Antwort auf Anfrage SPD betr. Aufholen nach Corona - Lerncoaching im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 14.05.2024 Hauptausschuss Ö 2.7
Die Schulschließungen während der Corona-Pandemie haben bei vielen Hamburger Schülerinnen und Schülern zu deutlichen Lernrückständen geführt. „Die Folgen sind an den Schulen sehr wohl noch präsent“, sagte Anfang Mai 2023 der damalige Schulsenator Ties Rabe (SPD). Bei jedem dritten Schüler fehlte am Ende der Pandemie Stoff von einem Viertel bis zu einem halben Schuljahr. Noch nicht bei allen sind der Lernstoff und der Rückstand bei der Lernentwicklung aufgeholt.
Deshalb habe man sich entschieden, einen Teil der durch das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ finanzierten Angebote an Hamburgs Schulen auch nach Auslaufen der Bundesförderung weiter anzubieten.
Doch trotz aller positiven Versuche, diese Rückstände aufzuholen, gehen die Problemlagen tiefer. Gerade die Schüler:innen, die in und nach den Schulschließungen und den damit verbundenen fehlenden sozialen Kontakten, Fern-, Video- und sonstigen oftmals improvisierten Beschulungsvarianten unterschiedlichster Qualität, nicht die Kompetenz zur Entwicklung selbstorganisierter Lernstrategien vermittelt bekommen konnten, leiden oftmals noch heute und im schlimmsten Fall ihre komplette Bildungslaufbahn darunter.
Besonders betroffen sind davon Schüler:innen, die in dieser bzw. im Anschluss an diese Zeit, den Wechsel an weiterführende Schulen vollzogen haben. Diese sind neuen Anforderungssituationen ausgesetzt, auf die sie nicht oder zumindest nicht hinreichend vorbereitet wurden. Hier ist auch ein 'Aufholen nach Corona' notwendig. Die Vermittlung dieser Kompetenzen ist auch eine Kernaufgabe qualifizierter Lerncoaches.
Aufgabe von Lerncoaches ist Motivation und Selbstwirksamkeit stärken, Lernblockaden klären und lösen, Lernstrategien ausbauen, Wege zu erfolgreichem Lernen gehen, Erfolgs- und Misserfolgserlebnisse im Lernprozess bearbeiten und das eigene Lernmanagement weiterentwickeln
Zielfokus ist ein produktives, selbstgesteuertes Lernmanagement des Coachee. (Vgl. https://www.zfw.uni-hamburg.de/weiterbildung/kommunikation-paedagogik-didaktik/lerncoaching.html).
Geht es nun darum, Lerncoaches zu finden, stehen wir in unterschiedlichen Bildungseinrichtungen vor ganz unterschiedlichen Voraussetzungen. Während es im beruflichen Schulsystem ein großes Angebot von Lehrer:innen mit entsprechender Zusatzqualifizierung gibt, scheint es an Gymnasien eher der Suche nach der Stecknadel im Heuhafen zu gleichen.
Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung:
1. Wie ist die Ausstattung mit Lerncoaches an Schulen im Bezirk Harburg?
Bitte auflisten nach Schulform, Schule, Anzahl der ausgebildeten Lerncoaches unter Angabe der Art der Zusatzqualifizierung zum Lerncoach und Umfang der durchgeführten Coachungs. Da diese Angaben vermutlich nicht zentral gesammelt werden, ist eine entsprechende Schulabfrage vorzunehmen. Die dafür erforderliche Zeit wird durch die Fragesteller:innen im Vorfeld eingeräumt und die nach § 27 (2) BezVG vorgesehene Frist von 6 Wochen auf 10 Wochen verlängert.
2. Falls diese Daten nicht zentral erfasst werden:
2.1 Warum erfolgt dies nicht?
2.2 Ist vorgesehen, diese Daten künftig zentral zu erfassen und in den Qualitätssteuerungsprozess von Schule und Fachbehörde zu integrieren?
3. Unterstützt die Fachbehörde die Zusatzqualifizierung von Lehrer:innen zum Lerncoach? Falls ja, auf welche Art? Falls nein, warum nicht?
