Antwort zur Anfrage AfD betr. Wohnraum für Flüchtlinge im Bezirk
Letzte Beratung: 14.05.2019 Hauptausschuss Ö 4.22
Am 12. Juli 2016 haben sich die Volksinitiative "Hamburg für gute Integration" und auch viele lokale Bürgerinitiativen nach intensiven Verhandlungen mit der Stadt geeinigt und umfassende Bürgerverträge geschlossen[1][1]. Die Einigung mit der Volksinitiative wurde durch die hamburgische Bürgerschaft mit dem Beschluss der Drucksache 21/5231 vollendet.
Zeit, einmal den aktuellen Stand zu erfragen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörden
Wie ist die aktuelle Belegsituation in den Harburger Unterkünften? Bitte zu jedem der folgenden Standorte alle folgenden Fragen beantworten:
Standort Cuxhavener Straße 564, Am Ascheland I, Am Ascheland II, Neuenfelder Fährdeich, Am Radeland, Stader Straße, Harburger Binnenhafen Wohnschiff Transit, Lewenwerder I, Lewenwerder II, Wetternstraße, Osterbaum, Rotbergfeld, Winsener Straße, Sinstorfer Kirchweg.
1. Wie viele Wohnungslose, wie viele Flüchtlinge (Männer, Frauen und/oder Kinder) wohnen in der jeweiligen Unterkunft aktuell und welche Abgänge/Zugänge sind in den kommenden Monaten wohin geplant?
2. Wie viele Wohnungslose, wie viele Flüchtlinge (Männer, Frauen und/oder Kinder) wohnen in der jeweiligen Unterkunft seit Beginn der Einrichtung, welche Abgänge/Zugänge gab es seither?
3. Wie viel Personal (Pädagogisches Fachpersonal, Putzkräfte, Wachdienste) arbeitet am jeweiligen Standort? Bitte seit Bestehen der Unterkunft darstellen.
4. Wie hoch sind die monatlichen Personal- und Betriebskosten (inkl. Nebenkosten) am jeweiligen Standort und wie stellt sich diese Entwicklung seit Bestehen der Einrichtung dar?
5. Welche Kosten fielen seit Inbetriebnahme der jeweiligen Unterkunft für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an?
6. Wie viele schulpflichtige Kinder sind in der jeweiligen Unterkunft beherbergt und welche Schulen besuchen sie?
7. Wie viele Personen wechselten seit Beginn 2018 aus welcher Unterkunft in eine Unterkunft mit Perspektive Wohnen (UPW) und in welche?
8. Wie viele der in der jeweiligen Unterkunft lebenden Flüchtlinge verfügen über eine Arbeitserlaubnis? Und wie viele dieses Personenkreises gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach?
a) Wie viele zahlen in welcher Unterkunft ihre Miete „aus eigener Tasche“?
9. Wie viele der in der jeweiligen Unterkunft lebenden Flüchtlinge haben seit Bestehen der Einrichtung die Erlaubnis genutzt, Hamburg für eine Woche zu verlassen? Bedarf/bedurfte es hierzu einer Erlaubnis und wer überprüft das?
10. Wie viele Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen stehen im Bezirk wie vielen Personen/Familien in welchen Größen zur Verfügung? Wie teuer ist der Mietpreis pro Quadratmeter und wer ist Vermieter?
11. Wie viele UPW sind im Bezirk in Planung und wie viele Flüchtlinge sollen innerhalb welchen Zeitraumes die örU wohin verlassen?
12. Welche Unterkünfte stehen bereits leer oder werden in Kürze geräumt sein? Und was geschieht mit diesen Einrichtungen? Bitte explizit auch auf Geutensweg (ehem. OBI-Markt) und das Wohnschiff Transit eingehen.
13. „Kein Standort größer als 300 Geflüchtete ab 2020“ heißt es gemäß §8 der Bürgervertragsvereinbarung (Bürgerschaftsdrucksache 21/5231). Wo wurde/wird das eingehalten?
14. Bei UPW-Standorten soll eine gemischte Belegung (Wohnen/ÖRU) von vornherein integrationsfreundlich sichergestellt werden. Inwiefern ist das im Plaggenmoor gegeben?
