21-0409.01

Antwort zur Anfrage AfD betr. Nachfragen zur Transit

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 11.02.2020 Hauptausschuss Ö 7.12

Sachverhalt

Aus der Antwort zur Anfrage 21-0222 durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration ergeben sich weitere Fragen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

1.       Seit wann genau steht das Schiff dem Eigner am Liegeplatz zum Abtransport bereit?

2.       Wurde dem Eigner zur Abholung des Schiffes ein Zeitpunkt/Zeitfenster eingeräumt bzw. vereinbart? Wenn ja, welche konkreten Abmachungen existieren? Wenn nein, warum nicht?

3.       Wie hoch sind die gesamten Liegekosten der „Transit“ pro Tag inklusive Wachkosten etc., seitdem sie zur Abholung bereitsteht und wer zahlt diese Kosten?

4.       Hat der Eigner dem Senat das Schiff zum Kauf bzw. zur Überlassung angeboten? Wenn ja, zu welchen Konditionen?

5.       In der Antwort o.g. Drucksache heißt es, die Gesamtkosten der „Transit“ beliefen sich auf 13.087.000 Millionen Euro zuzüglich circa 30.000 für Restarbeiten und rund 12.000 Euro für Reisekosten aus 2014. Ist diese Antwort so richtig zu verstehen? Wenn nein, wie hoch sind die Gesamtkosten und aus welchen Positionen ergeben sie sich explizit?

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

23.01.2020

 

 

Die Behörde füFamilie, Arbeit, Soziales und Integration beantwortet die Anfrage der AfD (Drs.21-0409)  wie folgt:

 

 

 Aus der Antwort zur Anfrage 21-0222 durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie

und Integration ergeben sich weitere Fragen.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

  1. Seit wann genau steht das Schiff dem Eigner am Liegeplatz zum Abtransport bereit?

 

Die die Transit sichernden Dalben wurden bis zum 10.12.2019 entfernt. Das Wohnschiff wurde auf der Basis eines Festmacherkonzeptes an der Kaistrecke vertäut. Nach erfolgter Reinigung, dem Rückbau der festen Gangways und der Versorgungs- und Entsorgungsleitungen wurde die Transit am 13.12.2019 an den Eigner übergeben. Anschließend setzte der Eigner weitere Vorbereitungsmaßnahmen für einen sicheren Seetransport um (seefestes Verschließen der Fenster und Türen etc.). Der Eigner wurde aufgefordert, das Wohnschiff zum Ende des Mietvertrages am 31.12.2019 abzuholen und den Liegeplatz zu räumen.

 

2. Wurde dem Eigner zur Abholung des Schiffes ein Zeitpunkt/Zeitfenster eingeräumt

bzw. vereinbart? Wenn ja, welche konkreten Abmachungen existieren? Wenn nein,

warum nicht?

 

Aufgrund der Bauweise und der maritimen Ausrüstung des Wohnschiffes war ein sicheres Liegen im tideoffenen Hafen in Hamburg nicht möglich. Deshalb war bis zum Auslaufen nach See der Verbleib am sicheren Liegeplatz im Harburger Binnenhafen notwendig.

Darüber hinaus verfügte die Transit über keinen eigenen Antrieb und über wenig Tiefgang bei gleichzeitig hohen Aufbauten mit großer Windangriffsfläche. Diese Umstände erforderten den Transport der Transit im Schleppverband. Aus nautischen Gründen und zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs mussten für das Auslaufen und die anschließende Seereise der Transit außerdem bestimmte Voraussetzungen parallel erfüllt sein (Tageslicht und Stauhochwasser beim Verlassen des Harburger Binnenhafens, geringe Windstärken und Wellenhöhen). Diese Voraussetzungen treten in der Wintersaison lediglich in begrenzten Zeitfenstern ein. Seit Mitte Dezember letzten Jahres lagen die geforderten Wettervoraussetzungen in den bisher verstrichenen Zeitfenstern nicht in ausreichendem Maße vor. Die Transit konnte Hamburg deshalb erst jetzt (am 20.01.2020) verlassen.

Im Übrigen siehe auch Antwort zu 1.

 

3. Wie hoch sind die gesamten Liegekosten der „Transit“ pro Tag inklusive Wachkosten

etc., seitdem sie zur Abholung bereitsteht und wer zahlt diese Kosten?

 

Der Betrieb der Unterkunft war zum 30.09.2019 eingestellt worden. Seitdem fielen auch keine Wachdienstkosten mehr an.

Das Schiff wurde von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) bis zum 31.12.2019 gechartert. Der Mietvertrag mit der Sprinkenhof GmbH über die Nutzung des Grundstückes Kanalplatz 1 als Liegeplatz wurde ebenfalls zum 31.12.2019 gekündigt. Zu allen bis zum 31.12.2019 angefallenen Kosten inklusive Charter und Liegekosten siehe Antwort zu Frage 5.

Die Kosten trägt f & w.

Nach dem 31.12.2019 entstanden der Freien und Hansestadt Hamburg keine weiteren Kosten.

 

4. Hat der Eigner dem Senat das Schiff zum Kauf bzw. zur Überlassung angeboten?

Wenn ja, zu welchen Konditionen?

 

Nein.

 

5. In der Antwort o.g. Drucksache heißt es, die Gesamtkosten der „Transit“ beliefen sich

auf 13.087.000 Millionen Euro zuzüglich circa 30.000 für Restarbeiten und rund 12.000

Euro für Reisekosten aus 2014. Ist diese Antwort so richtig zu verstehen? Wenn nein,

wie hoch sind die Gesamtkosten und aus welchen Positionen ergeben sie sich explizit?

 

Die Angaben in der Drs. 21-0222 der Bezirksversammlung Harburg wiesen Kosten in Höhe von 13.087 Tsd. Euro  aus. Dabei wurde der damalige Stand zugrunde gelegt. Mit Stand 20.01.2020 können die zusätzlichen Kosten, die die Transit bis zum Vertragsende 31.12.2019 verursacht hat, im Einzelnen wie folgt beziffert werden.

 

Kostenpostition

Zusätzliche Kosten gegenüber Drs. 21-0222 bis 31.12.2019 in Tsd. Euro

Gesamtkosten in Tsd. Euro 2015 bis Vertragsende 31.12.2019

Charter und Liegeplatz

157

8.580

Strom

3

287

Ab-/Wasser

2

156

Abfall

0

62

Personalkosten für Unterkunfts- und Sozialmanagement und Technischen Dienst

 

 

 

0

 

 

 

803

Fremdleistungen (z.B. Reinigung, Wachdienst*, etc.)

 

 

14*

 

 

1.852

Reparaturen / Instandhaltung

 

4

 

450

Verbrauchmaterialien

0

143

Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

186

 

900

Abschreibungen

10

230

Gesamt

376

13.463

Quelle f & w

*Wachdienstkosten sind nicht entstanden.

 

Die Kosten für die Besichtigung verschiedener Wohnschiffe in Rotterdam, Amsterdam und Delzjil können, wie bereits in der Drs. 21-0222 dargestellt, nicht direkt auf das Wohnschiff Transit bezogen werden.             

 

 

 

 

gez. Heimath

 

 

 

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