Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Immobilienangebote des LIG
Letzte Beratung: 09.04.2019 Hauptausschuss Ö 6.30
Im Stadtplanungsausschuss haben Mitarbeiter eines Investors am 21.01.2019 erklärt, dass durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen in Hamburg bereits im Mai 2017 30 Flächen 5 Projektentwicklern an die Hand gegeben worden sind, um zu überprüfen, ob diese für den Wohnungsbau geeignet wären. Je nach Prüfergebnis können die Investoren daraus Rechte ableiten.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Flächen im Bezirksamtsbereich Harburg sind durch den LIG im Frühjahr
2017 im vorgenannten Rahmen Investoren anhand gegeben worden?
2. In welcher Weise und wann konkret war das Bezirksamt an der Auswahl von
Flächen beteiligt?
3. Wann ist das Bezirksamt durch den LIG über die Anhandgaben konkret informiert
worden?
4. War dem Bezirksamt vor der Anhandgabe bekannt, dass je nach Prüfergebnis damit
unter Umständen auch ein vertragliches Vorkaufsrecht verbunden ist?
Hamburg, 07.02.2019
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
21. Februar 2019
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 20-4523) wie folgt Stellung:
1. Welche Flächen im Bezirksamtsbereich Harburg sind durch den LIG im Frühjahr
2017 im vorgenannten Rahmen Investoren anhand gegeben worden?
Nach Kenntnis der Bezirksverwaltung wurden Projektentwickler mit folgenden Flächen betraut:
-Grünfläche westlich Rothbergfeld
-Grünfläche nördlich Hüllbeen
-Hastedtplatz
-Flächen am Fischbeker Heuweg
2. In welcher Weise und wann konkret war das Bezirksamt an der Auswahl von
Flächen beteiligt?
Das Bezirksamt war in keiner Weise an der Auswahl beteiligt.
3. Wann ist das Bezirksamt durch den LIG über die Anhandgaben konkret informiert
worden?
Der Bezirk wurde 2017 informiert, nachdem die Ausschreibung und Beauftragung bereits erfolgt war. Das Bezirksamt hat bereits im ersten Gespräch mit dem Beauftragten des LIG deutlich gemacht, dass die Flächen Hastedtplatz und Rothbergfeld für eine bauliche Entwicklung nicht in Betracht kommen und deren Entwicklung unverzüglich eingestellt werden sollte.
Dies wurde dem LIG nach kurzer Prüfung in den Tagen nach diesem Gespräch auch für die Fläche Hüllbeen mitgeteilt.
4. War dem Bezirksamt vor der Anhandgabe bekannt, dass je nach Prüfergebnis damit unter Umständen auch ein vertragliches Vorkaufsrecht verbunden ist?
Nein.
Fredenhagen
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