Antwort auf Anfrage SPD betr. Zustand von beschilderten Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung
Letzte Beratung: 10.09.2024 Hauptausschuss Ö 3.4
Im Bezirk Harburg sind inzwischen eine Vielzahl von Verkehrszeichen in einem Zustand, der an Unlesbarkeit grenzt. Dabei handelt es sich nicht nur um Verschmutzungen, für deren Beseitigung nach der Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft (II (2) Satz 3) ist die Stadtreinigung Hamburg (SRH) zuständig ist, sondern auch Beschädigungen oder nahezu vollständig verblichene Farben. Dadurch ist teilweise die Bedeutung nicht oder kaum noch wahrnehmbar und die gewünschte lenkende Wirkung fraglich. Auch ist die Sinnhaftigkeit mancher Anordnung vermutlich oftmals nicht auf Aktualität geprüft. So sind z.B. entlang der B73 Überholverbote für LKW angeordnet, wobei das zusätzliche Verkehrszeichen 1049-11 (Symbol eines Traktors mit Text 'dürfen überholt werden') nicht bedeutet, dass Traktoren grundsätzlich von LKW überholt werden dürfen, sondern vielmehr 'Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen', dürfen überholt werden. Traktoren, auf die das Schild zutrifft und die überholt werden dürfen, haben Jahrzehnte das Straßenbild mitgeprägt. Heutzutage sind sie kaum noch im Einsatz. Moderne Traktoren hingegen sind beinahe so schnell wie Lkw und haben ähnliche Ausmaße wie eine Sattelschlepper-Zugmaschine. Entsprechend schlecht ist für den nachfolgenden Verkehr die Sicht nach vorne. Bleibt festzuhalten: Moderne Traktoren lassen sich nicht so einfach überholen wie ihre Oldtimer-Trecker-Kollegen. Insofern scheint die Bedeutung dieser Regelung auf der B73 (und anderen Straßen im Bezirk) nicht mehr zeitgemäß. Im Rahmen einer übersichtlichen Verkehrsleitung sollten nicht erforderliche Verkehrszeichen grundsätzlich vermieden werden.
Dies vorausgeschickt, bitten wir um Beantwortung:
1. Wer ist für die Anordnung von Verkehrszeichen auf den Straßen im Bezirk (nach Straßenart/-klasse) zuständig?
2. Wer ist für die Instandhaltung zuständig?
3. Wer trägt die Kosten für Anordnung, Aufstellung, Ersatz, Reparatur?
4. Wie erfolgt das Monitoring auf Zustand der Verkehrszeichen? (Durch wen, in welchem Turnus, gibt es ein Regelwerk dafür?)
5. Wie erfolgt das Monitoring auf Aktualität der Verkehrszeichen? (Durch wen, in welchem Turnus, gibt es ein Regelwerk dafür?)
6. Sieht die zuständige Behörde eine Notwendigkeit für das weitere Bestehen der Verkehrszeichen 277 in Verbindung mit 1049-11? Falls ja, warum? Falls nein, wann ist die Entfernung (zumindest des Zusatzzeichens 1049-11) geplant?
7. Sind der zuständigen Behörde weitere Verkehrszeichen(-kombinationen) auf den Straßen des Bezirks bekannt, die nicht mehr zeitgemäß sind? Falls ja, ist deren Rückbau geplant?
8. Gibt es ein Verzeichnis der im Bezirk angeordneten/aufgestellten Verkehrszeichen? Falls ja, wo ist es einsehbar? Falls nein, hält die zuständige Behörde eine sinnvolle Planung auch ohne eine derartige Übersicht für praktikabel?
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