21-3765.01

Antwort auf Große Anfrage CDU betr. Wohnungsbau fördern statt behindern

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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14.05.2024
Ö 2.14
14.05.2024
Sachverhalt


In den Medien wurde jüngst der Fall von privaten Bauherren veröffentlicht, die den Neubau eines Hauses mit vier Mietwohnungen in Neuland erst nach zähem, nervenaufreibendem Ringen um Forderungen aus dem Bezirksamt schließlich mit großer Verzögerung und mit erheblich höherem Aufwand und Baukosten realisieren konnten.

Kritisiert wird im konkreten Fall das Verhalten der Abteilung Wohnraumschutz und im weiteren Verlauf auch des Naturschutzreferats. Angesiedelt ist die Abteilung Wohnraumschutz und Wohnungspflege im Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, das Naturschutzreferat im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt. 

Es könnte durch die Berichterstattung der öffentliche Eindruck entstanden sein, dass die Einhaltung von Verordnungen über dem Ziel steht, den Bau von dringend benötigtem Wohnraum im Bezirk wohlwollend zu unterstützen und voranzutreiben.
Zudem könnte das Vorurteil bedient werden, dass für einige Behördenmitarbeiter bei der Entscheidungsfindung die im Rahmen des gesetzlich Möglichen rechtskonforme, aber pragmatische Bearbeitung eines Bürger-Anliegens nicht an erster Stelle steht.

Beides würde dem Image der Verwaltung, sich als serviceorientierter Dienstleister des Bürger zu präsentieren, schaden.      

Angesichts der Wohnungsnot und der eingebrochenen Bautätigkeit zur Schaffung dringend benötigten neuen Wohnraums hinterfragen wir die Prioritäten bei der Bewertung und Entscheidungsfindung im Zuge von Bauprojekten in den beteiligten Ämtern und Abteilungen. 

Wir fragen die Bezirksamtsleiterin: 

1. Wird der Bau von Wohnraum im Bezirk Harburg von der Bezirksamtsleitung als dringlich und wesentlich eingeschätzt und innerhalb des Bezirksamtes entsprechend  kommuniziert?

a) Wenn ja, sind die ihr unterstellten Dezernenten entsprechend angewiesen worden, hierfür in ihren Ämtern und Abteilungen ein Bewusstsein zu schaffen?

b) Welche weiteren Maßnahmen hat die Bezirksamtsleitung veranlasst, um Bauherren bei Behördengängen und -entscheidungsprozessen zu unterstützen, um die Schaffung von Wohnraum zu beschleunigen und zu fördern?

2. Findet ein abteilungs-  oder dezernatsübergreifender Austausch über die Bearbeitung von Bauanträgen statt mit dem Ziel, konkret angefragte Wohnraumschaffung zu ermöglichen?
Wenn ja, wieso hat diese Abstimmung nicht frühzeitig zu einem sinnvollen Ergebnis geführt?

Wenn nein,
- warum findet ein Austausch nicht statt?
- wird er jetzt angesichts der Ereignisse als sinnvoll erachtet?

3. Das Gros der Bauherren im Bezirk sind Privatpersonen, die wenig Erfahrung mit den Rechtsvorschriften haben, weil sie nur einmal neu- oder umbauen. Vor diesem Hintergrund schlagen wir vor,

a) dass jeder nicht-gewerbliche Antragsteller bei der Abgabe eines Bauantrags oder dem Antrag auf eine Abrissgenehmigung ein Informationsblatt erhält, in dem alle durch den Vorgang möglicherweise ebenfalls tangierten bezirklichen Belange zusammengefasst sind.

b) dass ein fachkundiger Mitarbeiter als zentraler Ansprechpartner im Bezirk für private Bauwillige benannt wird.

Wird die Bezirksamtsleiterin diese Vorschläge zeitnah aufgreifen?
Wenn nein, warum nicht?

Hamburg, am 25.03.2024 





FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

        29. April 2024

 


Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 21-3765, wie folgt Stellung:

 

  1. Wird der Bau von Wohnraum im Bezirk Harburg von der Bezirksamtsleitung als dringlich und wesentlich eingeschätzt und innerhalb des Bezirksamtes entsprechend  kommuniziert?


Die Schaffung von bezahlbaren Wohnungen hat in der wachsenden Metropole und somit auch im Bezirksamt Harburg eine hohe Priorität.
 

a)      Wenn ja, sind die ihr unterstellten Dezernenten entsprechend angewiesen worden, hierfür in ihren Ämtern und Abteilungen ein Bewusstsein zu schaffen?


