22-0331.01

Antwort auf Anfrage SPD betr. Umwidmungen zu Verkehrsberuhigten Bereichen

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 11.02.2025 Hauptausschuss Ö 3.10

Sachverhalt

Ein verkehrsberuhigter Bereich ist eine mit Verkehrszeichen 325.1 beschilderte Straße oder Verkehrsfläche. Der Bereich dient der Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften. Die Einführung in die StVO erfolgte 1980.

1. Welche Voraussetzungen müssen für die Widmung zu einem Verkehrsberuhigten Bereich vorliegen?

1.1. Bauliche Maßnahmen bezüglich Verkehrsflächen, Gehwegen, Grundstückszufahrten, Parkflächen und ggfs. weitere.

1.2. Verkehrliche Voraussetzungen, wie Fahrzeugaufkommen etc.

2. Werden Anwohner:innen bei bereits abgerechneten erstmalig endgültig hergestellten Verkehrsflächen bei einer Umgestaltung zu einem verkehrsberuhigten Bereich zu erneuten Beiträgen herangezogen? Falls ja, in welcher Form und Höhe. Falls nein, wer ist der Kostenträger und aus welchen Mitteln sind diese zu tragen?


3. Sind im Bezirk Harburg derartige Umwidmungs- und Umgestaltungsmaßnahmen in Planung oder Umsetzung? Falls ja, in welchen Bereichen und wann?


4. Finden bei derartigen Maßnahmen frühzeitige Anwohner:innenbeteiligungsverfahren statt? (Welcher Art)

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

30. Januar 2025

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion, Drs. 22-0331, wie folgt Stellung:

  1. Welche Voraussetzungen müssen für die Widmung zu einem Verkehrsberuhigten Bereich vorliegen?

Die Zuständigkeit hierfür liegt beim PK.

1.1. Bauliche Maßnahmen bezüglich Verkehrsflächen, Gehwegen, Grundstückszufahrten, Parkflächen und ggfs. weitere.

Siehe Antwort zu 1.

1.2. Verkehrliche Voraussetzungen, wie Fahrzeugaufkommen etc.

Siehe Antwort zu 1.

  1. Werden Anwohner:innen bei bereits abgerechneten erstmalig endgültig hergestellten Verkehrsflächen bei einer Umgestaltung zu einem verkehrsberuhigten Bereich zu erneuten Beiträgen herangezogen? Falls ja, in welcher Form und Höhe. Falls nein, wer ist der Kostenträger und aus welchen Mitteln sind diese zu tragen?

Die Zuständigkeit hierfür liegt bei BWFGB.



3. Sind im Bezirk Harburg derartige Umwidmungs- und Umgestaltungsmaßnahmen
in Planung oder Umsetzung? Falls ja, in welchen Bereichen und wann?

Derzeit sind keine Umwidmungs- und Umgestaltungsmaßnahmen im Sinne der Fragestellung geplant.


4. Finden bei derartigen Maßnahmen frühzeitige Anwohner:innenbeteiligungsverfahren
statt? In welcher Art?

Anwohner:innenbeteiligungsverfahren werden nur in besonderen Ausnahmefällen durchgeführt. Die Art der Beteiligung wird dann fallbezogen entschieden.


i.V. Queckenstedt

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