4. Welche Bedeutung misst die Fachbehörde dem Einsatz von Lerncoaches bei? (ggfs. in Bezug auf die jeweilige Schulform)
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
18. April 2024
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) beantwortet die o. g. Anfrage wie folgt:
1. Wie ist die Ausstattung mit Lerncoaches an Schulen im Bezirk Harburg? Bitte auflisten nach Schulform, Schule, Anzahl der ausgebildeten Lerncoaches unter Angabe der Art der Zusatzqualifizierung zum Lerncoach und Umfang der durchgeführten Coachungs. Da diese Angaben vermutlich nicht zentral gesammelt werden, ist eine entsprechende Schulabfrage vorzunehmen.
Die dafür erforderliche Zeit wird durch die Fragesteller:innen im Vorfeld eingeräumt und die nach § 27 (2) BezVG vorgesehene Frist von 6 Wochen auf 10 Wochen verlängert.
2. Falls diese Daten nicht zentral erfasst werden:
2.1 Warum erfolgt dies nicht?
2.2 Ist vorgesehen, diese Daten künftig zentral zu erfassen und in den Qualitätssteuerungsprozess von Schule und Fachbehörde zu integrieren?
Zu 1.-2.:
Der BSB liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Lehrkräfte der Harburger Schulen die Zusatzqualifikation zum systemischen Lerncoach durch eine berufsbegleitende Weiterbildung des Zentrums für Weiterbildung (ZFW) der Universität Hamburg (siehe hierzu https://www.zfw.uni-hamburg.de/weiterbildung/kommunikation-paedagogik-didaktik/lerncoaching.html) erworben haben.
Bei Anfragen der Bezirksversammlungen werden regelhaft keine Schulabfragen durchgeführt. Aufgrund des erheblichen Aufwands für die Schulleitungen und die Lehrkräfte wird auch bei der vorliegenden Anfrage von einer Schulabfrage abgesehen.
Die Schulleitungen müssten die Lehrkräfte identifizieren, die eine Zusatzqualifizierung zum Lerncoach absolviert haben. Dies bedeutet, dass die Befragung jeder einzelnen Lehrkraft erforderlich wäre. Darüber hinaus müssten die Lehrkräfte Auskunft über den Umfang der durchgeführten Coachingmaßnahmen erteilen. Die Schulleitungen müssten die Ergebnisse bündeln und an die zuständigen Schulaufsichten der BSB zurückmelden. Die zurückgemeldeten Daten müssten geprüft werden.
3. Unterstützt die Fachbehörde die Zusatzqualifizierung von Lehrer:innen zum Lerncoach? Falls ja, auf welche Art? Falls nein, warum nicht?
Zu 3.:
Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) bietet keine Weiterbildung zum Lerncoach an. Für den Einsatz an berufsbildenden Schulen hat das LI bis vor einigen Jahren im Auftrag des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) eine umfangreiche Qualifizierung angeboten, die aber mangels Nachfrage eingestellt wurde.
Eine umfangreiche Ausbildung von systemischen Lerncoaches wurde bislang auch nicht von Lehrkräften der allgemeinbildenden Schulen nachgefragt. Das LI bietet jedoch ein vielfältiges Qualifizierungs- und Fortbildungsangebot für Förderkoordinationen, Sprachlernberatung, Beratungslehrkräfte und Mentorinnen und Mentoren in der individuellen Lernförderung an.
Das Lernportal „Individuelle gezielte Lernförderung (IGEL)“ ist bereits online zugänglich (siehe: https://li.hamburg.de/fortbildung/neu-in-hamburg-das-portal-igel-689154). Eine Onlineübersicht weiterer Angebote sowie Ansprechpersonen ist in Vorbereitung.
4. Welche Bedeutung misst die Fachbehörde dem Einsatz von Lerncoaches bei? (ggfs. in Bezug auf die jeweilige Schulform)
Zu 4.:
Mit den verschiedenen Funktionsstellen (Förderkoordination, Sprachlehrberatung, Beratungslehrkräfte, Mentorinnen und Mentoren) für die Lernförderung an den Hamburger allgemeinbildenden Schulen ist ein differenziertes Unterstützungssystem für die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler etabliert, für eine weitere Aufgabe im Rahmen von Lerncoaching zeigt sich derzeit kein Bedarf.
gez. Heimath
f.d.R.
Leptien
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