21-2558.01

Antwort Kleine Anfrage nach § 24 CDU betr. Bezirklicher Beirat Bürgerhäuser in Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 17.01.2023 Hauptausschuss Ö 1.25

Sachverhalt

Gemäß Mitteilung der Bezirksverwaltung vom 24.10.2022 (Drucksache 21-2528) soll die Einrichtung eines bezirklichen „Beirates Bürgerhäuser in Harburg“ erfolgen. Die Bezirksverwaltung hat zu diesem Zweck den Entwurf einer Geschäftsordnung beigefügt, die die Federführung bei der Bezirksverwaltung vorsieht und darüber hinaus die Zusammensetzung des Beirats bereits in Einzelheiten festlegt.

Wir fragen die Verwaltung:

1. In welchem politischen Mitwirkungsgremium ist die Einrichtung eines derartigen Beirates vorbereitet worden?

2. Hält die Verwaltung die Zusammensetzung ohne politische Mitwirkung für sachgerecht?

3. Aus welchen Gründen soll eine Federführung bei der Bezirksverwaltung liegen und nicht bei einem fachlich zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung?

4. Welche Möglichkeiten bestehen für die Bezirksversammlung, auf die inhaltliche Arbeit eines derartigen Beirates oder seine Zusammensetzung Einfluss zu nehmen?

Hamburg, den 02.11.2022

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 18.11.2022

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-2558) wie folgt:

  1. In welchem politischen Mitwirkungsgremium ist die Einrichtung eines derartigen Beirates vorbereitet worden?
  1. Hält die Verwaltung die Zusammensetzung ohne politische Mitwirkung für sachgerecht?

Das Bezirksamt Harburg hat die Bezirksversammlung über das Vorhaben der Einrichtung eines Beirates für das Bürgerhaus bei folgenden Gelegenheiten informiert und somit Mitgliedern der Bezirksversammlung die Gelegenheit zur Beratung eröffnet:

Gemeinsame Sitzungen des Kulturausschuss und Regionalaussschuss am 28. Mai 2021, 24. Juni 2021, 28. Oktober 2021 sowie 24. März 2022.

Mit der Drucksache 21-1392.07 wurde das Vorhaben „Gründung und Zusammensetzung des Beirates“ ebenfalls thematisiert; Beratungsfolge: 24. März 2022 (Kulturausschuss und Regionalausschuss Harburg), 12. April 2022 (Hauptausschuss), 24. Mai 2022 (Bezirksversammlung).

Die Drucksache 21-1392.07 umfasst eine Jury-Entscheidung. Diese Juryentscheidung thematisiert ebenfalls die Zusammensetzung des Beirates. Die Fraktionen waren in der Jury vertreten und haben mitberaten. Die Jury hat am 11. Februar 2022 sowie am 5. März 2022 getagt.

Mit Drucksache 21-2528 wurde dem Kulturausschuss und dem Regionalausschuss auf ihrer gemeinsamen Sitzung am 27. Oktober 2022 eine konkrete Ausgestalltung des Beirates zur Kenntnis gebracht. Der dazugehörige Tagesorndungspunkt bot ebenfalls Gelegenheit, zum Vorhaben zu beraten – auch mit der anwesenden Verwaltung.

Als Ergebnis dieser Beratung werden der Kulturausschuss gemeinsam mit dem Regionalausschuss sowie die Bezirksversammlung Harburg weiter mit der Konstituierung des Beirates befasst werden.

Im Übrigen ist der vorgesehene Beirat selbst das – auch politisch besetzte – Mitwirkungsgremium, das das Bezirksamt Harburg bei der Steuerung der Einrichtung beraten soll.

  1. Aus welchen Gründen soll eine Federführung bei der Bezirksverwaltung liegen und nicht bei einem fachlich zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung?

Das Bezirksamt Harburg ist gemäß der „Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Bürgerhäuser, Freizeitzentren, Begegnungsstätten u. ä. Einrichtungen“ für die fachliche Steuerung der Bürgerhäuser im Bezirk zuständig. Bei dieser Aufgabe soll das Bezirksamt durch den Beirat beraten werden. Daher liegt die Initiative hier.

Im Übrigen hat es sich bewährt, dass die Verwaltung für die Vorbereitung, Durchführung sowie Nachbereitung der Sitzungen (Einladung und Vorschlag einer Tagesordnung verfassen und versenden, Raum organisieren, Protokollentwurf verfassen und abstimmen) eines Arbeitsgremiums, wie des vorgesehenen Beirates, die Federfühung bzw. Geschäftsführung inne hat.

  1. Welche Möglichkeiten bestehen für die Bezirksversammlung, auf die inhaltliche Arbeit eines derartigen Beirates oder seine Zusammensetzung Einfluss zu nehmen?

Es ist vorgesehen, dass die Fraktionen der Bezirksversammlung Vertretungen in den Beirat entsenden. Hier können diese bei der inhaltlichen Steuerung des Bürgerhauses beraten. Im Übrigen siehe Antwort zur Frage 1.

Fredenhagen

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