15. Existiert eine aktuelle Bedarfsanalyse von Wohnraum für Flüchtlinge für den Bezirk Harburg? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen, wenn ja, welcher konkrete Bedarf wurde für den Bezirk evaluiert?
[1] https://www.gute-integration.de/bürgerverträge/
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Die Vorsitzende
2. Mai 2019
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) nimmt teilweise auf Angaben von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) zur Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 20-4674) wie folgt Stellung:
Die Unterkunft „Am Aschenland II“ heißt „Am Röhricht“. Bei „Lewenwerder I und II“ handelt es sich um die öffentlich-rechtliche Unterbringung Lewenwerder nebst Erweiterung. Stichtag für alle Daten ist (sofern nicht anders angegeben) der 28.02.2019.
Die Sozialstrukturdaten werden in dieser Form erst seit Februar 2016 erhoben. Eine nachträgliche Erhebung der Daten der vorherigen Jahre ist in der für die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da hierfür händisch mehrere tausend Akten ausgewertet werden müssten und für Daten vor dem 01.01.1999 technisch nicht möglich ist.
Die Zu- und Abgänge können nur sehr kurzfristig geplant werden. Eine Darstellung für die kommenden Monate ist daher nicht möglich. Bei der Belegungsplanung stehen eine bedarfsgerechte Nutzung der zur Verfügung stehenden Plätze sowie die Wahrung des sozialen Friedens im Vordergrund. Die Zu- und Auszüge beinhalten auch Geburten und Todesfälle da diese systemisch als Zu- bzw. Auszüge verbucht werden.
Unterkunft |
Belegungsbeginn |
Zuzüge seit 01.01.1999 bzw. Beginn der Belegung |
Auszüge seit 01.01.1999 bzw. Beginn der Belegung |
Rotbergfeld |
12/2017 |
284 |
31 |
Neuenfelder Fährdeich |
4/.2016 |
778 |
506 |
Wetternstraße |
60er Jahre |
2843 |
2952 |
Am Radeland |
12/2015 |
370 |
213 |
Lewenwerder |
4/2013; 1.Erweiterung 9/2015 |
883 |
578 |
Am Aschenland |
12/2015 |
1007 |
592 |
Winsener Straße |
3/2001 |
1279 |
1017 |
Sinstorfer Kirchweg |
10/2017 |
385 |
122 |
Cuxhavener Straße |
3/2016 |
431 |
246 |
Osterbaum |
2/2007 (davor bezirkliche Einrichtung) |
65 |
54 |
Stader Straße |
2/2007 (davor bezirkliche Einrichtung) |
158 |
133 |
WS Transit |
2/2015 |
734 |
564 |
Am Röhricht |
12/2016 |
942 |
371 |
Quelle: f & w
Im Übrigen siehe Anlage 1.
Eine Ermittlung der Personalkosten pro Standort der f & w-Einrichtungen ist nicht möglich, da sich die Kostenstellen- und Organisationsstrukturen im betrachteten mehrfach geändert haben. Darüber hinaus sind zeitweise Kosten zum Personal nur für die gesamte öffentlich-rechtliche Unterbringung auf einer Kostenstelle erfasst worden.
Im Übrigen siehe Anlagen 2 und 3. Die Daten liegen erst seit der Gründung von f & w 2007 im Fachverfahren vor.
Unterkunft |
Kinder im Alter von 6-17 Jahren |
Rotbergfeld |
60 |
Neuenfelder Fährdeich |
62 |
Wetternstraße |
29 |
Am Radeland |
16 |
Lewenwerder |
80 |
Am Aschenland |
79 |
Winsener Straße |
92 |
Sinstorfer Kirchweg |
45 |
Cuxhavener Straße |
34 |
Osterbaum |
3 |
Stader Straße |
13 |
WS Transit |
12 |
Am Röhricht |
109 |
Quelle: f & w
Die zuständige Behörde erfasst die Kinder am Ort der Schule. Es kann daher keine Auswertung nach dem Wohnort vorgenommen werden.
