21-3760.01

Antwort auf Anfrage SPD betr. Reinigung der Marktfläche Sand

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 14.05.2024 Hauptausschuss Ö 2.12

Sachverhalt


In der Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft am 5.3.2024 kam zur Sprache, dass gerade unter den Bäumen am Rand des Marktplatzes starke Verschmutzungen durch Taubenkot auftreten. Nach dem Straßen- und Wegereinigungsverzeichnis 2023 ist als Reinigungsturnus 006+S vorgesehen. Das bedeutet wöchentlich sechsmalige Reinigung sowie insgesamt 68 weitere Reinigungen im Jahr. Somit sollte eigentlich kein Tag im Jahr vergehen, an dem diese Reinigung nicht erfolgt. Daher verwundert der Zustand, der gerade im Bereich eines Merktes mit vorrangig Lebensmittel sowohl hygienisch als auch ästhetisch unbefriedigend ist.

Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung:

1. Wurde und wird der Reinigungsschlüssel 006+S eingehalten?

2. Welche Sonderreinigungen (+S) wurden 2023 und 2024 (bislang) durchgeführt?

3. Wie finden die Reinigungen statt? Insbesondere welche Arten von Kehrfahrzeugen, -maschinen werden eingesetzt, in welchem Turnus und in welchen Abschnitten des Marktplatzes?

4. Welche Möglichkeiten gibt es und welche werden eingesetzt, um a) diese Verschmutzungen zu verhindern und b) diese zu beseitigen? Wie werden hier Kosten-Nutzen-Relationen bewertet?















BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

23. April 2024

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:

Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) reinigt im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit alle Fahrbahnen sowie die Gehwege in ihrer Zuständigkeit, d.h. ohne Anliegerverpflichtung, bedarfsgerecht. Die konkreten Reinigungshäufigkeiten für die einzelnen Fahrbahnen sind im Wegereinigungsverzeichnis (WRV - Teil B) der „Verordnung über das Wegereinigungsverzeichnis und die Reinigungshäufigkeit (Wegereinigungsverordnung)“ festgelegt. Jede Straße in Harburg wird mindestens alle 14 Tage gereinigt. Außerdem reinigt die SRH die Geh- und Radwegestrecken der öffentliche Wegeflächen für Anliegerinnen und Anlieger gegen Gebühr, die im sogenannten Wegereinigungsverzeichnis (WRV - Teil A) aufgeführt sind und Streckenabschnitte, an denen es keine Anliegerinnen und Anlieger gibt, z.B. entlang öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen. Schwerpunktmäßig werden gegen Gebühr Strecken im verdichteten innerstädtischen Bereich von der SRH gereinigt.

Für die Gehwege der Straße „Sand“ ist gemäß Teil A des WRV eine Reinigungsfrequenz 006+S, d.h. eine wöchentlich sechsmalige Reinigung sowie insgesamt 68 weitere Reinigungen im Jahr durch die SRH, vorgesehen.

Die Marktfläche ist nicht Teil der WRV-Fläche. Die Unterhaltungspflicht obliegt dem Bezirksamt Harburg, so dass die Reinigung von dort an Fremdunternehmen vergeben wird. Dabei handelt es sich um einen gewerblichen Auftrag, der nicht durch die SRH ausgeführt wird. Die Marktfläche am „Sand“ wird nach Marktschließung gereinigt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft unter Beteiligung der SRH die o.g. Anfrage wie folgt:

  1. Wurde und wird der Reinigungsschlüssel 006+S eingehalten?

Die Reinigungen der Gehwege am „Sand“ wurden laut Auskunft der SRH wie geplant ausgeführt, Reinigungsausfälle gab es in den Jahren 2023 und 2024 nicht.

  1. Welche Sonderreinigungen (+S) wurden 2023 und 2024 (bislang) durchgeführt?

Die SRH hat in 2023 die im WRV vorgesehenen 68 Sonderreinigungen durchgeführt. In 2024 wurden bisher 23 Sonderreinigungen durchgeführt.

  1. Wie finden die Reinigungen statt? Insbesondere welche Arten von Kehrfahrzeugen, -maschinen werden eingesetzt, in welchem Turnus und in welchen Abschnitten des Marktplatzes?

Um eine gute Sauberkeit des Marktumfeldes zu erreichen, reinigt die SRH die Gehwege täglich morgens von Montag bis Sonntag manuell mit Unterstützung einer Kleinkehrmaschine. Von Montag bis Freitag stehen zusätzlich ein sogenannter „Kümmerer“ und Kleinkehrmaschinen zur Verfügung, die bei Bedarf eingesetzt werden. Die Parkplatzfläche wird fünfmalig wöchentlich von der SRH gereinigt.

  1. Welche Möglichkeiten gibt es und welche werden eingesetzt, um a) diese Verschmutzungen zu verhindern und b) diese zu beseitigen? Wie werden hier Kosten-Nutzen-Relationen bewertet?

Um Verschmutzungen entgegenzuwirken, setzt die SRH in der Harburger Innenstadt einen „Kümmerer“ ein, der Ansprechpartner für die örtliche Bevölkerung und Unternehmen ist. Zu den Aufgaben des „Kümmerers“ gehört es auch, regelmäßig die Sauberkeit der Fläche in dem betreffenden Gebiet zu kontrollieren und gegebenenfalls Verunreinigungen zu entfernt oder bei Bedarf zusätzliche Reinigungen zu veranlassen. Soweit die Papierkorb-Kapazitäten in einem Bereich nicht ausreichen, stellt die SRH zusätzliche Papierkörbe auf.

Für die Entfernung des Taubenkots am Rand des Marktplatzes am „Sand“ setzt die SRH bedarfsgerecht zusätzlich eine Maschine zur Nassreinigung ein. Da die SRH gehalten ist, auf ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten, ist diese Nassreinigungsmaschine dort nicht täglich im Einsatz, sondern wird erst angefordert, sobald die täglich vor Ort eingesetzten Mitarbeitenden der SRH überdurchschnittlich mehr Taubenkot vorfinden. Im Übrigen siehe Antworten zu 2. und 3.

gez. Heimath

f.d.R.

Leptien

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
14.05.2024
Ö 2.12
Lokalisation Beta
Sand
Stadtteile

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Themen Beta

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