21-0409

Anfrage AfD betr. Nachfragen zur Transit

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Aus der Antwort zur Anfrage 21-0222 durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration ergeben sich weitere Fragen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

1.       Seit wann genau steht das Schiff dem Eigner am Liegeplatz zum Abtransport bereit?

2.       Wurde dem Eigner zur Abholung des Schiffes ein Zeitpunkt/Zeitfenster eingeräumt bzw. vereinbart? Wenn ja, welche konkreten Abmachungen existieren? Wenn nein, warum nicht?

3.       Wie hoch sind die gesamten Liegekosten der „Transit“ pro Tag inklusive Wachkosten etc., seitdem sie zur Abholung bereitsteht und wer zahlt diese Kosten?

4.       Hat der Eigner dem Senat das Schiff zum Kauf bzw. zur Überlassung angeboten? Wenn ja, zu welchen Konditionen?

5.       In der Antwort o.g. Drucksache heißt es, die Gesamtkosten der „Transit“ beliefen sich auf 13.087.000 Millionen Euro zuzüglich circa 30.000 für Restarbeiten und rund 12.000 Euro für Reisekosten aus 2014. Ist diese Antwort so richtig zu verstehen? Wenn nein, wie hoch sind die Gesamtkosten und aus welchen Positionen ergeben sie sich explizit?