21-0025

Anfrage AfD betr. Folgenutzung ZEA Geutensweg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

In dem zwischen der Stadt Hamburg und der Bürgerinitiative Neugraben-Fischbek im Jahre 2016 geschlossenen Bürgervertrag heißt es unter Nr. 4

„Der Senat der FHH verpflichtet sich, die ZEA Geutensweg im Rahmen der anstehenden Reduzierung der Hallenunterkünfte sukzessive nicht mehr zu belegen und nach voller Bezugsfertigkeit gemäß Ziffer 1, spätestens am 30.06.2017, aufzulösen. Wegen der Prognoseunsicherheit im Hinblick auf die Zugangssituation kann die ZEA Geutensweg nach dem 30.06.2017 maximal noch 24 Monate als Reserve vorgehalten werden. Dies bedeutet ausdrücklich, dass auf diesem Grundstück keine weitere, neue Unterkunft für Geflüchtete entstehen darf und das Grundstück einer sachgerechten, mit dem Stadtteil auch über Quartiersbeirat zu erörternden Folgenutzung zugeführt wird. Die entsprechenden Planungen hierfür sind parallel fortzuführen.“

Mit dem 30.6.2019 endet auch die Reservehaltung der ZEA Geutensweg.

Dieses vorausgeschickt fragen wir:

  1. Welche Arbeiten sind im Rahmen der Beendigung der Reservehaltung vorzunehmen?
    1. Welches Inventar befindet sich in dem Gebäude?
    2. Wann wird es ggf. entfernt und wohin wird es gebracht?


 

  1. Welche Folgenutzung ist für das Gebäude oder das Grundstück vorgesehen?


 

  1. Wann wurde mit dem Quartiersbeirat Neugraben-Fischbek über eine sachgerechte Folgenutzung gesprochen bzw. wann wird mit ihm darüber gesprochen werden?


 

  1. In welcher Form wird mit dem Stadtteil über eine sachgerechte Folgenutzung gesprochen werden? Wann und wo soll das geschehen?

02/07/2019 AfD-Fraktion Matthias Arft