20-4757.01

Antwort zur Anfrage AfD betr. Bahnhofsvorplatz Neugraben - ist die Mittelinsel nur eine mittelmäßige Lösung?

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.05.2019 Hauptausschuss Ö 4.32

Sachverhalt

In der Sitzung des Regionalausschusses Süderelbe am 23.1.2019 wurden die Pläne zum Umbau des Bahnhofsvorplatzes am S-Bahnhof Neugraben zum ersten Mal vorgestellt. Der Ausschuss erfuhr, dass nach der geplanten Umgestaltung, die ankommenden und abfahrenden Busse nur noch an einer Mittelinsel halten sollen. Die Fahrgäste der Busse wären somit gezwungen, auf dem Weg zur S-Bahn eine Fahrbahn überqueren zu müssen.

Gegenwärtig hält ein Großteil der Busse direkt auf der Bahnhofseite, so dass ein Überqueren einer Fahrbahn nicht nötig ist. Dass künftig alle Fahrgäste grundsätzlich die Fahrbahn der Busse überqueren müssen, um zur S-Bahn zu gelangen respektive zum Bus, wurde von den Ausschussmitgliedern durchweg als Verschlechterung gegenüber der aktuellen Situation angesehen.

In der Schlussverschickung wird eingeräumt, dass durch die geplante Mittellage der Busanlage ein hoher Überquerungsbedarf entsteht. Wie dadurch eine funktionale Verbesserung erreicht werden soll, was laut Schlussverschickung angestrebtes Ziel der Maßnahme ist, kann nicht nachvollzogen werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Welche Alternativen zur Mittelinsel wurden geprüft?

2. Warum hat sich die Verwaltung für die Mittelinsel entschieden?

3. Welche Buslinien halten gegenwärtig auf der Bahnhofseite, so dass die Fahrgäste auf dem Weg von und zur S-Bahn und umgekehrt keine Fahrbahn überqueren müssen?

3.1 Hat die Verwaltung geprüft, wie viele Fahrgäste täglich von diesen Bussen zur S-Bahn gehen und von der S-Bahn zu den Bussen gehen?

3.2 Falls ja, wie viele Fahrgäste sind das im Tagesdurchschnitt und zu den Spitzenzeiten?

3.3 Falls nein, warum wurde das unterlassen?

4. Welche Buslinien halten gegenwärtig nicht auf der Bahnhofseite, so dass die Fahrgäste auf dem Weg von und zur S-Bahn und umgekehrt Fahrbahnen überqueren müssen?

4.1 Hat die Verwaltung geprüft, wie viele Fahrgäste täglich von diesen Bussen zur S-Bahn gehen und von der S-Bahn zu den Bussen gehen?

4.2 Falls ja, wie viele Fahrgäste sind das im Tagesdurchschnitt und zu den Spitzenzeiten?

4.3 Falls nein, warum wurde das unterlassen?

5. In der Schlussverschickung wird eingeräumt, dass durch die geplante Mittellage ein hoher Überquerungsbedarf entsteht, der auf 100 Personen pro Stunde in Spitzenzeiten geschätzt wird. Worauf bezieht sich diese Zahl? Ist das die Anzahl der Fußgänger, die von Süden über die Straße Am Neugrabener Bahnhof die Mittelinsel erreichen oder die derjenigen, die die Mittelinsel nach Süden über die Straße Am Neugrabener Bahnhof verlassen wollen. Oder ist das die Anzahl der Fußgänger, die die Mittelinsel nach Norden hin zur S-Bahn hin verlassen wollen oder von der S-Bahn kommend die Mittelinsel erreichen wollen?

6. Basiert die in 5.) erwähnte Schätzung von 100 Personen auf der Verkehrszählung vom 22.11.2011? Wenn nein, auf welcher empirischen Grundlage wurde die Zahl geschätzt?

7. Wurde die Zahl der Personen gemessen, die gegenwärtig die Straße „Am Neugrabener Markt“ am vorhandenen Fußgängerüberweg zur jetzigen Mittelinsel hin überqueren?

7.1 Wenn nein, warum nicht?

7.2 Wenn ja, wie oft und wann wurde gemessen (Datum mit den genauen Zeitangaben der Messungen)

8. Wurde die Zahl der Personen gemessen, die gegenwärtig die Straße „Am Neugrabener Markt“ am vorhandenen Fußgängerüberweg zur jetzigen Mittelinsel hin überqueren?

