21-1462.01

Antwort der Verwaltung zur kleinen Anfrage CDU betr. Weiterer ärztlicher Aderlass beim Gesundheitsamt?

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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08.02.2022
14.09.2021
Sachverhalt

:

 

Mit der Anfrage 21-1436 vom 25.05.2021 hatten wir uns bei der Bezirksamtsleiterin erkundigt, welchen genauen Inhalt die an die anderen Bezirke gerichtete Bitte des Bezirksamtes Harburg um Unterstützung bei der Bewältigung ärztlicher Aufgaben im Gesundheitsamt hat.

 

Die Bezirksamtsleiterin hat in der zwischenzeitlich vorliegenden Antwort vom 03.06.2021 lediglich ausweichend geantwortet und sich auf fehlende Entscheidungsbefugnis der Bezirksversammlung in Personal- und Organisationsangelegenheiten berufen. Es ist festzuhalten, dass es sich bei der exakten Frage nach dem genauen Inhalt der an die anderen Bezirke gerichteten Bitte (Ziff. 1.) gerade nicht um eine Personal- oder Organisationsangelegenheit handelt. Vielmehr richtet sich die Frage nach der Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Gesundheitsamtes.

 

Auch die weiteren Fragen sind nur unzureichend und zum großen Teil ausweichend beantwortet worden. Insgesamt erwarten wir daher eine vollständige Überarbeitung der vorgenannten Anfrage mit korrektem Inhalt.

 

Darüber hinaus ist zwischenzeitlich bekanntgeworden, dass es sich bei den Bemühungen um ärztliche Mitarbeiter in anderen Bezirken nicht lediglich um kurzfristige Überbrückung von ausscheidenden nur befristet tätigen Ärzten handelt. Vielmehr liegen zwischenzeitlich Informationen vor, wonach die seit geraumer Zeit im Amt tätige Abteilungsleiterin des KJGD bereits vor Beantwortung der Anfrage zum 30.06.2021 gekündigt hat. Sie hat mit einem Informationsrundschreiben an zahlreiche Mitarbeiter des Bezirksamtes sowie die Bezirksamtsleiterin, die Dezernentin und die aktuelle Leiterin des Gesundheitsamtes sowie dem Personalrat ihre Grunde dargelegt und dabei erhebliche Kritik an den Arbeitsmöglichkeiten und dem Arbeitsklima geäußert. Offenbar ist sie bei Antritt ihrer Tätigkeit davon ausgegangen, einen besonders wichtigen und äußerst sinnvollen Aufgabenbereich zu übernehmen. Diese Erwartungen haben sich aus ihrer Sicht nicht erfüllt. Vielmehr ist von einem Klima von Misstrauen, Kontrolle, Unehrlichkeit und Intransparenz die Rede und eigenständiges Arbeiten sei nicht erwünscht und werde weitgehend unterbunden. Trotz Unterbesetzung werden überflüssige administrative Arbeitsaufträge erteilt und Ressourcen verschwendet. Es gäbe auch keinen Raum für kritische Nachfragen und offene Diskussionen. Beides wird nicht zugelassen. Fachliche Themen spielen kaum noch eine Rolle. Im Vordergrund stehe im Gesundheitsamt ausschließlich die Verwaltung. Dieses sei aus Sicht der kompetenten Ärztin eine nicht akzeptable und falsche Ausrichtung. Aus solchen Gründen habe sie sich entschlossen, das Gesundheitsamt Harburg zu verlassen, um in einer fachlich kompetent geleiteten und entsprechend ausgerichteten Institution arbeiten zu können.

 

Wir fragen die Bezirksamtsleiterin:

 

1. Trifft es zu, dass die ausscheidende Mitarbeiterin bereits vor der Beantwortung der Anfrage 21-1436 der Fragesteller sich schriftlich an den genannten Empfängerkreis gewandt und die Gründe für ihr Ausscheiden dargelegt hat?

 

2. Trifft es zu, dass die Mitarbeiterin zum 30.06.2021 gekündigt hat?

 

3. Aus welchen Gründen hat die Bezirksamtsleiterin auf diese wichtige Frage des Ausscheides einer kompetenten ärztlichen Mitarbeiterin in der Antwort vom 03.06.2021 mit keinem Wort Stellung genommen?

 

4. Wie beurteilt die Bezirksamtsleiterin aus eigener Kenntnis der Tätigkeit und des Arbeitsklimas im Gesundheitsamt und die subjektiven aber deutlichen Feststellungen der ausscheidenden Mitarbeiterin?

 

5. Wann und in welcher Weise ist derart geäußerte Kritik in der Vergangenheit an die Bezirksamtsleiterin herangetragen worden?

 

6. Werden im Gesundheitsamt trotz Unterbesetzung überflüssige administrative Arbeitsaufträge erteilt?

 

7. Wie beurteilt die Bezirksamtsleiterin persönlich die Möglichkeiten von Mitarbeitern kritische Nachfragen zu stellen und offene Diskussionen zu führen?

 

8. Hat das Bezirksamt die Absicht, die - wenn auch subjektiven - Vorhaltungen aufzuarbeiten?

 

9. Wie soll dieses ggf. geschehen?

 

10. Sind im Gesundheitsamt auch andere kritische Äußerungen von Mitarbeitern bekanntgeworden?

 

11. Haben diese die Bezirksamtsleiterin erreicht?

 

12. Wann und in welcher inhaltlichen Weise war dieses der Fall?

 

13. Wie ist darauf reagiert worden?

 

14. Wie und zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Neubesetzung der insoweit vakant werdenden Stelle der Abteilungsleitung KJGD?

