Antwort der Anfrage CDU betr. Misstrauen der Leitung des Bezirksamtes gegenüber Mitarbeitern des Gesundheitsamtes
Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 2.89
Die Leitung des Bezirksamtes hat sich mit einem Schreiben der Dezernentin Frau Dr. Jobmann am 17.07.2020 an die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes gewandt und dabei zum Ausdruck gebracht, dass eine vertrauensvolle Information der Mitarbeiter durch die Leitungsebene nicht sichergestellt werden kann, wenn wesentliche Vorgänge aus dem Bezirksamt die Öffentlichkeit erreichen. Als Beispiele werden parlamentarische Anfragen in der Bürgerschaft, der Bezirksversammlung sowie Presseartikel genannt. Dabei verkennt die Leitungsebene des Bezirksamtes, dass die zugrunde liegenden Informationen zum Teil von ihr selbst durch die Pressestelle und Verlautbarungen des stellvertretenden Bezirksamtsleiters in die Öffentlichkeit getragen worden sind. Die Nachprüfung hat ergeben, dass keine einzige parlamentarische Anfrage auf Informationen seitens von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes zurückzuführen ist.
Das Schreiben der Dezernentin vom 17.07.2020 hat folgenden Inhalt:
"Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bei den vielen Gesprächen, die Frau Fredenhagen, Frau Madsen und ich in den letzten Monaten mit Ihnen geführt haben, sei es im persönlichen Treffen in kleinerer Runde, sei es in den Informationsveranstaltungen im April, Mai und Juni d.J., war ein wichtiges Anliegen von Ihrer Seite der Wunsch nach transparenter, frühzeitiger Information. Wir haben dieses Anliegen sehr ernst genommen und alles in unseren Möglichkeiten stehende getan, um Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt über wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen im und für das Gesundheitsamt zu informieren, um damit eine gute Basis für gegenseitiges Vertrauen und Verlässlichkeit in der Neuausrichtung des Gesundheitsamtes zu schaffen.
Gleichzeitig haben wir feststellen müssen, dass bezirksamtsinterne Sachstände und Informationen, die im Bezirksamt außer im Leitungsteam nur bei den Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes bekannt waren, ihren Weg in die Öffentlichkeit, in den politischen Raum und zum früheren Leiter des Gesundheitsamtes, Herrn Dr. Wegner, gefunden haben. Beispiele dafür sind die parlamentarische Anfragen 22/174 (Bürgerschaft), 21/0754, 21/0753 (Bezirksversammlung), ein Presseartikel auf harburg-aktuell.de vom 15.07.2020 über den "offenbar" gefundenen neuen Leiter des Gesundheitsamtes sowie ein aktueller E-Mailverkehr von Herrn Dr. Wegner mit dem Bezirksamt Harburg zu einem angeblichen Umbau von Räumlichkeiten im Gesundheitsamt Harburg.
Diese offensichtliche Weitergabe von dienstlichen, internen Informationen ist nicht nur ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung, die für alle Beschäftigten im Bezirksamt Harburg gilt, sondern sie untergräbt auch das oben benannte gegenseitige Vertrauen zwischen MitarbeiterInnen und Leitungskräften. Sie als MitarbeiterInnen müssen darauf vertrauen können, dass Sie alle notwendigen Informationen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erhalten, wir als Leitungsteam müssen darauf vertrauen können, dass Sie die transparent und frühzeitig kommunizierten Informationen nicht an Personen außerhalb des Gesundheitsamtes weiterreichen. Wenn dies nicht sichergestellt ist, wird die seit April d.J. bestehende Kommunikation nicht derselben Transparenz und Detailtiefe fortgesetzt werden können.
Aus der Perspektive des Leitungsteams haben diese Vorgänge leider das Potential, den so erfolgreich begonnenen Prozess der Neuausrichtung des Gesundheitsamtes zu erschweren. Dies können und wollen wir nicht hinnehmen, denn es ist unsere Aufgabe und unser Ziel, gemeinsam mit Ihnen die Abläufe im Gesundheitsamt so zu verbessern, das Sie ihre jeweiligen Aufgaben gut, d.h. mit Freude und Erfolg sowie effizient und effektiv, erfüllen können.
