Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Ärgernis falsch geparkte 'grüne Monster' (felyx-Elektroroller)
Der Anbieter bezeichnet sie selbst als 'grüne Monster' und prompt sorgen sie mit ihrem Auftritt für tierisch Ärger im Bezirk: Raumgreifend auf Geh- und Radwegen, teils sogar an Kurven abgestellte Miet-E-Mopeds des Sharing-Dienst-Anbieters felyx. Durch ihre Größe sind sie noch behindernder als die schmaleren E-Roller anderer Anbieter.
Wo private Roller- oder Motorradfahrer selbstverständlich mit Strafzetteln belegt würden, blockieren die per App mietbaren Mopeds tagelang ungestraft Gehwege, behindern massiv Verkehrsteilnehmer mit Rollator, Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwagen. Auch (Schul-)Kinder, die mit ihren Fahrrädern bis zum 8. Geburtstag auf dem Gehweg fahren müssen, werden durch rücksichtslos geparkte klobige E-Roller zum Ausweichen auf die Straße gezwungen.
Auf der Homepage von felyx steht zum Thema Parken: „Du kannst deinen felyx Elektroroller überall innerhalb des Servicebereichs parken, wo dies legal ist, und solange es auf einer öffentlichen Straße ist. Es ist nicht erlaubt, den E-Roller in einem Parkhaus zu parken. Bitte achte darauf, dass du beim Abstellen deines E-Rollers keine Gehwege oder Straßen blockierst, damit andere Personen (z. B. Menschen im Rollstuhl) nicht beeinträchtigt werden. Mit dem Parkmodus kannst du auch außerhalb des Servicebereichs parken. Achte zudem bitte darauf, dass du einen gültigen Parkschein für die Dauer deiner Parkzeit am Roller befestigst, sollte es sich nicht vermeiden lassen im Bereich eines Parkscheinautomaten zu parken.“
Wer sich informieren möchte und nicht gleich die App installieren möchte, findet auf der Homepage des Anbieters eine Stadtteil-Karte, wo die Roller in Hamburg gemietet werden können. Harburg ist dort nicht verzeichnet.
Beenden können Nutzer ihre felyx-Fahrten innerhalb der Grenzen eines sogenannten Servicebereichs
Da gehört Harburg dann wohl dazu.
Harburgs Bürger haben bereits die Wahl zwischen verschiedenen Fortbewegungsmitteln: ÖPNV, StadtRAD, diverse Roller-Anbieter. Steht der Nutzen dieses weiteren Mobilitätsangebots in einem vertretbaren Verhältnis zum Unmut über die rücksichtslos falsch geparkten 'grünen Monster'?
Dies vorausgeschickt fragen wir die Verwaltung:
1. Wie stellt der Anbieter felyx“ sicher, dass die Miet-E-Mopeds nur gemäß den Regeln der Straßenverkehrsordnung abgestellt werden?
2. Ist der Anbieter „felyx“ verpflichtet dafür zu sorgen, verkehrs- bzw. fußgängerbehindernd abgestellte Roller zu entfernen?
a) Wenn ja, binnen welcher Frist?
b) Wenn nein, warum nicht?
3. Werden falsch geparkte felyx-Roller verkehrsrechtlich genauso mit Bußgeldern belegt wie falsch abgestellte private Motorroller oder Motorräder?
a) Wenn nein, warum nicht?
4. Werden felyx-Roller, wenn sie einen Gehweg blockieren, umgehend abgeschleppt?
a) Wenn ja, auf wessen Kosten?
b) Wenn nein, warum nicht?
5. Wer haftet, wenn aufgrund eines falsch abgestellten, den Gehweg blockierenden felyx-Rollers ein Verkehrsteilnehmer gezwungen ist, auf den Radweg oder die Straße auszuweichen und es dort zu einer Kollision mit einem anderen Verkehrsteilnehmer kommt?
Hamburg, den 24.06.2022