8.1 Wenn nein, warum nicht?

8.2 Wenn ja, wie oft und wann wurde gemessen (Datum mit den genauen Zeitangaben der Messungen)

9. Wie wirkt sich die Notwendigkeit, dass nach Einführung der Mittelinsel alle Fahrgäste auf dem Weg von den Bussen und zur S-Bahn die Fahrbahn der Busse überqueren müssen, auf die Verweildauer der Busse am Überquerungsort aus?

9.1 Wie wird die Möglichkeit und die Auswirkung auf den Busverkehr beurteilt, dass Fahrgäste möglicherweise die Busfahrbahn zwischen Mittelinsel und S-Bahn nicht an der dafür vorgesehenen Stelle überqueren, sondern an einer Stelle eigener Wahl?

9.2 Wie wird das daraus entstehende Unfallrisiko beurteilt?

10. Warum wurde der Regionalausschuss Süderelbe nicht von Beginn an in die Planungen einbezogen, wo die Ausschussmitglieder unmittelbare, praktische Erfahrungen mit der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Bereich des S-Bahnhofes Neugraben haben?

11. Welche Konsequenzen haben die in der Sitzung des Regionalausschusses vorgetragenen Bedenken auf die Planung des Bahnhofsvorplatzes in Bezug auf die Mittelinsel gehabt?

An welchen Stellen genau haben die vorgetragenen Bedenken zu einer Anpassung des Plans geführt?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

18. April 2019

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 20-4757) wie folgt Stellung:

Vorbemerkung

Auf Wunsch der damaligen Koalitionsfraktionen wurde die Planung zum Busbahnhof Neugraben im Hauptausschuss behandelt.

Dies erfolgte am 12.09.2017 und am 17.07.2018. Die erste Verschickung der Planung an die Fraktionen erfolgte am 19.12.2018. Die Prüfung grundlegender Varianten erfolgt regelhaft vor der ersten Verschickung.

Die Schlussverschickung stellt die abgeschlossene Planung nach Abwägung und ggf. Einarbeitung aller Änderungsvorschläge dar.

1. Welche Alternativen zur Mittelinsel wurden geprüft?

Es wurden im Vorwege Varianten geprüft, die im Hauptausschuss am 12.09.2017 vorgestellt wurden.

Auszug aus dem Protokoll Hauptausschuss 12.09.2017:

Aufgrund des im Zusammenhang mit den Planungen der Fußgängerachse erkannten Handlungsbedarfs hinsichtlich des baulichen Zustandes der Bushaltestellen, sei zunächst die Wiederherstellung derselben in Erwägung gezogen worden (Variante Arbeitspapier MR2). Auf Interventionen der Hochbahn und im Sinne der Herstellung eines zeitgemäßen Zustandes seien die Planungen jedoch auf den gesamten Haltestellenbereich (Variante I) und die Ausweitung für Gelenkbusse (Variante II) erweitert worden.

2. Warum hat sich die Verwaltung für die Mittelinsel entschieden?

Ziel der Umgestaltung des Busbahnhofes ist es, einen neuen kompakten Busbahnhof mit einer übersichtlichen Anordnung der An- und Abfahrtsbereiche zu schaffen, der gleichzeitig einen repräsentativen Auftakt für das Neugrabener Zentrum bildet. Durch die Anlage der Mittelinsel wird die “Zerschneidung“ der derzeitigen Busanlage durch den motorisierten Individualverkehr beseitigt. Die Planung sieht gemäß „Hinweise für den Entwurf von Verknüpfungsanlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (H VÖ 2009)“ eine kompakte Anlage vor, durch die der Flächenbedarf minimiert werden konnte.

Die H VÖ 2009 definiert als Planungsziel eine ganzheitliche und für den Fahrgast übersichtliche Verknüpfungsanlage, die die inneren wie auch die zufließenden Verkehrsströme optimal organisieren. Die abgeschlossene Planung erfüllt gem. H VÖ 2009 somit die Anforderungen an die Kompaktheit einer Verknüpfungsanlage.