Auch für die Dezernenten ist diese Priorität handlungsleitend. So wurden im letzten Stadtentwicklungsausschuss gerade 4 Bebauungsplanverfahren mit über 3000 Wohneinheiten zur Bestätigung vorgelegt.
 

b)      Welche weiteren Maßnahmen hat die Bezirksamtsleitung veranlasst, um Bauherren bei Behördengängen und -entscheidungsprozessen zu unterstützen, um die Schaffung von Wohnraum zu beschleunigen und zu fördern?


Die Förderung des Wohnungsbaus ist im Rahmen des gesetzlich Möglichen (Lärmschutz, vorhandene Verordnungen u.a. im Zusammenhang von Bebauungsplänen) stets ein wichtiges Ziel. Im Wohnungsbauprogramm werden jährlich Flächenangebote für den Wohnungsbau öffentlich gemacht. Insbesondere im Bereich der S-Bahnhalte gilt das stadtplanerische Ziel einer höheren Dichte, ohne dabei jedoch die Wohnungsbauqualitäten aus dem Blick zu verlieren. Viele der aktuell betriebenen Wohnbaubebauungspläne liegen im direkten Einzugsbereich von S-Bahnstationen.
 

  1. Findet ein abteilungs-  oder dezernatsübergreifender Austausch über die Bearbeitung von Bauanträgen statt mit dem Ziel, konkret angefragte Wohnraumschaffung zu ermöglichen?
    Wenn ja, wieso hat diese Abstimmung nicht frühzeitig zu einem sinnvollen Ergebnis geführt?
     

Ein abteilungs- und ggf. fachamtsübergreifender Austausch findet im Rahmen regelmäßiger Dienstbesprechungen der Leitungskräfte, und außerdem anlass- bzw- einzelfallbezogen, mit dem unabhängigen behördlichen Ziel, die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen zu prüfen, statt.

Hierbei sind aber, neben dem Ziel der Schaffung bzw. zügigen Ersetzung von Wohnraum, auch andere, gesetzlich determinierte Ziele und Verfahren zu berücksichtigen.

Wenn nein,
- warum findet ein Austausch nicht statt?

Siehe 2.


- wird er jetzt angesichts der Ereignisse als sinnvoll erachtet?

Siehe 2.

 

3. Das Gros der Bauherren im Bezirk sind Privatpersonen, die wenig Erfahrung mit den Rechtsvorschriften haben, weil sie nur einmal neu- oder umbauen. Vor diesem Hintergrund schlagen wir vor,

a) dass jeder nicht-gewerbliche Antragsteller bei der Abgabe eines Bauantrags oder dem Antrag auf eine Abrissgenehmigung ein Informationsblatt erhält, in dem alle durch den Vorgang möglicherweise ebenfalls tangierten bezirklichen Belange zusammengefasst sind.

Ein ausführliches Informationsblatt zu naturschutzrechtlichen Belangen bei Bauvorhaben existiert (siehe Anlage), steht im Internet zur allgemeinen Verfügung und wird auch von uns regelhaft ausgegeben. Der Vorschlag, dass dieses auch bei Bauberatungen regelhaft ausgeteilt wird, wird begrüßt.


 



 

b) dass ein fachkundiger Mitarbeiter als zentraler Ansprechpartner im Bezirk für private Bauwillige benannt wird.

Das Bezirksamt bietet durch das Verfahren nach § 62 HBauO und die in diesen Verfahren schon vorgesehenen „Verfahrensmanager“, sowie durch das Angebot der „Bauberatung“ die Möglichkeiten bereits als gegeben an.

Aufgrund der differenzierten fachlichen Ansprüche ist es nicht möglich für alle Rechtsbereiche eine zentrale Anprechperson im Bezirksamt für Privatpersonen bereitszustellen. Außerdem haben andere Diensstellen, wie die für den Wohnraumschutz, dafür keine Ressource. In naturschutzrechtlichen Fragen stehen Mitarbeiter des Bezirksamts für kostenlose Beratungstermine zur Verfügung.
 

c) Wird die Bezirksamtsleiterin diese Vorschläge zeitnah aufgreifen?

Die Bezirksamtsleiterin entscheidet im Rahmen Ihrer Möglichkeiten über eine sinnvolle Priorisierung bei der Personalausstattung.

Auch wird darauf hingewiesen, dass Bauanträge und Bauvoranfragen nicht ohne Grund nur von bauvorlageberechtigten Fachleuten eingereicht werden dürfen, die ebenfalls Ihre teilweise unerfahrenen Auftraggeber beraten können und sollen.

Der Vorschlag eines Informationsblattes wird weiterverfolgt.


Wenn nein, warum nicht?

Siehe 3 c).

Entfällt.



 

i.V. Queckenstedt

 

 

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