Antwort auf Anfrage SPD betr. Reinigung von beschilderten Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung
Letzte Beratung: 14.05.2024 Hauptausschuss Ö 2.5
Nach der Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft (II (2) Satz 3) ist die Stadtreinigung Hamburg (SRH) zuständig für die Reinigung von beschilderten Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert am 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091, 3106), in der jeweils geltenden Fassung sowie für sonstige Schilder, die Wegezubehör sind im Sinne des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (HmbGVBl. S. 41, 83), zuletzt geändert am 6. Dezember 2022 (HmbGVBl. S. 605), beziehungsweise des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1207), zuletzt geändert am 19. Juni 2022 (BGBl. I S. 922), in den jeweils geltenden Fassungen, mit Ausnahme der beleuchteten Verkehrszeichen sowie der nach der Straßenverkehrs-Ordnung den Parkscheinautomaten zugehörigen Zeichen zur Parkregelung.
Neben der grundlegenden Aufgabe der regelhaften Überwachung und ggfs. Reinigung, können der Stadtreinigung auch einzelne verschmutzte Schilder über die App der SRH als 'Schmutzecke' gemeldet werden. Dies ist einfach über ein Foto der Schmutzecke möglich, wobei die Koordinaten des Standorts automatisch an SRH gemeldet werden. Die Reinigung soll innerhalb von drei Tagen durchgeführt werden. "Die zeitliche Angabe, Verschmutzungen innerhalb von drei Tagen zu beseitigen bezieht sich auch auf ein verschmutztes Verkehrsschild/Straßenschild. Ausnahmen gelten jedoch dann, wenn die Temperatur unter 5 Grad liegt", so die Antwort SRH auf eine Anfrage nach HmbTG vom Dezember 2023.
Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung
1. Gibt es neben den Anlassbezogenen Reinigungen nach Meldungen über die App einen regelhaften Reinigungsplan für genannte Verkehrszeichen im Bezirk Harburg, wie sieht dieser aus und in welchem Umfang sind Reinigungsarbeiten bereits umgesetzt oder geplant?
2. Wie findet das Zustandsmonitoring statt?
3. Wie viele Meldungen von Schmutzecken sind im Jahr 2023 und 2024 (laufend) für den Bezirk Harburg eingegangen und wie viele davon betrafen Verkehrszeichen?
4. Welche weiteren Möglichkeiten zur Meldung verschmutzter Verkehrszeichen sind gegeben?
5. Auf welche Art werden die Reinigungen durchgeführt und welche Reinigungsmittel (unter Erläuterung der Umweltverträglichkeit) werden dabei eingesetzt?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
16. April 2024
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) die o.g. Anfrage wie folgt:
Neben der anlassbezogenen Reinigung gibt es eine regelhafte Reinigung durch die SRH in dem Zeitraum von April bis Oktober jeden Jahres. In diesem Zeitraum werden von dem zugeordneten Team ca. 1.900 Schilder jährlich in Harburg gereinigt. Dies erfolgte seit Übernahme der Zuständigkeit im Jahr 2022.
Ein Zustandsmonitoring findet durch die Teams der SRH vor Ort statt, die in dem Gebiet zugeordnet regelhaft und anlassbezogen reinigen.
3. Wie viele Meldungen von Schmutzecken sind im Jahr 2023 und 2024 (laufend) für den Bezirk Harburg eingegangen und wie viele davon betrafen Verkehrszeichen?
Bei der SRH sind die nachstehend tabellarisch aufgeführten Verschmutzungsmeldungen eingegangen:
Verschmutzungsmeldungen Bezirk Harburg: |
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Jahr |
Anzahl Meldungen |
davon Schilder |
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2023 |
11.930 |
49 |
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2024 bis 28.02.2024 |
2.802 |
3 |
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Meldungen Schilder im Detail: |
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2023 |
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Schild beschädigt |
14 |
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Schild natürlich beschmutzt (grün) |
15 |
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Schild unnatürlich beschmutzt (beklebt, Graffiti) |
19 |
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Schild zugewuchert |
1 |
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2024 |
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Schild beschädigt |
3 |
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Verschmutzte Schilder können auch über das Portal des Melde-Michels oder der „Hotline saubere Stadt“ der SRH unter der Telefonnummer 040/2576-1111 gemeldet werden. Digital können Meldungen nicht nur per SRH-App sondern auch per Kontaktformular der SRH-Verschmutzungshotline erfolgen.
Gereinigt wird mit Wasser und verschiedenen biologisch abbaubaren Reinigungsmitteln (z.B. Grüne Seife, Glasreiniger, Essigreiniger, Spülmittel oder Mischungen). Die Reinigungsmaßnahmen werden so durchgeführt, dass gesundheitliche, ökologische und finanzielle Schäden vermieden werden. Aufkleber werden sorgsam abgekratzt. Graffiti wird, soweit möglich, mit den bezeichneten Reinigungsmitteln entfernt.
gez. Heimath
f.d.R.
Leptien
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