Die Querungsstellen werden von heute drei auf zwei reduziert, Umsteigebeziehungen verkürzt. Durch die Planung wird aufgrund der Prognosen der Hochbahn die Kapazität der Busanlage erhöht. Die Planung berücksichtigt den Einsatz von Gelenkbussen, die zukünftig eingesetzt werden sollen.

3. Welche Buslinien halten gegenwärtig auf der Bahnhofseite, so dass die Fahrgäste auf dem Weg von und zur S-Bahn und umgekehrt keine Fahrbahn überqueren müssen?

Die Abfahrtshaltestellen für die Buslinien 141, 240, 250 Richtung Fischbeker Heideweg, 251 Richtung Neckersstücken, 340, 641 Richtung Neu Wulmstorf, E40 Richtung Sandbek sowie die Ankunftshaltestellen der Buslinien 340, 141, 250, 251, 257 liegen derzeit auf der Bahnhofseite.

3.1 Hat die Verwaltung geprüft, wie viele Fahrgäste täglich von diesen Bussen zur S-Bahn gehen und von der S-Bahn zu den Bussen gehen?

3.2 Falls ja, wie viele Fahrgäste sind das im Tagesdurchschnitt und zu den Spitzenzeiten?

3.3 Falls nein, warum wurde das unterlassen?

Zu 3.1-3.3: Die Hochbahn hat die Zahlen bei der Prüfung der vorgelegten Planung berücksichtigt und nach eigener Feststellung der Machbarkeit dann der Planung zugestimmt.

4. Welche Buslinien halten gegenwärtig nicht auf der Bahnhofseite, so dass die Fahrgäste auf dem Weg von und zur S-Bahn und umgekehrt Fahrbahnen überqueren müssen?

Die Buslinien E40 Richtung Finkenwerder/Airbus, 250 Richtung Altona, 251 Richtung Finkenwerder, 257 Richtung Cranz/Jork sowie 641 Richtung Bhf. Harburg halten derzeit nicht auf der Bahnhofseite. Siehe Anlage.

4.1 Hat die Verwaltung geprüft, wie viele Fahrgäste täglich von diesen Bussen zur S-Bahn gehen und von der S-Bahn zu den Bussen gehen?

4.2 Falls ja, wie viele Fahrgäste sind das im Tagesdurchschnitt und zu den Spitzenzeiten?

4.3 Falls nein, warum wurde das unterlassen?

Zu 4.1-4.3: Die Hochbahn hat die Zahlen bei der Prüfung der ihr vorgelegten Planung berück-sichtigt und nach eigener Feststellung der Machbarkeit dann der Planung zugestimmt.

5. In der Schlussverschickung wird eingeräumt, dass durch die geplante Mittellage ein hoher Überquerungsbedarf entsteht, der auf 100 Personen pro Stunde in Spitzenzeiten geschätzt wird. Worauf bezieht sich diese Zahl? Ist das die Anzahl der Fußgänger, die von Süden über die Straße Am Neugrabener Bahnhof die Mittelinsel erreichen oder die derjenigen, die die Mittelinsel nach Süden über die Straße Am Neugrabener Bahnhof verlassen wollen. Oder ist das die Anzahl der Fußgänger, die die Mittelinsel nach Norden hin zur S-Bahn hin verlassen wollen oder von der S-Bahn kommend die Mittelinsel erreichen wollen?

Die geschätzten 100 Personen überqueren richtungsunabhängig in Zukunft die Straße Am Neugrabener Bahnhof über den baulich hergerichteten Fußgängerüberweg (FGÜ).

6. Basiert die in 5.) erwähnte Schätzung von 100 Personen auf der Verkehrszählung vom 22.11.2011? Wenn nein, auf welcher empirischen Grundlage wurde die Zahl geschätzt?

Die erwähnte Annahme für die Anzahl der Fußgänger, die die Straße überqueren werden, basiert nicht auf der Verkehrszählung vom Jahr 2011. Nur die Verkehrszahlen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) basieren auf der Verkehrszählung vom Jahr 2011. Die Annahme für die Anzahl der Fußgänger erfolgte gem. den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) Tabelle 6 und Bild 6, welche als anerkannte Regeln der Technik anzusehen und daher anzuwenden sind.

7. Wurde die Zahl der Personen gemessen, die gegenwärtig die Straße „Am Neugrabener Markt“ am vorhandenen Fußgängerüberweg zur jetzigen Mittelinsel hin überqueren?

