20-4592.01

Antwort Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG NEUE LIBERALE: Bustrasse durch das Langenbeker Feld - Feuerwehr- und Rettungszuwegung

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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09.04.2019
Sachverhalt

Die Hamburger Hochbahn AG (HHA) plant eine Busverbindung zwischen der Gordonstraße und der Radickestraße zwecks Buslinienführung einzurichten. Zu diesem Zweck soll eine bestehende Grünfläche zwischen den Häusern zu einer Straßenverkehrsfläche umgewandelt werden. Diese Grünfläche beinhaltet eine Notüberfahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge, wie sie im B-Plan Wilstorf 35/Langenbek 7 vom 4.12.2004 planfestgestellt ist. Im Rahmen zahlreicher Bürgersprechstunden und auf Grund kürzlich gestellter Anträge ergeben sich weitere Fragen an die zuständige Verwaltung und die untere Straßenverkehrsbehörde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksverwaltung:

1. Die Drucksache 20-4493 nennt zahlreiche DIN-Normen. Welche Fassung dieser DIN-Normen war im Jahr 2004, zum Zeitpunkt der baulichen Herstellung der Überfahrt, rechtlich bindend? Bitte die damals geltenden Textfassungen der DIN-Normen DIN 14090, DIN 32232, DIN 14924, DIN 4066, DIN 1072, sowie die baulichen Anforderungen an die Feuerwehrzufahrten die im Jahr 2004 galten, der Antwort beifügen.

2. War die Feuerwehrzufahrt nach damaligen Vorschriften ordnungsgemäß hergestellt?

a. Falls ja, nach welchen Zeiträumen werden in Hamburg Feuerwehrzufahrten baurechtlich nachgebessert, wenn neue Sicherheitsvorschriften hinzutreten oder sich alte ändern?

b. Falls nein, wer hatte den Bau der Feuerwehrzufahrt im Jahr 2004 zu verantworten? Wer hat die bauliche Abnahme damals vorgenommen? In die Zuständigkeit welches Dezernats fiel die Abnahme?

c. Sollten bei der Bauabnahme Mängel offensichtlich gewesen sein, warum wurde 15 Jahre lang nichts dagegen unternommen?

3. Wie oft wird die besagte Notüberfahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge genutzt? Bitte tägliche, wöchentliche und monatliche Frequenz, nach Fahrtrichtung aufgeschlüsselt, angeben. Bitte für das Jahr 2018 und das laufende Jahr 2019 darstellen.

a. Von welchen Standorten aus bzw. von welchen Rettungswachen aus wird die Überfahrt genutzt? Bitte aufschlüsseln welche Wache die Überfahrt in welcher Frequenz nutzt. Bitte nach Tag, Woche und Monat aufschlüsseln und den Wachen zuordnen. Bitte für das Jahr 2018 und das laufende Jahr 2019 darstellen.

b. Welche Hinweispflichten treffen die jeweiligen Feuerwehr-, Polizei- und Rettungswachen, sollten sie feststellen, dass Notüberfahrten vermeindlich 15 Jahre nicht den baulichen Voraussetzungen entsprochen haben? Gab es entsprechende Hinweise? Wann sind diese erfolgt? Inwieweit wurde diesen Hinweisen nachgegangen?

4. In Hamburg werden in verkehrsberuhigten Wohngebieten in 30er Zonen Beschilderungen nur äußerst zurückhaltend vorgenommen. Die Ausschilderung einer Feuerwehr- und Rettungsüberfahrt hätte in Umsetzung des geltenden Bebauungsplans einer Anordnung durch die untere Straßenverkehrsbehörde bedurft. Ist diese Anordnung erfolgt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Welche Stelle bei welchem Dezernat war im Jahr der baulichen Umsetzung für die Beantragung der Anordnung bei der unteren Straßenverkehrsbehörde dafür zuständig? Wann erfolgte ggf. die Beantragung der Anordnung bei der unteren Straßenverkehrsbehörde?

5. Vor ca. einem Vierteljahr wurden auf Höhe des Wanderweges von der Gordonstraße auskommend zwei neue rotweißgestreifte Absperrvorrichtungen im Boden fest verankert. Diese Gitter versperren nun eine mögliche Überfahrt der Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge. Wer hat die Anbringung dieser Elemente beauftragt? Sind diese Gitter für Rettungsfahrzeuge umlegbar? Wenn nein, wie kann es sein, dass solche Vorrichtungen entgegen den Bestimmungen im B-Plan angebracht werden?

Anfrage der Abgeordneten Isabel Wiest, Kay Wolkau, Barbara Lewy

Harburg, 28.02.2019

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

f. d. R.