Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Gefährdung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung ab 2023
Letzte Beratung: 17.01.2023 Hauptausschuss Ö 1.35
Gemäß Mitteilung der Bertelsmann-Stiftung fehlen derzeit in Hamburg 2.700 Kitaplätze, wodurch der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung schon 2023 gefährdet wird. Insoweit ist auch eine Studie des Deutschen Jugendinstituts e.V. (DJI) einbezogen worden.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Ist davon auszugehen, dass die Prognosen der Bertelsmann-Stiftung schon 2023 den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung im Bezirk Harburg gefährden?
2. Welchen Fehlbedarf an Kitaplätzen gibt es derzeit im Bezirksamtsbereich?
3. An welchen Stellen sind Kindertagesstätten vorhanden?
4. Welche Aufnahmekapazität haben diese vorhandenen Kindertagesstätten?
5. Wie stellen sich jeweils die einzelnen Gruppengrößen dar?
6. Welche Betreuungszeiten werden im Einzelnen jeweils angeboten?
7. Wie viele qualifizierte Betreuer stehen in den jeweiligen Einrichtungen im Einzelnen zur Verfügung?
8. Welche fachliche Ausbildung haben diese Mitarbeiter?
9. In welchen Bereichen des Bezirkes bestehen Wartelisten für Kitaplätze?
10. In welchem Umfang handelte es sich um Nachfragen nach Ganztagsunterbringungen oder gegebenenfalls nach zeitlicher Einschränkung?
11. In welchem Rahmen haben Mitarbeiter und Kitas Überlastungsanzeigen gestellt?
12. In welchem Umfang werden derzeit neue Kitas geplant?
13. An welchen genauen Stellen sollen diese neuen Einrichtungen errichtet werden?
14. Welche Aufnahmekapazitäten sollen diese neuen Einrichtungen haben?
15. Wie stellen sich die Gruppengrößen und die jeweiligen Betreuungszeiten in der Planung dar?
16. Macht die Bezirksverwaltung den Trägern hinsichtlich der Schaffung neuer Einrichtungen Vorgaben im Hinblick auf qualifizierte Betreuer und deren fachliche Ausbildung?
Hamburg, 23.11.2022
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 30.11.2022
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-2606) wie folgt:
1. Ist davon auszugehen, dass die Prognosen der Bertelsmann-Stiftung schon 2023 den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung im Bezirk Harburg gefährden?
Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor. Die gewünschten Informationen sind voraussichtlich über eine Anfrage nach § 27 BezVG ermittelbar.
2. Welchen Fehlbedarf an Kitaplätzen gibt es derzeit im Bezirksamtsbereich?
Eine Kita-Planung erfolgt im Kita-Gutscheinsystem nicht über Platzzahlen. Ein Indikator für Bedarfe sind die Nachweisverfahren. Mit Stand 31.10.2022 gibt es ein offenes Nachweisverfahren für den Bereich Neugraben-Fischbek / Harburg.
3. An welchen Stellen sind Kindertagesstätten vorhanden?
Siehe Liste in der Anlage.
4. Welche Aufnahmekapazität haben diese vorhandenen Kindertagesstätten?
Siehe Antwort zu Frage 1.
5. Wie stellen sich jeweils die einzelnen Gruppengrößen dar?
Siehe Antwort zu Frage 1.
6. Welche Betreuungszeiten werden im Einzelnen jeweils angeboten?
Siehe Antwort zu Frage 1.
7. Wie viele qualifizierte Betreuer stehen in den jeweiligen Einrichtungen im Einzelnen zur Verfügung?
Siehe Antwort zu Frage 1.
8. Welche fachliche Ausbildung haben diese Mitarbeiter?
Siehe Antwort zu Frage 1.
9. In welchen Bereichen des Bezirkes bestehen Wartelisten für Kitaplätze?
Siehe Antwort zu Frage 2; im Übrigen liegen dem Bezirksamt dazu keine auswertbaren Informationen vor.
10. In welchem Umfang handelte es sich um Nachfragen nach Ganztagsunterbringungen oder gegebenenfalls nach zeitlicher Einschränkung?
Siehe Antworten zu Fragen 2 und 9.
11. In welchem Rahmen haben Mitarbeiter und Kitas Überlastungsanzeigen gestellt?
Siehe Antwort zu Frage 1.
12. In welchem Umfang werden derzeit neue Kitas geplant?
Derzeit laufen Planungen von Kita-Trägern mit einem Flächenangebot für ca. 1.600 Kinder an 22 Standorten.
13. An welchen genauen Stellen sollen diese neuen Einrichtungen errichtet werden?
Die Standorte liegen in folgenden Stadtteilen: Harburg (5), Wilstorf (3), Marmstorf (1), Eißendorf (2), Heimfeld (1), Neugraben-Fischbek (8 + 2 Erweiterungen).
14. Welche Aufnahmekapazitäten sollen diese neuen Einrichtungen haben?
Siehe Antwort zu Frage 12.
15. Wie stellen sich die Gruppengrößen und die jeweiligen Betreuungszeiten in der Planung dar?
Siehe Antwort zu Frage 1.
16. Macht die Bezirksverwaltung den Trägern hinsichtlich der Schaffung neuer Einrichtungen Vorgaben im Hinblick auf qualifizierte Betreuer und deren fachliche Ausbildung?
Nein. Die zuständige Behörde ist die Sozialbehörde.
Fredenhagen
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