21-1747.01

Antwort Kleine Anfrage der FDP Fraktion betr.: Genehmigungspraxis von politischen Sondernutzungen

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 09.11.2021 Hauptausschuss Ö 2.20

Sachverhalt

Die Bezirksverwaltung verweist bei der Genehmigung von Partei-Infoständen darauf, dass nur Anträge angenommen werden, die maximal vier Wochen im Voraus eingehen dürfen. Gleichzeitig versendet die Bezirksverwaltung E-Mails, in denen es heißt, die Bearbeitungszeit für „Anträge für sonstige Sondernutzungen (z.B. Stellschilder, Tische und Stühle, Warenauslagen, Infostände, Stellschilder)“ betrage „ca. 4 Wochen“.

 

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

  1. Aus welchen Gründen akzeptiert oder akzeptierte die Bezirksverwaltung nur Anträge zu einer Sondernutzung des öffentlichen Raums durch Parteien nur maximal vier Wochen im Voraus?
  2. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Regelung?
  3. Wie ist diese Vier-Wochen-Regelung der Bezirksverwaltung in Einklang mit der in den E-Mails genannten Bearbeitungszeit von ebenfalls etwa vier Wochen zu sehen, besteht hier die Gefahr, dass aus Zeitgründen Anträge nicht bearbeitet werden können?
  4. Nach welchen Kriterien bearbeitet die Bezirksverwaltung Anträge auf Sondernutzungen von politischen Akteuren?
  5. Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen diese Kriterien?

 

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