Grundschülerinnen und Grundschüler in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) und Regelklassen können wohnortnah beschult werden. IVK und Basisklassen sowie Regelklassen an weiterführenden Schulen können in einem weiten Umkreis über den öffentlichen Personennahverkehr erreicht werden. Die Beschulung erfolgt überwiegend an weiterführenden Schulen im Bezirk Harburg.
Folgende Basisklassen und IVK stehen derzeit im Bezirk Harburg für eine Beschulung zur Verfügung:
Schulform |
Schulname |
Klassen-stufe |
Klassen-art |
Anzahl SuS in der Klasse |
Grundschule |
Georg-Kerschensteiner-Grundschule |
3/4 |
IVK |
18 |
Grundschule |
Grundschule An der Haake |
1/2 |
IVK |
14 |
Grundschule |
Grundschule An der Haake |
3/4 |
IVK |
14 |
Grundschule |
Schule Arp-Schnitger-Stieg |
3/4 |
IVK |
10 |
Grundschule |
Schule Dempwolffstraße |
1/2 |
IVK |
15 |
Grundschule |
Schule Dempwolffstraße |
3/4 |
IVK |
14 |
Grundschule |
Schule Rönneburg |
1/2 |
IVK |
17 |
Grundschule |
Schule Scheeßeler Kehre |
1/2 |
IVK |
12 |
Grundschule |
Schule Scheeßeler Kehre |
3/4 |
IVK |
9 |
Grundschule |
Schule Schnuckendrift |
3/4 |
IVK |
8 |
Gymnasium |
Alexander-von-Humboldt-Gymnasium |
7/8 |
IVK |
13 |
Gymnasium |
Friedrich-Ebert-Gymnasium |
5/6 |
IVK |
14 |
Gymnasium |
Gymnasium Süderelbe |
5/6 |
IVK |
13 |
Gymnasium |
Gymnasium Süderelbe |
7/8 |
IVK |
17 |
Gymnasium |
Heisenberg-Gymnasium |
7/8 |
IVK |
15 |
Gymnasium |
Heisenberg-Gymnasium |
9 |
IVK |
7 |
Gymnasium |
Immanuel-Kant-Gymnasium |
9 |
IVK |
15 |
Stadtteilschule |
Lessing-Stadtteilschule |
5/6 |
IVK |
12 |
Stadtteilschule |
Lessing-Stadtteilschule |
7/8 |
IVK |
14 |
Stadtteilschule |
Schule Maretstraße |
1/2 |
IVK |
15 |
Stadtteilschule |
Schule Maretstraße |
3/4 |
Basisklasse |
5 |
Stadtteilschule |
Stadtteilschule Ehestorfer Weg |
5/6 |
Basisklasse |
9 |
Stadtteilschule |
Stadtteilschule Ehestorfer Weg |
5/6 |
IVK |
14 |
Stadtteilschule |
Stadtteilschule Ehestorfer Weg |
5/6 |
IVK |
14 |
Stadtteilschule |
Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg |
5/6 |
Basisklasse |
7 |
Stadtteilschule |
Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg |
9 |
IVK |
11 |
Stadtteilschule |
Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg |
9 |
IVK |
22 |
Stadtteilschule |
Stadtteilschule Süderelbe |
5/6 |
IVK |
15 |
Stadtteilschule |
Stadtteilschule Süderelbe |
7/8 |
IVK |
16 |
Stadtteilschule |
Stadtteilschule Süderelbe |
7/8 |
IVK |
13 |
Stadtteilschule |
Stadtteilschule Süderelbe |
9 |
IVK |
12 |
Quelle: Daten der für Bildung zuständigen Behörde, Stand 29.03.2019
Siehe Anlage 4.
a) Wie viele zahlen in welcher Unterkunft ihre Miete „aus eigener Tasche“?
Die zuständige Behörde arbeitet ausschließlich mit den Arbeitsmarktdaten der Bundesagentur für Arbeit. Diese werden in der Regel auf Bund- bzw. Länderebene, teilweise auch kommunaler Ebene, ausgewiesen. Eine Ausweisung arbeitsmarktlicher Daten auf Unterkunftsebene erfolgt nicht. Auch das Ausländerzentralregister veröffentlicht seine Daten auf Bundes- und Länderebene.
