Antwort zur Anfrage AfD betr.: Hausdurchsuchung Cuxhavener Straße II
Letzte Beratung: 14.01.2020 Hauptausschuss Ö 5.33
Die Antwort auf unsere SKA Hausdurchsuchung Cuxhavener Straße vom 29.7.2019 (Drs. 21-0043) ergab, dass die Hausdurchsuchung im Haus Cuxhavener Straße 310 am 4.7.2019 den Räumen des „Kulturvereins Titanic e.V.“ galt. Bei der Hausdurchsuchung wurden fünf Personen albanischer Staatsbürgerschaft angetroffen, davon vier ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. In den durchsuchten Räumen sind Personen angetroffen worden, denen organisierte Wohnungseinbrüche in Deutschland zur Last gelegt werden. Außerdem hat der Mieter der Räume, der „Kulturverein Titanic e.V.“, die Räume zweckentfremdet zur Bettenplatzvermietung genutzt. Mieter der Betten waren zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung die angetroffenen Albaner.
Beim Besuch des angeblich als Café genutzten Ladengeschäfts im Juni dieses Jahres konnte von uns dort kein Geschäftsbetrieb festgestellt werden, wie er in einem Café allgemein üblich ist. Es wurde dort kein Personal angetroffen. Die drei dort angetroffenen Personen sprachen kein Deutsch. Sie konnten über den „Kulturverein Titanic e.V.“ und dessen Vereinszweck keine Angaben machen. Die Einrichtung des „Cafés“ wirkte kulissenhaft. Es drängte sich der Eindruck einer Fassade auf. Ein WC für Gäste war nicht erkennbar.
In dem angeblich als Café genutzten Ladengeschäft gibt es bis heute Publikumsverkehr. Zum Zeitpunkt unserer letzten SKA waren die Überprüfungen noch nicht abgeschlossen.
Dieses vorausgeschickt fragen wir die Verwaltung:
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
05.12.2019
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der AfD (Drs. 21-0389) wie folgt:
Der Kulturverein Titanic e.V. ist Hauptmieter des Ladenlokals und der Wohnräume.
Der Verein hat jedoch für den zurückliegenden Zeitraum die Weitervermietung der Wohnräume an eine dritte Person dargelegt.
Das Bezirksamt prüft aktuell wohnraumschutzrechtliche Maßnahmen gegen die Eigentümer des Wohn- und Geschäftshauses und den Kulturverein. Das Verfahren ist nicht abgeschlossen.
Das baurechtliche Verfahren zur Herstellung von ordnungsgemäßen Zuständen wurde ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Bisher wurden die Eigentümer sowie der Kulturverein angehört. Eine schriftliche Stellungnahme der Eigentümer liegt vor. Nach dieser ist eine Immobilienverwaltung mit einer Generalvollmacht für die Vermietung des Gebäudes zuständig. Dementsprechend wurde auch diese angehört.
Eine anwaltliche Vertretung möchte zunächst Akteneinsicht nehmen, bevor auf die Anhörung reagiert wird. Die Verwaltung wird die Akteneinsicht gewähren und das Verfahren unter Berücksichtigung der Einlassungen des Anwaltes fortführen.
Fragen zu strafrechtlichen Ermittlungen können durch das Bezirksamt nicht beantwortet werden.
Es wurden bisher keine Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Verein eröffnet.
Fragen zu strafrechtlichen Ermittlungen können durch das Bezirksamt nicht beantwortet werden.
Siehe Antwort zu 2.1.
Siehe Antwort zu 2.1.
Bei der Einrichtung in dem Ladenlokal handelt es sich nicht um einen Betrieb im Sinne des Geststättenrechts, sondern um Vereinsräumlichkeiten.
1. Hat die zuständige Behörde Plausibilitätsprüfungen oder Verprobungen vorgenommen, um den Betrieb eines Cafés zu prüfen?
Nein. Anhaltspunkte für eine lebensmittelrechtliche Überprüfung haben sich bislang nicht ergeben.
2 Ist der Betrieb eines Cafés in dem Ladenlokal behördlich genehmigt worden? Warum konnte bei unserem Besuch dort weder ein Gäste-WC noch ein Hinweis auf ein Gäste-WC festgestellt werden?
Nein. Im Erdgeschoss („Ladenlokal“) ist baurechtlich lediglich ein Laden genehmigt. Für das Gebäude ist kein Gaststättengewerbe, auch nicht in der Form eines Cafés angemeldet. Eine über die Anzeigepflicht hinausgehende Genehmigungs- bzw. Erlaubnispflicht würde nur für solche Gaststättengewerbe gelten, die alkoholische Getränke ausschenken. Die Pflicht zur Bereithaltung eines WCs trifft nur solche Betriebe, die als Gaststätte im Sinne des Gaststättengesetzes gelten. Für Räumlichkeiten, die nur Vereinsmitgliedern vorbehalten sind, findet das Gaststättenrecht grundsätzlich keine Anwendung.
1 Wenn ja, weswegen? Hat es schon Urteile gegeben und welche sind ergangen?
2 Sind die Tatverdächtigen in Haft? Wenn nein, warum nicht?
3 Wurden ausländische Tatverdächtige in ihr Herkunftsland abgeschoben?
1 Wenn ja, nach oder vor einer Verurteilung und wohin?
2 Wenn nein, warum nicht?
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden seitens des Bezirksamts gegen die Genannten nicht eingeleitet. Zu den weiteren Fragen kann das Bezirksamt keine Auskunft geben.
gez. Fredenhagen
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