Siehe Antwort zu 6..

7.1 Wenn nein, warum nicht?

7.2 Wenn ja, wie oft und wann wurde gemessen (Datum mit den genauen Zeitangaben der Messungen)

8. Wurde die Zahl der Personen gemessen, die gegenwärtig die Straße „Am Neugrabener Markt“ am vorhandenen Fußgängerüberweg zur jetzigen Mittelinsel hin überqueren?

Siehe Antwort zu 6..

8.1 Wenn nein, warum nicht?

8.2 Wenn ja, wie oft und wann wurde gemessen (Datum mit den genauen Zeitangaben der Messungen)

9. Wie wirkt sich die Notwendigkeit, dass nach Einführung der Mittelinsel alle Fahrgäste auf dem Weg von den Bussen und zur S-Bahn die Fahrbahn der Busse überqueren müssen, auf die Verweildauer der Busse am Überquerungsort aus?

Sie wirkt sich nicht aus. Es bestehen seitens der Hochbahn keine Bedenken bzgl. der Querungsstelle. An ähnlichen Stellen (in Altona und Wandsbek) hat die Hochbahn in den letzten Jahren positive Erfahrungen gesammelt. Diese Stelle wurde durch die Hochbahn nicht als Problembereich gesehen.

9.1 Wie wird die Möglichkeit und die Auswirkung auf den Busverkehr beurteilt, dass Fahrgäste möglicherweise die Busfahrbahn zwischen Mittelinsel und S-Bahn nicht an der dafür vorgesehenen Stelle überqueren, sondern an einer Stelle eigener Wahl?

Die Fahrbahn wird mit einem Hochbord (mit einem Auftritt von +16 bzw. +18 cm) eingefasst. Nur im Querungsbereich werden die Borde abgesenkt. Durch die (taktilen) und gestalterischen Elemente werden die Fahrgäste optisch zu der Querungsstelle geführt. Eine 100 % Absicherung gegen ein Fehlverhalten der Fußgänger kann nicht getroffen werden.

9.2 Wie wird das daraus entstehende Unfallrisiko beurteilt?

Da die Anlage gemäß Richtlinien und in Abstimmung mit dem zuständigen Kommissariat PK47 geplant. Das Unfallrisiko ist auf ein Minimum reduziert.

10. Warum wurde der Regionalausschuss Süderelbe nicht von Beginn an in die Planungen einbezogen, wo die Ausschussmitglieder unmittelbare, praktische Erfahrungen mit der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Bereich des S-Bahnhofes Neugraben haben?

Siehe Vormerkung. Der Bezirksversammlung oder dem Hauptausschuss hätte es im Übrigen auch freigestanden, den Regionalausschuss beizuladen oder eine gemeinsame Sitzung mit dem Hauptausschuss durchzuführen. Die Teilnahme an den Sitzungen des Hauptausschusses hätte den Mitgliedern des Regionalausschusses bei Interesse auch unabhängig davon freigestanden. Zusätzlich wurde die Planung auch im Stadtteilbeirat Neugraben am 13.02.2019 vorgestellt und überwiegend positiv beurteilt.

11. Welche Konsequenzen haben die in der Sitzung des Regionalausschusses vorgetragenen Bedenken auf die Planung des Bahnhofsvorplatzes in Bezug auf die Mittelinsel gehabt? An welchen Stellen genau haben die vorgetragenen Bedenken zu einer Anpassung des Plans geführt?

Im Regionalausschuss wurden die auch vorab an die Fraktionen der Bezirksversammlung versandten Verschickungsunterlagen vorgestellt und es wurde auf die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme zu den Verschickungsunterlagen hingewiesen.

Die schriftlich vorliegenden Stellungnahmen wurden entsprechend dem zu der Schlussverschickung gehörenden Abwägungsvermerk berücksichtigt. Der Abwägungsvermerk wurde mit den Unterlagen zur Schlussverschickung versendet.

Die im Regionalausschuss vorgetragen Bedenken wurden geprüft. Eine Umsetzung der Anmerkungen war jedoch nicht realisierbar.

Fredenhagen

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Fischbeker Heideweg Neckersstücken Sandbek Am Neugrabener Bahnhof Neugrabener Markt

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