Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Verkehrstechnische Untersuchung Bebauungsplan Wilstorf 35 / Langenbek 7
Letzte Beratung: 13.09.2022 Hauptausschuss Ö 1.23
Die Bezirksverwaltung hat am 27.04.2022 den Entwurf der verkehrstechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan Wilstorf 35 / Langenbek 7 der Öffentlichkeit vorgelegt. Zuvor war bereits eine Information im Ausschuss für Stadtentwicklung der Bezirksversammlung erfolgt.
Im Ergebnis der öffentlichen Diskussion ist davon auszugehen, dass weitere Fragen, die aufgeworfen worden sind, überprüft und in einem endgültigen Bericht der verkehrstechnischen Untersuchung einbezogen werden müssen. Dieses sollte geschehen, ehe die Bezirksversammlung über den Fortgang der Angelegenheit entscheidet.
Unabhängig von dem Verfahrensablauf hat sich allerdings gezeigt, dass bei allen überprüften Linienführungen der HVV-Busse erhebliche Bauarbeiten erforderlich sein werden. Dieses wird durch die Durchfahrbreite, die Begegnung von Bussen, die etwaige Reduzierung von Fußwegen und durch Baumfällmaßnahmen und Ersatzpflanzung erforderlich werden.
Die Bezirksverwaltung möge der Bezirksversammlung alsbald eine vollständige Prognose vorlegen, aus der sich ersehen lässt, welche Baumaßnahmen im Einzelnen bei den in der verkehrstechnischen Untersuchung Bebauungsplan Wilstorf 35 / Langenbek 7 enthaltenen Trassenführungen jeweils erforderlich werden.
Wir fragen die Verwaltung:
Diese Aufstellung soll für jede einzelne Trasse getrennt eine Prognose enthalten, in der folgende Fragen beantwortet werden:
a) Wie hoch sind die voraussichtlichen Umbaukosten für Straßenbauarbeiten?
Wer trägt diese Kosten?
b) Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die Veränderung der Nebenflächen?
Wer trägt diese Kosten?
c) Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für Baumfällmaßnahmen einschließlich Ersatzpflanzungen?
Wer trägt diese Kosten?
Hamburg, den 24.06.2022
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 08.07.2022
Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-2305) wie folgt:
Vorbemerkung:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Wilstorf 35 / Langenbek 7 - Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Straßen Radickestraße und Gordonstraße über eine Bustrasse zu verbinden und so die Buslinienführung unterbrechungsfrei zu betreiben. Zum Nachweis der Realisierbarkeit war eine Verkehrstechnische Untersuchung (VTU) durchzuführen. Das Untersuchungsgebiet der Verkehrstechnischen Untersuchung ging über den Geltungsbereich hinaus und umfasste den gesamten Bereich der vorgesehenen Bustrasse von der Gordonstraße / Ecke Einhausring über die Radickestraße bis zur Kreuzung Radickestraße / Rönneburger Straße und die Rönneburger Straße bis zur Einmündung in die Winsener Straße.
Die Vor- und Nachteile vier weiterer Varianten wurden untersucht und gegenübergestellt. Eine vertiefende Untersuchung dieser Varianten war jedoch nicht Teil der VTU, da alle vier Varianten außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanverfahrens liegen. Eine vertiefende Betrachtung erfolgte nur für die über Gordonstraße und Radickestraße verlaufende Variante. Daher können keine Angaben zu den einzelnen Trassen gemacht werden.
a) Wie hoch sind die voraussichtlichen Umbaukosten für Straßenbauarbeiten?
Zu den Gesamtkosten eines Straßenumbaus können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen gemacht werden. Erst nach Vorliegen weiterer Gutachten, konkreter Abstimmung mit den entsprechenden Dienststellen, v. a. Polizei und Feuerwehr, kann durch einen Verkehrsplaner eine Detailplanung erfolgen.
In der VTU wurden bausteinmäßige Lösungsansätze für den Straßenumbau hinsichtlicher einer Busliniennutzung betrachtet. Diese Kostenschätzungen umfassen die Lösungsansätze in ihrer Gesamtheit, also auch vorbereitenden Arbeiten wie ggf. den Baumschutz oder Baumfällungen, die Veränderung von Nebenflächen usw.
Für die in der VTU betrachteten vier Lösungsansätze erfolgten folgende Kostenschätzungen:
Wer trägt diese Kosten?
Die Kosten werden aus den dem Bezirksamt zur Verfügung gestellten Mitteln getragen.
b) Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die Veränderung der Nebenflächen?
Die obigen Kostenschätzungen umfassen Einzelmaßnahmen, die sowohl Straßen- wie auch Nebenflächen umfassen. Daher können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen zu Veränderung von Nebenflächen getroffen werden.
Wer trägt diese Kosten?
Die Kosten werden aus den dem Bezirksamt zur Verfügung gestellten Mitteln getragen.
c) Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für Baumfällmaßnahmen einschließlich Ersatzpflanzungen?
Die VTU geht in ihrer ersten Planung von einer Baumfällung von 18 Bäumen im Bereich zwischen der Sackgasse am Ende der Gordonstraße bis zur Kreuzung Radickestraße / Rönneburger Straße aus. Konkrete Kosten für Baumfällmaßnahmen und Ersatzpflanzungen wurden im Rahmen der VTU nicht ermittelt. Die genaue Anzahl der zu fällenden Bäume sowie Art und Umfang der Ersatzpflanzungen können erst im weiteren Verfahren und einer Detailplanung ermittelt werden.
Wer trägt diese Kosten?
Die Kosten werden aus den dem Bezirksamt zur Verfügung gestellten Mitteln getragen.
Fredenhagen
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