Dazu gehört aus unserer Sicht zwingend, dass wir die Transparenz in der Kommunikation nicht einschränken müssen, sondern im bisherigen Maß beibehalten können. Damit das gelingt, geben wir denjenigen unter Ihnen, die dienstliche, interne Informationen Personen außerhalb des Gesundheitsamtes Harburg zugänglich gemacht haben, die Gelegenheit, dieses Verhalten in einem persönlichen, vertraulichen Gespräch mit Frau Fredenhagen bzw. Herrn Trispel und mir als Dezernentin zu erörtern und das verlorengegangene Vertrauen gegenseitig möglichst wiederherzustellen.
Die betreffenden Personen werden gebeten, sich umgehend, d.h. bis Freitag 17.7.2020 Dienstschluss bzw. bei Urlaub/Teilzeit bis Montag 21.7.2020 Dienstschluss, bei mir unter XXX zu melden. Sollte sich niemand melden, werden wir direkt auf einzelne Kolleginnen bzw. Kollegen zugehen und sie zum Gespräch bitten.
Uns ist bewusst, dass die Veränderungen der letzten Monate Sie verunsichert und ein starkes Bedürfnis nach schneller Abhilfe ausgelöst haben. Die Abhilfe wird jedoch nicht durch das Öffentlichmachen von dienstlichen, internen Informationen erreicht, sondern nur durch gemeinsame Arbeit an unserer internen Zusammenarbeit und Kommunikation. Wir bitten Sie, sich wie bisher auch weiterhin in unserem gemeinsamen Projekt zur Neuausrichtung des Gesundheitsamtes zu engagieren, denn die nötigen Veränderungen werden nur gelingen, wenn wir sie gemeinsam anpacken und umsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anke Jobmann"
Wir fragen die Bezirksamtsleiterin:
1. Wie viele Mitarbeiter des Gesundheitsamtes haben sich bis zum Dienstschluss am 17.07.2020 oder bis zur verlängerten Frist am 21.07.2020 fernmündlich gemeldet und Gelegenheit gesucht, in persönlichen und vertraulichen Gesprächen mit der Bezirksamtsleiterin, dem stellvertretenden Bezirksamtsleiter und der Dezernentin gegenseitiges Vertrauen möglichst wieder herzustellen?
2. Welche Erkenntnisse hat die Leitungsebene des Bezirksamtes ggf. aus solchen Meldungen bzgl. Verletzung von Verschwiegenheitspflichten erhalten?
3. Welche Konsequenzen sind insoweit getroffen worden?
4. Sofern sich keine Person auf die entsprechende Aufforderung gemeldet haben sollte, wie viele einzelne Mitarbeiter des Bezirksamtes sind direkt angesprochen und zu einem Gespräch gebeten worden?
5. Welche Ergebnisse sind aus den entsprechenden Gesprächen festzuhalten?
6. Anhand welcher Liste hat die Leitungsebene einzelne Kolleginnen und Kollegen zu einem Gespräch gebeten:
7. Welche konkreten Erkenntnisse haben die Leitungsebene bewogen, solche Gesprächsbitten auszusprechen?
8. Aus welchem Grunde hat die Leitungsebene des Bezirksamtes alle Mitarbeiter des Gesundheitsamtes unter einen nicht akzeptablen Generalverdacht gestellt?
9. Geht die Bezirksamtsleitung davon aus, dass durch das von ihr initiierte Schreiben ein sachgerechtes und vertrauensvolles Arbeitsverhältnis gefördert worden ist?
10. Teilt die Bezirksamtsleitung die Ansicht der Fragesteller, dass durch das vorgenannte Vorgehen der neue Leiter des Gesundheitsamtes bereits vor Amtsantritt mit einer erheblichen Bürde im Hinblick auf Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern belastet worden ist?
11. Ist die Bezirksamtsleitung auch weiterhin der Ansicht, dass wesentliche organisatorische Fragen, Entwicklungen und Entscheidungen der politischen Ebene und den Fraktionen der Bezirksversammlung, einschließlich den Koalitionsfraktionen, verschwiegen werden sollten?
12. Aus welchen Gründen weicht die Bezirksamtsleitung in dieser Frage ausdrücklich von den Verfahrensweisen der Bezirksamtsleitungen der vergangenen Jahrzehnte ab?
Hamburg, am 20.08.2020
Ralf-Dieter Fischer Dr. Antje Jaeger
Fraktionsvorsitzender Michael Schaefer
Brit-Meike Fischer-Pinz
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