21-0025.01

Antwort zur Anfrage AfD betr. Folgenutzung ZEA Geutensweg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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10.09.2019
Sachverhalt

In dem zwischen der Stadt Hamburg und der Bürgerinitiative Neugraben-Fischbek im Jahre 2016 geschlossenen Bürgervertrag heißt es unter Nr. 4

„Der Senat der FHH verpflichtet sich, die ZEA Geutensweg im Rahmen der anstehenden Reduzierung der Hallenunterkünfte sukzessive nicht mehr zu belegen und nach voller Bezugsfertigkeit gemäß Ziffer 1, spätestens am 30.06.2017, aufzulösen. Wegen der Prognoseunsicherheit im Hinblick auf die Zugangssituation kann die ZEA Geutensweg nach dem 30.06.2017 maximal noch 24 Monate als Reserve vorgehalten werden. Dies bedeutet ausdrücklich, dass auf diesem Grundstück keine weitere, neue Unterkunft für Geflüchtete entstehen darf und das Grundstück einer sachgerechten, mit dem Stadtteil auch über Quartiersbeirat zu erörternden Folgenutzung zugeführt wird. Die entsprechenden Planungen hierfür sind parallel fortzuführen.“

Mit dem 30.6.2019 endet auch die Reservehaltung der ZEA Geutensweg.

Dieses vorausgeschickt fragen wir:

  1. Welche Arbeiten sind im Rahmen der Beendigung der Reservehaltung vorzunehmen?
    1. Welches Inventar befindet sich in dem Gebäude?
    2. Wann wird es ggf. entfernt und wohin wird es gebracht?


 

  1. Welche Folgenutzung ist für das Gebäude oder das Grundstück vorgesehen?


 

  1. Wann wurde mit dem Quartiersbeirat Neugraben-Fischbek über eine sachgerechte Folgenutzung gesprochen bzw. wann wird mit ihm darüber gesprochen werden?
  1. In welcher Form wird mit dem Stadtteil über eine sachgerechte Folgenutzung gesprochen werden? Wann und wo soll das geschehen?

02/07/2019 AfD-Fraktion Matthias Arft

Petitum/Beschluss

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg   19.08.2019

Der Vorsitzende

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt zu dem Antrag AfD-Fraktion Drs. 21-0025 wie folgt Stellung:

 

 

Sachverhalt:

In dem zwischen der Stadt Hamburg und der Bürgerinitiative Neugraben-Fischbek im Jahre 2016 geschlossenen Bürgervertrag heißt es unter Nr. 4 „Der Senat der FHH verpflichtet sich, die ZEA Geutensweg im Rahmen der anstehenden Reduzierung der Hallenunterkünfte sukzessive nicht mehr zu belegen und nach voller Bezugsfertigkeit gemäß Ziffer 1, spätestens am 30.06.2017, aufzulösen. Wegen der Prognoseunsicherheit im Hinblick auf die Zugangssituation kann die ZEA Geutensweg nach dem 30.06.2017 maximal noch 24 Monate als Reserve vorgehalten werden.

Dies bedeutet ausdrücklich, dass auf diesem Grundstück keine weitere, neue Unterkunft für Geflüchtete entstehen darf und das Grundstück einer sachgerechten, mit dem Stadtteil auch über Quartiersbeirat zu erörternden Folgenutzung zugeführt wird. Die entsprechenden Planungen hierfür sind parallel fortzuführen.“

Mit dem 30.6.2019 endet auch die Reservehaltung der ZEA Geutensweg.

 

Dieses vorausgeschickt fragen wir:

 

  1. Welche Arbeiten sind im Rahmen der Beendigung der Reservehaltung vorzunehmen?

 

Die erforderlichen Rückbauarbeiten wurden größtenteils bereits abgeschlossen. Ob noch weitere Rückbauarbeiten erforderlich werden, hängt von der künftigen Nutzung des Komplexes ab und ist im Einzelfall zu entscheiden.

 

1.1.             Welches Inventar befindet sich in dem Gebäude?

 

Mit Stand Juni 2019 befand sich folgendes Inventar im Gebäude des Notfallstandortes Geutensweg:

 

Mobiliar

 

16 Bürostühle

4 Arbeitstische

1 Werkbank

30 Stühle mit Stoffbezug

460 Etagenbetten

6 Bürotrollis

80 Tische

1 Schubladenschrank

6 Regale

250 Stühle mit Kunststoffschalensitz

3 Metallschränke

1 Krankenliege

2 Metallschränke

3 Hängeregisterschränke

2 Büroschiebeschränke

1 Kühlschrank

5 Warteraumbänke mit je 5 Sitzen

1 Tischtennisplatte

60 Zeltlampen

30 Tisch/Bank Sets

21 Mülleimer

254 Spinde

460 Matratzen in Schutzhülle

30 Matratzen original verpackt

romaterial ( Papier, Stifte, Klebstoff etc.)

 

Elektrogeräte, Maschinen und Werkzeug

 

1 Schneeschieber

1 Laminiergerät

Diverses Werkzeug

 

1.2.             Wann wird es ggfs. entfernt und wohin wird es verbracht?

 

Sobald über eine Nachnutzung des Grundstückes und Gebäudes entschieden wurde, werden die Gegenstände entweder innerhalb der Verwaltung zur Weiternutzung angeboten, veräert, eingelagert oder in Einzelfällen auch entsorgt. Darüber hinaus zum Verfahren siehe Drs. 21/13297.

 

 

2. Welche Folgenutzung ist für das Gebäude oder das Grundstück vorgesehen?

3. Wann wurde mit dem Quartiersbeirat Neugraben-Fischbek über eine sachgerechte

Folgenutzung gesprochen bzw. wann wird mit ihm darüber gesprochen

werden?

4. In welcher Form wird mit dem Stadtteil über eine sachgerechte Folgenutzung gesprochen

werden? Wann und wo soll das geschehen?

Aus Sicht der zuständigen Behörde könnte das Grundstück genutzt werden, um durch die Errichtung einer Rettungswache zunächst die Rettungsdienstversorgung im Bereich Neugraben-Fischbek zu verbessern. Das Grundstück bietet darüber hinaus die Möglichkeit, diese Rettungswache zu einer Feuer- und Rettungswache zu erweitern und damit auch die Versorgung im Brandschutz und in der technischen Hilfeleistung zu erhöhen. Die zuständige Behörde hat die Sprinkenhof GmbH beauftragt, diese Möglichkeiten durch eine Planung zu überprüfen. Soweit die Planungen bestätigen, dass eine entsprechende Realisierung technisch und wirtschaftlich möglich wäre, wird die Behörde für Inneres und Sport an das zuständige Bezirksamt Harburg herantreten, um die Nutzung des Grundstückes für diesen Zweck mit dem Bezirksamt zu erörtern. Die Behörde für Inneres und Sport wird sich in vom Bezirksamt Harburg initiierte Beteiligungsprozesse mit dem Quartiersbeirat gerne einbringen,  wenn dies gewünscht ist.

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Wyzinski