21-3099.01

Antwort auf Kleine Anfrage CDU betr. Kitas Spielplatzangebot im Bezirksamt Harburg (II)

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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12.09.2023
Sachverhalt

 

 

Am 05.04.2023 hat die CDU-Fraktion an die Bezirksverwaltung eine Kleine Anfrage gerichtet, die u.a. die Fragen "Welche Kitas sind im Einzelnen im Bezirksamtsbereich derzeit vorhanden?" und "Welche Spielplatzflächen und Einrichtungen sind bei jeder einzelnen dieser Kitas vorhanden?".

 

Die Bezirksamtsleiterin hat darauf jeweils geantwortet, dass die Verwaltung dazu über keine eigenen Kenntnisse verfügt. 

 

Diese Antworten sind unzutreffend. 

 

In den Fachämtern der Bezirksversammlung sind die exakten Angaben über vorhandene Kitas und Spielplatzflächen bei den Einrichtungen vorhanden. Die Bezirksverwaltung ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Überprüfungen bzgl. Gesundheitssituation und Hygiene vorzunehmen. Dazu müssen die entsprechenden Daten in den Fachämtern vorliegen. Gleiches gilt für die baulichen Angelegenheit hinsichtlich Baugenehmigung, Nutzungsgenehmigung, Nutzungsänderung usw.. 

 

Wir fragen daher die Bezirksverwaltung erneut: 

 

1. Welche Kitas sind im Einzelnen im Bezirksamtsbereich vorhanden?

 

2. Welche Spielplatzflächen und Einrichtungen sind bei jeder dieser einzelnen Kitas vorhanden?

 

3. Bei welchen dieser Kitas sind die vorhandenen Frei- und Spielflächen nicht ausreichend?

 

4. Welche dieser Kitas nehmen aus diesem Grund derzeit öffentliche Spielplatzflächen mit in Anspruch?

 

5. Welche Kitas bzw. Träger haben im Hinblick auf die entsprechende fachliche Weisung der Sozialbehörde Anträge auf Sondernutzungserlaubnis gestellt?

 

6. In welchen Fällen sind diese Anträge genehmigt worden?

 

7. In welchem Umfang entstehen dadurch den einzelnen Kitas oder Trägern Sondernutzungsgebühren?

 

8. Fließen diese Gebühren dem Bezirksamt zu?

 

9. In welchem Umfang werden insoweit öffentliche Spielplätze oder Grünanlagen mitbenutzt?

 

10. Welcher zusätzliche Pflege- und Instandhaltungsaufwand entsteht durch die Mitbenutzung dem Bezirksamt?

 

11. Wie hoch sind die Finanzmittel, die dem Bezirksamt für die Pflege von Grünanlagen und Spielplätzen insgesamt zur Verfügung gestellt werden?

 

12. Wie viele Quadratmeter Grünanlagen und Spielplätze hat das Bezirksamt mit entsprechenden Haushaltsmitteln jährlich zu pflegen?

 

13. Teilt die Bezirksverwaltung die Ansicht, dass Kinder für eine gesunde Entwicklung ausreichend Außenflächen zum Spielen, Turnen und Bewegen benötigen?

 

14. Teilt die Bezirksverwaltung die Ansicht, dass es mit den gesetzlichen Aufgaben der Träger von Kitas nicht in Einklang zu bringen ist, wenn diese zusätzlich mit bürokratischen Aufgaben und Kosten belastet werden?

 

Hamburg, am 08.06.2023

 



FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

        30. Juni 2023

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 21-3099 wie folgt Stellung:

 

Vorbemerkung:


Die Bezirksamtsleiterin hat auf die SKA 22/11471 am 05.04.2023 geantwortet, dass die Verwaltung über keine eigenen Kenntnisse verfügt, da es keine statistischen Auswertungen über die abgefragten Daten gibt. Eine händische Auswertung ist in der Kürze der Zeit auch bei dieser Anfrage nicht realisierbar.


Ungeachtet dessen wird die BASFI erst seit Erlass des Bauprüfdienstes 2017-2 „Zu prüfende Rechtsbereiche im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO“ im Baugenehmigungsverfahren beteiligt und nimmt zu den räumlichen Voraussetzungen für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB VIII Stellung und können dem Bezirk auch erst seitdem vorliegen. Die Größe der Außenspielflächen nach SGZ ist jedoch regelhaft für die Betriebserlaubnis der BASFI erforderlich.

 

 

1. Welche Kitas sind im Einzelnen im Bezirksamtsbereich vorhanden?

 

Bitte entnehmen Sie die Kitas der begefügten Excel-Tabelle. Es sind 93 Einrichtungen gelistet.


 

2. Welche Spielplatzflächen und Einrichtungen sind bei jeder dieser einzelnen Kitas vorhanden?

 

Die zur Beantwortung benötigten Daten, hier das Merkmal, ob es sich bei den Bauanträgen um eine Kindertagesbetreuung handelt, werden nicht gesondert statistisch erfasst.

Eine Einzelfallauswertung aller Bauanträge ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

 

 

3. Bei welchen dieser Kitas sind die vorhandenen Frei- und Spielflächen nicht ausreichend?

 

Siehe Antwort zu Frage 1, 2 und Vorbemerkung!


