Antwort Kleine Anfrage nach § 24 CDU betr. Bezirklicher Beirat Bürgerhäuser in Harburg
Gemäß Mitteilung der Bezirksverwaltung vom 24.10.2022 (Drucksache 21-2528) soll die Einrichtung eines bezirklichen „Beirates Bürgerhäuser in Harburg“ erfolgen. Die Bezirksverwaltung hat zu diesem Zweck den Entwurf einer Geschäftsordnung beigefügt, die die Federführung bei der Bezirksverwaltung vorsieht und darüber hinaus die Zusammensetzung des Beirats bereits in Einzelheiten festlegt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. In welchem politischen Mitwirkungsgremium ist die Einrichtung eines derartigen Beirates vorbereitet worden?
2. Hält die Verwaltung die Zusammensetzung ohne politische Mitwirkung für sachgerecht?
3. Aus welchen Gründen soll eine Federführung bei der Bezirksverwaltung liegen und nicht bei einem fachlich zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung?
4. Welche Möglichkeiten bestehen für die Bezirksversammlung, auf die inhaltliche Arbeit eines derartigen Beirates oder seine Zusammensetzung Einfluss zu nehmen?
Hamburg, den 02.11.2022