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Kleine Anfrage CDU betr. Kitas Spielplatzangebot im Bezirksamt Harburg (II)

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

 

Am 05.04.2023 hat die CDU-Fraktion an die Bezirksverwaltung eine Kleine Anfrage gerichtet, die u.a. die Fragen "Welche Kitas sind im Einzelnen im Bezirksamtsbereich derzeit vorhanden?" und "Welche Spielplatzflächen und Einrichtungen sind bei jeder einzelnen dieser Kitas vorhanden?".

 

Die Bezirksamtsleiterin hat darauf jeweils geantwortet, dass die Verwaltung dazu über keine eigenen Kenntnisse verfügt. 

 

Diese Antworten sind unzutreffend. 

 

In den Fachämtern der Bezirksversammlung sind die exakten Angaben über vorhandene Kitas und Spielplatzflächen bei den Einrichtungen vorhanden. Die Bezirksverwaltung ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Überprüfungen bzgl. Gesundheitssituation und Hygiene vorzunehmen. Dazu müssen die entsprechenden Daten in den Fachämtern vorliegen. Gleiches gilt für die baulichen Angelegenheit hinsichtlich Baugenehmigung, Nutzungsgenehmigung, Nutzungsänderung usw.. 

 

Wir fragen daher die Bezirksverwaltung erneut: 

 

1. Welche Kitas sind im Einzelnen im Bezirksamtsbereich vorhanden?

 

2. Welche Spielplatzflächen und Einrichtungen sind bei jeder dieser einzelnen Kitas vorhanden?

 

3. Bei welchen dieser Kitas sind die vorhandenen Frei- und Spielflächen nicht ausreichend?

 

4. Welche dieser Kitas nehmen aus diesem Grund derzeit öffentliche Spielplatzflächen mit in Anspruch?

 

5. Welche Kitas bzw. Träger haben im Hinblick auf die entsprechende fachliche Weisung der Sozialbehörde Anträge auf Sondernutzungserlaubnis gestellt?

 

6. In welchen Fällen sind diese Anträge genehmigt worden?

 

7. In welchem Umfang entstehen dadurch den einzelnen Kitas oder Trägern Sondernutzungsgebühren?

 

8. Fließen diese Gebühren dem Bezirksamt zu?

 

9. In welchem Umfang werden insoweit öffentliche Spielplätze oder Grünanlagen mitbenutzt?

 

10. Welcher zusätzliche Pflege- und Instandhaltungsaufwand entsteht durch die Mitbenutzung dem Bezirksamt?

 

11. Wie hoch sind die Finanzmittel, die dem Bezirksamt für die Pflege von Grünanlagen und Spielplätzen insgesamt zur Verfügung gestellt werden?

 

12. Wie viele Quadratmeter Grünanlagen und Spielplätze hat das Bezirksamt mit entsprechenden Haushaltsmitteln jährlich zu pflegen?

 

13. Teilt die Bezirksverwaltung die Ansicht, dass Kinder für eine gesunde Entwicklung ausreichend Außenflächen zum Spielen, Turnen und Bewegen benötigen?

 

14. Teilt die Bezirksverwaltung die Ansicht, dass es mit den gesetzlichen Aufgaben der Träger von Kitas nicht in Einklang zu bringen ist, wenn diese zusätzlich mit bürokratischen Aufgaben und Kosten belastet werden?

 

Hamburg, am 08.06.2023