 

 

Hamburg, am 04.06.2021

Ralf-Dieter Fischer Michael Schaefer

Fraktionsvorsitzender Brit-Meike Fischer-Pinz

Dr. Antje Jaeger

 

 

Freie und Hansestadt Hamburg

 

Bezirksamt Harburg

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1462) wie folgt Stellung:

 

 

Vorbemerkung:

Wie bei der Beantwortung der Drucksache 21-1436 werden die Fragen ausschließlich im Hinblick auf die Arbeitsfähigkeit des Gesundheitsamtes beantwortet. Zur Lage beim ärztlichen Personal im Gesundheitsamt wurde die Bezirksversammlung in der Sitzung des Hauptausschusses vom 8.6.2021 ausführlich informiert (TOP 5 „Mitteilungen der Verwaltung“). Unter anderem wurde erläutert, dass die ab dem 30.6.2021 bestehenden Vakanzen bei zwei Abteilungsleitungen der Situation seit mindestens dem Jahr 2017 entsprechen. Zudem wurde mit zwei strukturell neu geschaffenen Arztstellen in der Abteilung 3 (Gesundheitsschutz), zu der auch das Aufgabengebiet Infektionsschutz gehört, die Kapazität deutlich erhöht.

 

Aus Gründen des Personaldatenschutzes und des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Beschäftigten des Bezirksamtes wird von Stellungnahmen zu Einzelvorgängen abgesehen. Im Übrigen gilt im Bezirksamt Harburg seit 2008 eine zwischen Bezirksamtsleitung und Personalrat abgeschlossene „Dienstvereinbarung zum Umgang mit Konflikten und Fehlverhalten im Bezirksamt Harburg“.

 

  1. Trifft es zu, dass die ausscheidende Mitarbeiterin bereits vor der Beantwortung der Anfrage 21-1436 der Fragesteller sich schriftlich an den genannten Empfängerkreis gewandt und die Gründe für ihr Ausscheiden dargelegt hat?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Trifft es zu, dass die Mitarbeiterin zum 30.06.2021 gekündigt hat?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Aus welchen Gründen hat die Bezirksamtsleiterin auf diese wichtige Frage des Ausscheides einer kompetenten ärztlichen Mitarbeiterin in der Antwort vom 03.06.2021 mit keinem Wort Stellung genommen?

 

Die Drucksache 21-1436 enthielt keine diesbezügliche Frage.

 

  1. Wie beurteilt die Bezirksamtsleiterin aus eigener Kenntnis der Tätigkeit und des Arbeitsklimas im Gesundheitsamt und die subjektiven aber deutlichen Feststellungen der ausscheidenden Mitarbeiterin?

 

Es handelt sich um eine Einzelmeinung. Im Übrigen wurde in der Sitzung des Hauptausschusses vom 8.6.2021 unter TOP 5 „Mitteilungen der Verwaltung“ berichtet, dass die Presseberichterstattung über Kritik am Betriebsklima im Gesundheitsamt bei dortigen Beschäftigten den schriftlich geäußerten Wunsch nach einer Gegendarstellung ausgelöst hat, da diese das Betriebsklima deutlich positiver als in der Berichterstattung dargestellt bewerten.

 

  1. Wann und in welcher Weise ist derart geäußerte Kritik in der Vergangenheit an die Bezirksamtsleiterin herangetragen worden?

 

Gar nicht.

 

  1. Werden im Gesundheitsamt trotz Unterbesetzung überflüssige administrative Arbeitsaufträge erteilt?

 

Nein

 

  1. Wie beurteilt die Bezirksamtsleiterin persönlich die Möglichkeiten von Mitarbeitern kritische Nachfragen zu stellen und offene Diskussionen zu führen?

 

Das im Bezirksamt praktizierte Leitbild für Führung und Zusammenarbeit fordert alle Beschäftigten zu Offenheit, Kommunikation, Kooperation, wertschätzendem Umgang sowie konstruktivem und kritischem Diskurs in allen Dienststellen auf. Im Übrigen steht allen Beschäftigen des Bezirksamts auch der Zugang zur Bezirksamtsleiterin über die regelmäßige Mitarbeitersprechstunde offen.

 

  1. Hat das Bezirksamt die Absicht, die - wenn auch subjektiven - Vorhaltungen aufzuarbeiten?

 

  1. Wie soll dieses ggf. geschehen?

 

  1. Sind im Gesundheitsamt auch andere kritische Äußerungen von Mitarbeitern bekanntgeworden?

 

  1. Haben diese die Bezirksamtsleiterin erreicht?

 

  1. Wann und in welcher inhaltlichen Weise war dieses der Fall?

 

  1. Wie ist darauf reagiert worden?

 

Antwort zu Fragen 8 bis 13: Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Wie und zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Neubesetzung der insoweit vakant werdenden Stelle der Abteilungsleitung KJGD?

 

Die Stelle wurde mit Bewerbungsfrist 27.6.2021 ausgeschrieben. Das Verfahren zur Nachbesetzung ist abzuwarten.

 

 

 

Gez. Fredenhagen