Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Schaffung des HIT II im Bereich Bostelbeker Damm
Letzte Beratung: 09.04.2019 Hauptausschuss Ö 6.45
Vertreter des HIT haben im Stadtplanungsausschuss am 04.03.2019 dargestellt, dass sie die Fläche im Dreieck Bostelbeker Damm / Moorburger Bogen / Am Radeland erworben hätten, um dort die Erweiterung des HIT II vorzunehmen und einen Wettbewerb vorzubereiten. Dabei ist auch geschildert worden, dass dem Ankauf und der Vorbereitung des Wettbewerbes längere Gespräche mit dem Bezirksamt und dem Oberbaudirektor hinsichtlich der Realisierungsmöglichkeiten vorausgegangen sind.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist die gesamte Fläche im Dreieck Bostelbeker Damm / Moorburger Bogen /
Am Radeland von der geplanten Bebauung und dem Wettbewerb betroffen und
ist auch die gesamte Fläche vom HIT für die Entwicklung erworben worden?
2. Welche konkreten Vorgaben haben die Bezirksverwaltung und der Oberbau-
direktor hinsichtlich einer Realisierung des Vorhabens gemacht?
3. Sind insbesondere Vorgaben bezüglich Baumasse, Geschossigkeit, Zufahrt-
möglichkeiten usw. gemacht worden?
4. Seit wann sind zwischen Investor und Bezirksamt unter Einbeziehung des
Oberbaudirektors die entsprechenden Gespräche geführt worden?
5. Welche Planungen bestehen seitens des Bezirksamtes bezüglich der nicht
durch die Wohnunterkunft und noch privat genutzten Flächen?
6. Sind insbesondere hinsichtlich der Nutzung des Vereinsheims Bostelbeker
Sportverein bestimmte Vereinbarungen in Aussicht gestellt, gegebenenfalls
welche?
Hamburg, am 05.03.2019
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
15. März 2019
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion
(Drs. 20-4641) wie folgt Stellung:
1. Ist die gesamte Fläche im Dreieck Bostelbeker Damm / Moorburger Bogen /
Am Radeland von der geplanten Bebauung und dem Wettbewerb betroffen und
ist auch die gesamte Fläche vom HIT für die Entwicklung erworben worden?
Ja, die gesamte Dreiecksfläche ist durch den Wettbewerb betroffen und bereits durch den HIT-Technopark erworben worden.
2. Welche konkreten Vorgaben haben die Bezirksverwaltung und der Oberbau-
direktor hinsichtlich einer Realisierung des Vorhabens gemacht?
Seitens der Verwaltung wurden folgenden Hinweise gegeben:
a) Im Gegensatz zum bestehenden Technopark, in dem die Gebäude in einer parkartig gestalteten Außenanlage liegen, soll die Erweiterung platzsparend in einer höheren Dichte errichtet werden. U.a. ist an einen städtebaulichen Hochpunkt gedacht, dessen Höhe im Verfahren zu klären sein wird.
b) Insgesamt soll ein entsprechend der Funktionen angelegter Gebäudekomplex entstehen der eine flexible Teilung und Zuordnung von Gewerbe- / Büroflächen und Werkhallen ermöglicht. Hierbei kommt einer rational angelegten Erschließung fußläufig, mit dem Kfz und für die Anlieferung eine Schlüsselrolle zu.
c) In der Mitte des Komplexes soll mit einer so genannten „Plaza“ ein identitätsstiftender Freiraum für eine zentrale fußläufige Erschließung entstehen.
d) Für die Straße Am Radeland sind die Umbaupläne zur Realisierung der Veloroute 10 zwingend zu berücksichtigen.
e) Bei der Planung sind ortsbildprägende Bäume und Baumreihen zu erhalten und entsprechend in das Gesamtkonzept zu integrieren.
3. Sind insbesondere Vorgaben bezüglich Baumasse, Geschossigkeit, Zufahrt-
möglichkeiten usw. gemacht worden?
Ja. Am Beispiel von Testentwürfen wurden Zufahrtsmöglichkeiten, Geschossigkeit und Baumasse mit dem Bezirksamt und dem Oberbaudirektor erörtert, eine genauere Festlegung soll jedoch erst mit dem Wettbewerbsverfahren erfolgen.
Der Hochpunkt wird in der Auslobung auf max. 12 Geschosse limitiert. Vom Auslober werden mindestens 30.000 qm BGF angestrebt, was einer GFZ von etwa 1,8 entspricht.
4. Seit wann sind zwischen Investor und Bezirksamt unter Einbeziehung des
Oberbaudirektors die entsprechenden Gespräche geführt worden?
Mit dem Oberbaudirektor wurde erstmals Mitte 2018 über das Projekt gesprochen.
5. Welche Planungen bestehen seitens des Bezirksamtes bezüglich der nicht
durch die Wohnunterkunft und noch privat genutzten Flächen?
Seitens des Bezirksamtes bestehen für den Bereich der HIT-Erweiterungsfläche keine abweichenden Planungen. Nach geltendem Planrecht ist die Fläche als Gemeinbedarf für die Polizei und für eine Kraftfahrzeugprüfstelle vorgesehen. Diese Festsetzungen entsprechen nicht mehr der Bedarfslage. In die Verhandlungen zwischen den vormaligen Privateigentümern und dem heutigen Eigentümer hat sich das Bezirksamt nicht eingeschaltet.
6. Sind insbesondere hinsichtlich der Nutzung des Vereinsheims Bostelbeker
Sportverein bestimmte Vereinbarungen in Aussicht gestellt, gegebenenfalls
welche?
Vom Bezirksamt wurden keine Vereinbarungen getroffen.
Fredenhagen
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