Unterkunft |
Anzahl der Selbstzahler* März 2019 |
Rotbergfeld |
22 |
Neuenfelder Fährdeich |
9 |
Wetternstraße |
39 |
Am Radeland |
18 |
Lewenwerder |
12 |
Am Aschenland |
42 |
Winsener Straße |
19 |
Sinstorfer Kirchweg |
10 |
Cuxhavener Straße |
17 |
Osterbaum |
2 |
Stader Staße |
0 |
WS Transit |
40 |
Am Röhricht |
52 |
Quelle: f & w
* Die individuell zu zahlende Gebührenhöhe wird durch die Einkommensgrenzen geregelt. Im Übrigen siehe Drs. 21/16551.
Eine räumliche Beschränkung nach § 61 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder § 56 Asylgesetz (AsylG) erlischt in der Regel nach drei Monaten erlaubten, geduldeten oder gestatteten Aufenthalts (siehe § 61 Absatz 1b AufenthG beziehungsweise § 59a AsylG). Die räumliche Beschränkung erlischt nicht, wenn der Ausländer über diesen Zeitraum hinaus verpflichtet ist, in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen oder die Ausländerbehörde eine räumliche Beschränkung anordnet (§ 61 Absatz 1c AufenthG beziehungsweise § 59b AsylG). In diesen Fällen kann die zuständige Ausländerbehörde eine Verlassenserlaubnis ausstellen (§ 12 Absatz 5 AufenthG beziehungsweise § 58 Absatz 1 AsylG). Die Zuständigkeiten ergeben sich aus § 59 AsylG.
Die Anzahl der erteilten Verlassenserlaubnisse der aktuell im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter den Anschriften der Einrichtungen gemeldeten Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen. Eine Auswertung früherer Bewohnerinnen und Bewohner, bei denen das Datum der Verlassenserlaubnis mit dem Zeitraum der Wohnsitznahme in der Einrichtung abgeglichen werden muss, ist systemseitig nicht möglich.
Standort |
Anzahl Verlassenserlaubnisse |
Am Aschenland |
6 |
Am Radeland |
2 |
Am Röhricht |
3 |
Cuxhavener Straße |
1 |
Lewenwerder |
2 |
Neuenfelder Fährdeich |
2 |
Rotbergfeld |
2 |
Sinstorfer Kirchweg |
3 |
Wetternstraße |
2 |
Winsener Straße |
4 |
Quelle: Einwohnerzentralamt (Stand: 27. März 2019)
Am Standort Plaggenmoor stehen 230 Plätze in 70 Wohneinheiten zur Verfügung. Der Quadratmeterpreis beträgt 9,20 € (ohne Nebenkosten). Vermieter ist die SAGA/HIG.
integrationsfreundlich sichergestellt werden. Inwiefern ist das im Plaggenmoor gegeben?
Zur Kapazität der Standorte und Planungen siehe https://www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung-standorte/4373122/unterbringung-harburg/, https://www.hamburg.de/zkf-pressemeldungen/12127998/2019-02-01-zkf-bilanz-2018-und-kapazitaetsplanung-2019/. Weiterhin zur Standortentwicklung sowie zur Einhaltung der Bürgerverträge siehe Drs. 21/16426.
Die Konditionen der Rückübergabe des Wohnschiffs Transit an den Eigner und damit auch die Entfernung aus dem Binnenhafen werden derzeit abschließend zwischen dem Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF), dem Bezirksamt Harburg, f & w fördern und wohnen AöR (f & w) sowie dem Eigner geklärt. Die Gespräche finden im Mai statt. Die Verlegung der Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnschiffs Transit wird, wie bei der Schließung aller anderen Einrichtungen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung auch, rechtzeitig vor der Schließung der Einrichtung erfolgen.
Zum Standort Plaggenmoor siehe Bezirks-Drucksache 20-4362. Zum Standort Geutensweg siehe Drs. 21/16536.
Die Unterbringung von wohnberechtigten Geflüchteten in Wohnraum ist eine gesamtstädtische Aufgabe.
gez. Rajski
f.d.R.
Hille
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