21-0220.01

Antwort zur Anfrage AfD betr.: Verfahren mit LIG-Grundstücken im Bezirk

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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14.01.2020
Sachverhalt

Viele im Besitz der Hansestadt befindlichen Grundstücke sind sehr hochwertig, weil sie als Bauland (überwiegend für Gewerbeimmobilien) ausgewiesen sind. Beschließt nun das Bezirksamt, ein solches Baugrundstück als Grün- oder Sportfläche nutzen zu wollen,  so verliert das Grundstück an Wert und dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) entsteht buchhalterisch ein Verlust. Diesen Verlust muss der Bezirk ausgleichen. Umgekehrt bekommt der Bezirk aber keine „Gutschrift“, wenn er Flächen aufwertet, etwa aus einem Parkplatz eine Baufläche macht.[1][1]

Hierzu gab die Behörde im September 2018 auf eine AfD-Anfrage (20-3971.01) hin bekannt, dass die Finanzbehörde derzeit das Verfahren zum verwaltungsinternen Grundstückstransfer überarbeite.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1.       Wie viele Grundstücke des LIG mit welchen Grundstücksgrößen existieren im Bezirk Harburg und als was sind diese jeweils ausgewiesen?

2.       Wie viele dieser Grundstücke wurden in den vergangenen fünf Jahren auf- und/oder abgewertet durch die Nutzung des Bezirks? Bitte explizit benennen.

3.       Existiert mittlerweile ein Verfahren zum verwaltungsinternen Grundstückstransfer? Wenn ja, wie sieht dieses aus? Wenn nein, warum nicht und wann ist damit zu rechnen?

4.        Im Binnenhafen ist vorgeschrieben, dass bei allen Neubauten öffentliche Wege an den Wasserflächen angelegt werden. Wird dies ausnahmslos eingehalten? Wenn nein, wo und warum nicht?

 

11.10.2019 MW


[1] https://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/article213128999/Kritik-an-Bauboom-im-Binnenhafen.html

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG  HARBURG

Der Vorsitzende        19.11.2019

 

Die Finanzbehörde nimmt zur Antrage der AfD-Fraktion (Drs. 21-0220) wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Dem vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) verwalteten Allgemeinen Grundvermögen (AGV) sind derzeit im Bezirk Harburg 181 Flurstücke mit einer Gesamtgröße von 287.697 m² zugeordnet. Eine detaillierte Auflistung aller AGV-Flächen ist in der für die Beantwortung einer BV-Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

 

Das jeweils aktuell geltende Planrecht ist in dem frei zugänglichen Portal „Geo-Online“ einsehbar (https://geoportal-hamburg.de/Geoportal/geo-online/).

 

Zu 2.:

Bei der Inanspruchnahme von Flächen des AGV zu Zwecken der Bezirksverwaltung oder anderer Senatsbehörden werden diese zum Buchwert in das entsprechende Verwaltungsvermögen übertragen. Flächenübertragungen zwischen den städtischen Verwaltungsträgern gehören zum Regelgeschäft. Über die jeweiligen Auslöser werden keine gesonderten Statistiken geführt. Seit Einführung der neuen Landeshaushaltsordung sind für den Bezirk Harburg keine Fälle bekannt, in denen eine Auf- oder Abwertung des Buchwertes erfolgt ist.

 

Zu 3.:

Der Grundstückstransfer zwischen dem LIG und der Bezirksverwaltung wird in der Landeshaushaltsordnung (https://www.hamburg.de/fb/neue-lho/) und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften geregelt.

 

Bei der Übertragung eines städtischen Grundstücks zwischen dem LIG sowie einem Verwaltungsvermögen der Bezirksverwaltungen oder Senatsbehörden erstattet die aufnehmende der abgebenden Einheit den entsprechenden Buchwert.

 

 

Zu 4.:

Das bestehende Planrecht sieht für die Zugänglichkeit zu den Wasserflächen an diversen Stellen im Binnenhafen öffentliche Gehrechte vor. Dies sind regelhafte Flächen mit Festsetzungen für gemischte Nutzungen. In Sondergebieten und Gewerbegebieten sind regelhaft keine Gehrechte festgesetzt, da dies die Betriebsabläufe stören würde.

 

Bei der Schlossinselmarina wurde der barrierefreie, öffentlich zugängliche Weg hinter dem östlichen Gebäude angelegt, das direkt auf der Kaimauer steht. Mit dem Eigentümer wurde als Kompensation vereinbart, dass zusätzlich der Anlegeponton auf der Ostseite als nicht barrierefreier Weg öffentlich zugänglich ist.

 

Bei Bauvorhaben im Binnenhafen achtet die Verwaltung im Rahmen der Bauantragsprüfung auf die Einhaltung der öffentlichen Zugänglichkeit.

Bei einem Verkauf städtischer Flächen mit planungsrechtlich festgesetzten Gehrechten durch den LIG beinhalten bereits die mit dem Bezirksamt Harburg abgestimmten Ausschreibungen  die Maßgaben der Herstellung, des Unterhalts und der Verkehrssicherungspflicht  sowie der öffentlichen Zugänglichkeit der Wegeflächen und einer entsprechenden Sicherung durch Grundbucheintrag.

 

Ziel des Bezirksamtes Harburg ist es, im Laufe der weiteren städtebaulichen Entwicklung alle planungsrechtlich festgesetzten öffentlichen Wege und Freiflächen als solche umzusetzen und darüber hinaus, das Wegenetz im Harburger Binnenhafen so weit wie möglich auszubauen.

 

 

gez. Heimath

F.d.R. Martens