Stadtteilschule

Stadtteilschule Süderelbe

7/8

IVK

13

Stadtteilschule

Stadtteilschule Süderelbe

9

IVK

12

Quelle: Daten der für Bildung zuständigen Behörde, Stand 29.03.2019

  1. Wie viele Personen wechselten seit Beginn 2018 aus welcher Unterkunft in eine Unterkunft mit Perspektive Wohnen (UPW) und in welche?

Siehe Anlage 4.

  1. Wie viele der in der jeweiligen Unterkunft lebenden Flüchtlinge verfügen über eine Arbeitserlaubnis? Und wie viele dieses Personenkreises gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach?

a) Wie viele zahlen in welcher Unterkunft ihre Miete „aus eigener Tasche“?

Die zuständige Behörde arbeitet ausschließlich mit den Arbeitsmarktdaten der Bundesagentur für Arbeit. Diese werden in der Regel auf Bund- bzw. Länderebene, teilweise auch kommunaler Ebene, ausgewiesen. Eine Ausweisung arbeitsmarktlicher Daten auf Unterkunftsebene erfolgt nicht. Auch das Ausländerzentralregister veröffentlicht seine Daten auf Bundes- und Länderebene.

Unterkunft

Anzahl der Selbstzahler* März 2019

Rotbergfeld

22

Neuenfelder Fährdeich

9

Wetternstraße

39

Am Radeland

18

Lewenwerder

12

Am Aschenland

42

Winsener Straße

19

Sinstorfer Kirchweg

10

Cuxhavener Straße

17

Osterbaum

2

Stader Staße

0

WS Transit

40

Am Röhricht

52

Quelle: f & w

* Die individuell zu zahlende Gebührenhöhe wird durch die Einkommensgrenzen geregelt. Im Übrigen siehe Drs. 21/16551.

  1. Wie viele der in der jeweiligen Unterkunft lebenden Flüchtlinge haben seit Bestehen der Einrichtung die Erlaubnis genutzt, Hamburg für eine Woche zu verlassen? Bedarf/bedurfte es hierzu einer Erlaubnis und wer überprüft das?

Eine räumliche Beschränkung nach § 61 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder § 56 Asylgesetz (AsylG) erlischt in der Regel nach drei Monaten erlaubten, geduldeten oder gestatteten Aufenthalts (siehe § 61 Absatz 1b AufenthG beziehungsweise § 59a AsylG). Die räumliche Beschränkung erlischt nicht, wenn der Ausländer über diesen Zeitraum hinaus verpflichtet ist, in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen oder die Ausländerbehörde eine räumliche Beschränkung anordnet (§ 61 Absatz 1c AufenthG beziehungsweise § 59b AsylG). In diesen Fällen kann die zuständige Ausländerbehörde eine Verlassenserlaubnis ausstellen (§ 12 Absatz 5 AufenthG beziehungsweise § 58 Absatz 1 AsylG). Die Zuständigkeiten ergeben sich aus § 59 AsylG.

Die Anzahl der erteilten Verlassenserlaubnisse der aktuell im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter den Anschriften der Einrichtungen gemeldeten Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen. Eine Auswertung früherer Bewohnerinnen und Bewohner, bei denen das Datum der Verlassenserlaubnis mit dem Zeitraum der Wohnsitznahme in der Einrichtung abgeglichen werden muss, ist systemseitig nicht möglich.

Standort

Anzahl

Verlassenserlaubnisse

Am Aschenland

6

Am Radeland

2

Am Röhricht

3

Cuxhavener Straße

1

Lewenwerder

2

Neuenfelder Fährdeich

2

Rotbergfeld

2

Sinstorfer Kirchweg

3

Wetternstraße

2

Winsener Straße

4

Quelle: Einwohnerzentralamt (Stand: 27. März 2019)

  1. Wie viele Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen stehen im Bezirk wie vielen Personen/Familien in welchen Größen zur Verfügung? Wie teuer ist der Mietpreis pro Quadratmeter und wer ist Vermieter?

Am Standort Plaggenmoor stehen 230 Plätze in 70 Wohneinheiten zur Verfügung. Der Quadratmeterpreis beträgt 9,20 € (ohne Nebenkosten). Vermieter ist die SAGA/HIG.

  1. Wie viele UPW sind im Bezirk in Planung und wie viele Flüchtlinge sollen innerhalb welchen Zeitraumes die örU wohin verlassen?
  2. Welche Unterkünfte stehen bereits leer oder werden in Kürze geräumt sein? Und was geschieht mit diesen Einrichtungen? Bitte explizit auch auf Geutensweg (ehem. OBI-Markt) und das Wohnschiff Transit eingehen.
  3. Kein Standort größer als 300 Geflüchtete ab 2020“ heißt es gemäß §8 der Bürgervertragsvereinbarung (Bürgerschaftsdrucksache 21/5231). Wo wurde/wird das eingehalten?
  4. Bei UPW-Standorten soll eine gemischte Belegung (Wohnen/ÖRU) von vornherein

integrationsfreundlich sichergestellt werden. Inwiefern ist das im Plaggenmoor gegeben?

Zur Kapazität der Standorte und Planungen siehe https://www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung-standorte/4373122/unterbringung-harburg/, https://www.hamburg.de/zkf-pressemeldungen/12127998/2019-02-01-zkf-bilanz-2018-und-kapazitaetsplanung-2019/. Weiterhin zur Standortentwicklung sowie zur Einhaltung der Bürgerverträge siehe Drs. 21/16426.

Die Konditionen der Rückübergabe des Wohnschiffs Transit an den Eigner und damit auch die Entfernung aus dem Binnenhafen werden derzeit abschließend zwischen dem Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF), dem Bezirksamt Harburg, f & w fördern und wohnen AöR (f & w) sowie dem Eigner geklärt. Die Gespräche finden im Mai statt. Die Verlegung der Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnschiffs Transit wird, wie bei der Schließung aller anderen Einrichtungen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung auch, rechtzeitig vor der Schließung der Einrichtung erfolgen.

Zum Standort Plaggenmoor siehe Bezirks-Drucksache 20-4362. Zum Standort Geutensweg siehe Drs. 21/16536.

  1. EExistiert eine aktuelle Bedarfsanalyse von Wohnraum für Flüchtlinge für den Bezirk Harburg? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen, wenn ja, welcher konkrete Bedarf wurde für den Bezirk evaluiert?

Die Unterbringung von wohnberechtigten Geflüchteten in Wohnraum ist eine gesamtstädtische Aufgabe.

gez. Rajski

f.d.R.

Hille