21-2608.01

Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern Waltershofer Straße / Neuwiedenthaler Straße

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 17.01.2023 Hauptausschuss Ö 1.37

Sachverhalt

Seit mehreren Jahren hat die Bezirksversammlung aufgrund verschiedener Initiativen von CDU und SPD Fraktion eine unverzügliche Beseitigung der Missstände an der Kreuzung Waltershofer Straße / Neuwiedenthaler Straße gefordert. Die Fahrbahn ist derart gestaltet, dass selbst bei mittleren Regen das Oberflächenwasser sich komplett im Bereich des Fußgängerüberweges sammelt. Dadurch werden Fußgänger und Radfahrer in erheblicher Weise gefährdet und geschädigt. Es handelt sich um einen stark benutzten Überweg für Fußgänger und Radfahrer auch aus dem Bereich der Elbe Werkstätten.

Trotz vielfacher Bemühungen der Bezirksversammlung ist bisher keine sachgerechte Beseitigung der Missstände erfolgt.

Schon im Januar 2018 hat das Bezirksamt mitgeteilt, dass die Instandsetzung der Entwässerungsleitungen im Herbst 2017 durch den Bezirk beauftragt worden sei. Aufgrund der Auslastung der Firmen konnte die Maßnahme seinerzeit nicht stattfinden. Diese sollte nachgeholt werden, sobald die Wetterlage (Frostfreiheit) die Arbeiten ermöglichen würde. Auch in der Folgezeit wurden keine nachhaltigen Veränderungen vorgenommen.

Zuletzt hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation am 03.04.2019 mitgeteilt, dass der Landesbetrieb Straßenbau und Gewässer (LSBG) eine Planung zur Instandsetzung der Waltershofer Straße zwischen Cuxhavener Straße und Moorburger Hinterdeich erarbeite. Die bauliche Umsetzung könne jedoch erst nach dem Jahr 2023 erfolgen. Bis dahin kann das Bezirksamt in eigener Zuständigkeit geeignete Unterhaltungsmaßnahmen (z.B. regelmäßige Reinigung) durchführen.

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

1. Welche regelmäßigen Maßnahmen hat die Bezirksverwaltung zur Beseitigung der Missstände seit 2015 im Einzelnen vorgenommen?

2. Haben diese Maßnahmen kurzfristig eine Verbesserung der Situation herbeigeführt?

3. Teilt die Bezirksverwaltung die Auffassung, dass die Missstände nur durch kurzfristige erhebliche bauliche Maßnahmen an dem betroffenen Straßenstück beseitigt werden können?

4. Teilt die Bezirksverwaltung die Ansicht, dass die gesamte Entwässerung an dieser Stelle verändert werden muss?

5. Sieht die Bezirksverwaltung Möglichkeiten, die Belästigung und Gefährdung von Radfahrern und Fußgängern schon vor zeitaufwendigen Planungen des LSBG abzustellen?

6. Bestehen Möglichkeiten, den LSBG zu veranlassen, in dem betreffenden Teilstück vorab Sanierungsmaßnahmen durchzuführen?

7. Sieht die Bezirksverwaltung Möglichkeiten, den LSBG zu veranlassen, bereits vor der großen zeitaufwendigen Maßnahme bis zum Moorburger Hinterdeich das Teilstück an der Neuwiedenthaler Straße ordnungsmäßig zu sanieren?

Hamburg 24.11.2022

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 05.01.2022

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-2608) wie folgt:

  1. Welche regelmäßigen Maßnahmen hat die Bezirksverwaltung zur Beseitigung der Missstände seit 2015 im Einzelnen vorgenommen?

Jedes Jahr werden die Trummen gereinigt und die Leitungen gespült. 2018 wurde der Graben (in den die betroffene Trumme entwässert) ausgehoben und auch im März 2022 wurde der Graben erneut profiliert.

  1. Haben diese Maßnahmen kurzfristig eine Verbesserung der Situation herbeigeführt?

Ja. Die Maßnahmen am Straßenentwässerungsgraben haben gewirkt, die Entwässerung der Verkehrsfläche geht in einer kürzeren Zeit vonstatten.

Aufgrund des geringen Gefälles der Straße wird es bei Starkregen allerdings immer wieder dazu kommen, dass es eine Weile dauert, bis das Wasser abläuft.

Das ist allein durch Unterhaltungsarbeiten nicht zu ändern.

  1. Teilt die Bezirksverwaltung die Auffassung, dass die Missstände nur durch kurzfristige erhebliche bauliche Maßnahmen an dem betroffenen Straßenstück beseitigt werden können?

Ja. Es muss eine erhebliche bauliche Veränderung erfolgen. Das Bezirksamt hat dafür aber nicht die Zuständigkeit.

  1. Teilt die Bezirksverwaltung die Ansicht, dass die gesamte Entwässerung an dieser Stelle verändert werden muss?

Ja.

  1. Sieht die Bezirksverwaltung Möglichkeiten, die Belästigung und Gefährdung von Radfahrern und Fußgängern schon vor zeitaufwendigen Planungen des LSBG abzustellen?

Das Bezirksamt hat alle im eigenen Zuständigkeitsbereich liegenden Möglichkeiten ausgeschöpft.

  1. Bestehen Möglichkeiten, den LSBG zu veranlassen, in dem betreffenden Teilstück vorab Sanierungsmaßnahmen durchzuführen?

Dem LSBG liegen viele Anmeldungen des Bezirksamtes zu notwendigen Sanierungen vor. Das Bezirksamt hat keine Möglichkeiten, den LSBG zur Sanierung zu veranlassen.

  1. Sieht die Bezirksverwaltung Möglichkeiten, den LSBG zu veranlassen, bereits vor der großen zeitaufwendigen Maßnahme bis zum Moorburger Hinterdeich das Teilstück an der Neuwiedenthaler Straße ordnungsmäßig zu sanieren?

Nein.

Fredenhagen

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Waltershofer Straße Neuwiedenthaler Straße Neuwiedenthaler Straße Cuxhavener Straße Moorburger Hinterdeich Hinterdeich

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