 

4. Welche dieser Kitas nehmen aus diesem Grund derzeit öffentliche Spielplatzflächen mit in Anspruch?

 

Aktuell nehmen 2 Kindertageseinrichtungen öffentliche Spielplatzflächen im Rahmen von Sondernutzungen in Anspruch. Davon nutzt eine Kindertageseinrichtung einen Spielplatz im Göhlbachtal, eine weitere Kindertageseinrichtung nutzt den Spielplatz in der Harburger Rathauspassage. Beide Erlaubnisse sind vor dem Inkrafttreten der einschlägigen fachlichen Weisung der BUKEA vom 15.02.23 erteilt worden.

 

5. Welche Kitas bzw. Träger haben im Hinblick auf die entsprechende fachliche Weisung der Sozialbehörde Anträge auf Sondernutzungserlaubnis gestellt?

 

Bisher liegt entsprechend der fachlichen Weisung der BUKEA (nicht Sozialbehörde) vom 15.02.2023 ein Sondernutzungsantrag zur Nutzung eines Spielplatzes in der
Bunatwiete vor.


 

6. In welchen Fällen sind diese Anträge genehmigt worden?

 

Der unter Frage 5 genannte Antrag befindet sich noch im Prüfverfahren.


 

7. In welchem Umfang entstehen dadurch den einzelnen Kitas oder Trägern Sondernutzungsgebühren?

 

Die Höhe des Gebührensatzes je m² monatlich bewegt sich im Gebührenrahmen des anzuwendenden Tatbestandes gemäß Anlage 2 Nr. 33 (0,30 € bis 4,80 €) der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen.


Der im Einzelfall anzusetzende Gebührensatz ist insbesondere abhängig von der Anzahl der Elementarkindern, der damit verbundenen benötigten, rechnerischen Spielfläche, dem prozentual geltenden Bodenrichtwert für Mehrfamilienhäuser des Grundstückes, auf dem die Kindertageseinrichtung gelegen ist, sowie anteilig einem Kostensatz für Planung, Ausstattung und Unterhaltung pro m², siehe nähere Einzelheiten in der einschlägigen Fachanweisung unter Ziffer 7.1.


Für die Mitnutzung des Spielplatzes Göhlbachtal ergibt sich auf Grund dieser Faktoren ein anzusetzender Gebührensatz von 1,50€/m² monatlich. Der Mitnutzung des Spielplatzes Harburger Rathauspassage liegt ein Vertrag aus dem Jahr 2012 zu Grunde, der noch unter anderen Konditionen zwischen Bezirksamt und Trägerin geschlossen wurde, wonach in diesem Einzelfall 0,38€/m² monatlich anfallen.


 

8. Fließen diese Gebühren dem Bezirksamt zu?

 

Die Gebühren fließen grundsätzlich dem Bezirksamt zu. Im Fall der Spielplatznutzung Göhlbachtal wird der erlassene Gebührenbescheid allerdings seitens der Trägerin beklagt. Die Zahlung ist bis zur gerichtlichen Entscheidung ausgesetzt.


 

9. In welchem Umfang werden insoweit öffentliche Spielplätze oder Grünanlagen mitbenutzt?

 

Gemäß „Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen vom 01.08.2023, zuletzt geändert am 15.02.2023, Ziffer 2.2.“ liegt der Umfang grundsätzlich bei 6m² je Elementarkind. Auf Grund der entsprechenden Elementarkinderanzahl wird der öffentliche Spielplatz im Göhlbachtal im Gesamtumfang von 930 m² mitgenutzt, der Spielplatz in der Harburger Rathauspassage mit 1.125 m².


 

10. Welcher zusätzliche Pflege- und Instandhaltungsaufwand entsteht durch die Mitbenutzung dem Bezirksamt?

 

Die genaue Höhe der Mehrkosten lässt sich aufgrund eines fehlenden Monitorings nicht beziffern. Mehrkosten entstehen durch die höhere Abnutzung der Spielgeräte und Spielbereiche, einem höheren Verschleiß sowie der Beschaffung und Montage von Ersatzteilen.


 

11. Wie hoch sind die Finanzmittel, die dem Bezirksamt für die Pflege von Grünanlagen und Spielplätzen insgesamt zur Verfügung gestellt werden?

 

Die jährliche Rahmenzuweisungen für die Pflege und Unterhaltung betragen für die Kinderspielplätze 350.000€ und für die Grün- und Erholungsanlagen 385.000€. Der finanzielle Aufwand für die personellen Ressourcen liegen bei 1 VZÄ E11 und 0,4 VZÄ E9 für die Abteilung Stadtgrün. Die Kosten für die Pflege und Unterhaltung von Bäumen sind darin nicht enthalten.


 

12. Wie viele Quadratmeter Grünanlagen und Spielplätze hat das Bezirksamt mit entsprechenden Haushaltsmitteln jährlich zu pflegen?

 

Im Fachamt MR gibt es 70 Kinderspielplätze auf einer Gesamtfläche von 30 ha.

Die Gesamtfläche der Grün- und Erholungsanlagen beträgt 226 ha.


 

13. Teilt die Bezirksverwaltung die Ansicht, dass Kinder für eine gesunde Entwicklung ausreichend Außenflächen zum Spielen, Turnen und Bewegen benötigen?

 

Die Bezirksverwaltung teilt die Ansicht, dass geeignete Flächen im Bezirk für alle Kinder zur Verfügung stehen müssen


 

14. Teilt die Bezirksverwaltung die Ansicht, dass es mit den gesetzlichen Aufgaben der Träger von Kitas nicht in Einklang zu bringen ist, wenn diese zusätzlich mit bürokratischen Aufgaben und Kosten belastet werden?

 

Den Trägern sind die Bedingungen bekannt, unter denen eine Kita betrieben werden darf bekannt und sie entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.



 

i.V. Trispel

 

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