Antwort auf Anfrage SPD betr. Umwidmungen zu Verkehrsberuhigten Bereichen
Letzte Beratung: 11.02.2025 Hauptausschuss Ö 3.10
Ein verkehrsberuhigter Bereich ist eine mit Verkehrszeichen 325.1 beschilderte Straße oder Verkehrsfläche. Der Bereich dient der Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften. Die Einführung in die StVO erfolgte 1980.
1. Welche Voraussetzungen müssen für die Widmung zu einem Verkehrsberuhigten Bereich vorliegen?
1.1. Bauliche Maßnahmen bezüglich Verkehrsflächen, Gehwegen, Grundstückszufahrten, Parkflächen und ggfs. weitere.
1.2. Verkehrliche Voraussetzungen, wie Fahrzeugaufkommen etc.
2. Werden Anwohner:innen bei bereits abgerechneten erstmalig endgültig hergestellten Verkehrsflächen bei einer Umgestaltung zu einem verkehrsberuhigten Bereich zu erneuten Beiträgen herangezogen? Falls ja, in welcher Form und Höhe. Falls nein, wer ist der Kostenträger und aus welchen Mitteln sind diese zu tragen?
3. Sind im Bezirk Harburg derartige Umwidmungs- und Umgestaltungsmaßnahmen in Planung oder Umsetzung? Falls ja, in welchen Bereichen und wann?
4. Finden bei derartigen Maßnahmen frühzeitige Anwohner:innenbeteiligungsverfahren statt? (Welcher Art)
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