Die Bezirksverwaltung verweist bei der Genehmigung von Partei-Infoständen darauf, dass nur Anträge angenommen werden, die maximal vier Wochen im Voraus eingehen dürfen. Gleichzeitig versendet die Bezirksverwaltung E-Mails, in denen es heißt, die Bearbeitungszeit für „Anträge für sonstige Sondernutzungen (z.B. Stellschilder, Tische und Stühle, Warenauslagen, Infostände, Stellschilder)“ betrage „ca. 4 Wochen“.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
- Aus welchen Gründen akzeptiert oder akzeptierte die Bezirksverwaltung nur Anträge zu einer Sondernutzung des öffentlichen Raums durch Parteien nur maximal vier Wochen im Voraus?
- Auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Regelung?
- Wie ist diese Vier-Wochen-Regelung der Bezirksverwaltung in Einklang mit der in den E-Mails genannten Bearbeitungszeit von ebenfalls etwa vier Wochen zu sehen, besteht hier die Gefahr, dass aus Zeitgründen Anträge nicht bearbeitet werden können?
- Nach welchen Kriterien bearbeitet die Bezirksverwaltung Anträge auf Sondernutzungen von politischen Akteuren?
- Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen diese Kriterien?