21-1746.01

Antwort Kleine Anfrage FDP Fraktion betr.: Zustand der Straßenentwässerung Marschkamper Deich

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 09.11.2021 Hauptausschuss Ö 2.19

Sachverhalt

Auf der Grabenseite des Marschkamper Deichs funktioniert die Straßenentwässerung nicht. Durch Anhäufung von Straßendreck und Vegetationszuwachs ist die Höhe der Bankette über das Niveau der seitlich abbrechenden Fahrbahn angewachsen. Dies führt zu Durchweichung der Böschung und zum weiteren Absacken des Fahrbahnrandes. Entgegen der Antwort zu Drucksache 21-1587.01 gibt es im Bereich des Grabens (Westseite) keine Trummen.

Die Straßenentwässerungsleitungen und Trummen werden regelmäßig überprüft,

bei Feststellung von Schäden werden diese umgehend behoben, antwortet das Bezirksamt in derselben Drucksache.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Ist der Verwaltung dieser Zustand bekannt?
  2. Wie soll die Durchweichung der Böschung und das weitere Absacken des Fahrbahnrandes verhindert werden?
  3. Wann wird der Zustand beseitigt?
  4. Die Straßenentwässerungsleitungen führen von der Ostseite zwar das Wasser zum Graben auf der Westseite ab, sind aber nicht in Ordnung. Das Straßenwasser spült wegen eines Rohrbruches und der nicht befestigten Rohrauslasse zu Auskolkungen an der Böschung und damit zu zusätzlichen Sandeintragungen in den Straßengraben. Seit wann ist der Rohrbruch dem Bezirksamt bekannt?
  5. Wie wurde die Rohrleitungen regelmäßig überprüft und in welchen Abständen?
  6. Wann werden die beschädigten Rohrauslasse instandgesetzt und, unterhalb der Auslasse, die Böschung sachgerecht vor Auskolkungen geschützt?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 01.11.2021

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 21-1746) wie folgt:

  1. Ist der Verwaltung dieser Zustand bekannt?

Der Verwaltung ist der Zustand sowie die bauliche Ausbildung der Straße Marschkamper Deich bekannt.

  1. Wie soll die Durchweichung der Böschung und das weitere Absacken des Fahrbahnrandes verhindert werden?

Wie schon zur Drucksache 21-1587 ausgeführt, ist eine einwandfreie Straßenentwässerung, welche zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit entscheidend ist, gegeben.

Das Wasser wird in Trummen gesammelt und unterhalb der Straße zu dem Graben auf der anderen Straßenseite geleitet. Der Vegetationszuwachs auf den Banketten stört dabei nicht, da eine Entwässerung über die Bankette nur sehr begrenzt stattfindet.

Der Abfluss des Wassers wird über die Trummen samt Leitungen gewährleistet, da der Straßenquerschnitt ein einseitiges Gefälle, hin zu den Trummen, aufweist. Versackungen und Abbrüche der Oberflächenbefestigung können dabei jedoch nicht betrachtet werden; dieses Defizit könnte in Anbetracht des Umfangs der Maßnahme nur durch eine Grundinstandsetzung oder den Umbau der Straße dauerhaft behoben werden.

  1. Wann wird der Zustand beseitigt?

Für eine Grundinstandsetzung ist die BVM zuständig, daher kann hierzu keine Auskunft erfolgen.

  1. Die Straßenentwässerungsleitungen führen von der Ostseite zwar das Wasser zum Graben auf der Westseite ab, sind aber nicht in Ordnung. Das Straßenwasser spült wegen eines Rohrbruches und der nicht befestigten Rohrauslasse zu Auskolkungen an der Böschung und damit zu zusätzlichen Sandeintragungen in den Straßengraben. Seit wann ist der Rohrbruch dem Bezirksamt bekannt?

Der Verwaltung ist nur ein defekter Rohrauslass bekannt (bei der Grabenreinigung vor ca. einem Jahr entstanden), kein Rohrbruch. Die Instandsetzung ist bereits beauftragt.

  1. Wie wurde die Rohrleitungen regelmäßig überprüft und in welchen Abständen?

Die Wegeaufsicht schaut bei den routinemäßigen Begehungen, ob Auffälligkeiten sichtbar sind, wenn ja, dann wird eine Spülung oder Untersuchung der Leitung beauftragt.

  1. Wann werden die beschädigten Rohrauslasse instandgesetzt und, unterhalb der Auslasse, die Böschung sachgerecht vor Auskolkungen geschützt?

S. Antwort zu Frage 4. Eine Umpflasterung der Auslässe würde bei einer Grundinstandsetzung erfolgen.

In Vertretung

Trispel

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Marschkamper Deich
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