21-0220

Anfrage AfD betr.: Verfahren mit LIG-Grundstücken im Bezirk

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Viele im Besitz der Hansestadt befindlichen Grundstücke sind sehr hochwertig, weil sie als Bauland (überwiegend für Gewerbeimmobilien) ausgewiesen sind. Beschließt nun das Bezirksamt, ein solches Baugrundstück als Grün- oder Sportfläche nutzen zu wollen,  so verliert das Grundstück an Wert und dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) entsteht buchhalterisch ein Verlust. Diesen Verlust muss der Bezirk ausgleichen. Umgekehrt bekommt der Bezirk aber keine „Gutschrift“, wenn er Flächen aufwertet, etwa aus einem Parkplatz eine Baufläche macht.[1][1]

Hierzu gab die Behörde im September 2018 auf eine AfD-Anfrage (20-3971.01) hin bekannt, dass die Finanzbehörde derzeit das Verfahren zum verwaltungsinternen Grundstückstransfer überarbeite.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1.       Wie viele Grundstücke des LIG mit welchen Grundstücksgrößen existieren im Bezirk Harburg und als was sind diese jeweils ausgewiesen?

2.       Wie viele dieser Grundstücke wurden in den vergangenen fünf Jahren auf- und/oder abgewertet durch die Nutzung des Bezirks? Bitte explizit benennen.

3.       Existiert mittlerweile ein Verfahren zum verwaltungsinternen Grundstückstransfer? Wenn ja, wie sieht dieses aus? Wenn nein, warum nicht und wann ist damit zu rechnen?

4.        Im Binnenhafen ist vorgeschrieben, dass bei allen Neubauten öffentliche Wege an den Wasserflächen angelegt werden. Wird dies ausnahmslos eingehalten? Wenn nein, wo und warum nicht?

 

11.10.2019 MW


[1] https://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/article213128999/Kritik-an-Bauboom-im-Binnenhafen.html