Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Ausstattung des Rieckhof im Hinblick auf den vorgesehenen neuen Betreiber
Letzte Beratung: 13.09.2022 Hauptausschuss Ö 1.28
Die Bezirksverwaltung hat offenbar gegenüber dem vorgesehenen Betreiber den Eindruck erweckt, dass sämtliches Mobiliar und alle Raumausstattungen im Eigentum der Freien Hansestadt Hamburg stehen und daher Kosten sofort übernommen werden können.
Tatsächlich hat sich allerdings herausgestellt, dass diese Auffassung offensichtlich falsch ist.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Trifft es zu, dass nach Prüfung der Sach- und Rechtslage der stellvertretende Bezirksamtsleiter und Rechtsdezernent dem Verein Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V. schriftlich mitgeteilt hat, dass der größte Teil von Einrichtung und Ausstattung auch weiterhin im Eigentum des Vereins steht?
2. Um welche Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände handelt es sich im Einzelnen?
3. Trifft es zu, dass die Bezirksverwaltung sich durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen zwischenzeitlich davon überzeugt hat, dass der wesentliche Teil der Einrichtung und Ausstattung im Eigentum des bisherigen Trägervereins steht und daher von diesem auch verwertet werden kann?
4. Ist die Bezirksverwaltung oder der vorgesehene neue Träger daran interessiert, die vorhandene Ausstattung und das Inventar zu übernehmen?
5. Welche finanziellen Mittel stehen seitens des Bezirksamts dafür zur Verfügung?
6. Welche finanziellen Mittel kann der vorgesehene neue Träger für die Übernahme einsetzen?
7. Für den Fall, dass die Übernahme nicht erfolgen sollte, möge seitens des Bezirksamts angegeben werden, welche Kosten für die Beschaffung und den Einbau einer entsprechenden Ausstattung anfallen.
8. Die Verwaltung möge bitte angeben, wie diese Beträge finanziert werden sollen.
9. Trifft es zu, dass Mitarbeiter des Sozialdezernats gegenüber dem bisherigen Träger ausdrücklich der schriftlich übermittelten rechtlichen Bestätigung durch den stellvertretenden Bezirksamtsleiter widersprochen haben?
10. Aus welchem Grunde war dieses der Fall und welchen Rechtsrat hat das Sozialdezernat insoweit eingeholt?
11. Hat die Bezirksverwaltung zwischenzeitlich die widersprüchlichen Ausführungen gegenüber dem bisherigen Träger korrigiert, sodass der verlässlich den rechtlichen Vorstellungen des Bezirksamts entsprechen kann?
Hamburg, den 15.07.2022
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