21-3529.01

Antwort auf Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Fachkräftemangel bei hoher Arbeitslosigkeit - Wie kann man Menschen ohne Beschäftigung besser in Jobs vermitteln?

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 12.03.2024 Hauptausschuss Ö 1.10

Sachverhalt

Viele Unternehmen und die öffentliche Verwaltung klagen über einen Mangel an Fachkräften. Stellen können angeblich nicht besetzt werden und bleiben angeblich unbesetzt.

Gleichzeitig hat Hamburg eine hohe Arbeitslosigkeit: Der Bestand an Arbeitssuchenden liegt bei über 140.000 Personen (Quelle BA Hamburg, Okt. 2023).[1] Die Arbeitslosenquote liegt bei 7,6% und ist eine der höchsten im Bundesgebiet (Stand Nov. 2023, Quelle Statista)[2], bei steigender Tendenz. Die Arbeitslosenquote im Bezirk Harburg liegt bei 9,1% (Quelle BA Hamburg). Die Unterbeschäftigungs­quote liegt in Hamburg sogar bei ca. 10% (Stand Nov. 2023, Quelle BA Hamburg).[3]

Insgesamt fällt auf, dass insbes. Menschen über 50, sog. ungelernte Arbeitskräfte und Menschen mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich häufig von Arbeitslosigkeit betroffen sind.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständigen Fachbehörden um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hoch ist die Arbeitslosenquote sowie die Unterbeschäftigungsquote im Bezirk Harburg bei

a) Menschen mit Behinderung

b) Menschen mit nicht deutscher Staatsbürgerschaft

c) Menschen über 50

d) Frauen bzw. Menschen nicht männlichen Geschlechts.

2. Wie viele Stellenangebote liegen dem Job Center Harburg aktuell vor?
- Bitte Antwort tabellarisch, bei der Antwort bitte Art der Tätigkeit gem. ISCO-08 oder Beruf nach KldB 2010, sowie Stellenumfang (Arbeitszeit) und angebotenes Entgelt (nach Stunden- oder Monatslohn) ausweisen.

3. Wie ist die Qualifizierungssituation auf Seite der Bewerber:innen (registrierte arbeitslose oder arbeitssuchende Personen) im Bezirk Harburg?
- Bitte Antwort tabellarisch, dabei bitte Geschlecht, Alter, Staatsbürgerschaft (dt. / nicht dt.), Bildungsabschlüssen, Berufsabschlüssen, Studienabschlüsse sowie Arbeitserfahrung in Jahren (nach ISCO-08 oder KldB 2010) ausweisen.

4. Wie hoch ist der Anteil der arbeitslosen oder arbeitssuchenden Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Bezirk Harburg, deren Berufs- oder Studienabschluss nicht oder nur teilweise anerkannt wird?
- Bitte Antwort tabellarisch, dabei bitte Geschlecht, Alter, Berufs- und Studienabschlüssen und Arbeitserfahrung in Jahren nach ISCO-08 oder KldB 2010, sowie Herkunftsland ausweisen.

5. Wie hoch ist der Anteil der Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Bezirk Harburg, deren Schulabschluss nicht oder nur teilweise anerkannt wird?
- Bitte Antwort tabellarisch, dabei bitte Geschlecht, Alter, Schulabschlüssen, Arbeitserfahrung in Jahren nach ISCO-08 oder KldB 2010 und Herkunftsland ausweisen.

6. Welche Maßnahmen setzt die Verwaltung bzw. das Jobcenter derzeit um oder plant sie, um Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft die Anerkennung von Schul-, Berufs- oder Studienabschlüssen zu erleichtern?

7. a) Welches sind die am häufigsten angebotenen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Bewerber:innen im Bezirk Harburg?

b) Welche Qualifikationen bzw. Berufsabschlüsse werden dadurch erreicht.
- Bei der Antwort bitte differenzieren nach Tätigkeiten bzw. Berufen gem. ISCO-08 oder KldB 2010?

8. Wie lange dauert die Vermittlung von Bewerber:innen im Bezirk Harburg in den Job?
- Bei der Antwort bitte differenzieren nach ungelernten, nach Berufs- bzw. Studienabschlüssen sowie nach Arbeitserfahrung in Jahren gem. ISCO-08 oder KldB 2010.


[1] https://hibb.hamburg.de/wp-content/uploads/sites/33/2023/11/Arbeitsmarktreport-Hamburg-Oktober-2023.pdf

[2] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/36651/umfrage/arbeitslosenquote-in-deutschland-nach-bundeslaendern/

[3] https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/datei/aktueller_hamburger_arbeitsmarktbericht_ba079332.pdf

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

9. Februar 2024


Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

In den Anlagen sind die geforderten Daten vom Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit (BA) zusammengestellt. Hierzu ergänzend folgende Hinweise:

In Anlage 1 sind die Eckwerte für die Agentur für Arbeit (AA) Hamburg (HH) in den einschlägigen Tabellenblättern zu finden und die aktuellen Daten zu den Arbeitslosen im Geschäftsstellenbezirk (GSt.) HH-Harburg (Anlage 2) in Gelb markiert.

Eine Arbeitslosenquote für Menschen mit Behinderung kann nicht ausgewiesen werden, weil es hierzu an der entsprechenden Bezugsgröße der schwerbehinderten zivilen Erwerbspersonen mangelt. Alternativ sind in der Auswertung die schwerbehinderten arbeitslosen Menschen im GSt. HH-Harburg enthalten sowie deren Anteil in % an allen Arbeitslosen (4,3 %) (Zeile 27).


Die Arbeitslosenquoten für Frauen, 50- bis unter 65-Jährige sowie der Ausländer sind in den Zeilen 50, 53 und 55 enthalten.


Daten zur Unterbeschäftigung werden für Geschäftsstellenbezirke nicht ausgewiesen.

Die gemeldeten Arbeitsstellen im GSt. HH-Harburg können der Anlage 2 entnommen werden. Im Tabellenblatt 1_1 findet sich der Bestand an Arbeitsstellen in Teilzeit, im Tabellenblatt 3_1_1 der Bestand an gemeldete Arbeitsstellen nach Berufsgruppen und Anforderungsniveau (nach KldB 2010) und im Tabellenblatt 3_2_1 der Bestand an gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen nach Berufsgruppen und Anforderungsniveau (KldB 2010).


Eine Auswertung nach dem angebotenen Entgelt (nach Stunden- oder Monatslohn) ist vom Statistik-Service der BA nicht möglich.


Die Daten zur Qualifizierungssituation sind ebenfalls in den Eckwerten der beiliegenden Auswertung (Anlage 1) enthalten bzw. zum fehlenden Hauptschulabschluss in Anlage 3 (Zeile 26). Hierin finden sich Daten zum Geschlecht, Alter, Ausländer und Berufs- bzw. Studienabschlüsse.

Eine Auswertung nach der Arbeitserfahrung in Jahren (nach ISCO-08 oder KldB 2010) ist dem Statistik-Service der BA nicht möglich. Alternativ enthält die beigefügte Anlage 5 Angaben zur abgeschlossenen durchschnittlichen Dauer in Tagen der Arbeitslosigkeit nach dem Anforderungsniveau sowie Berufs- und Schulabschlusses.

Der Anteil der Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Bezirk Harburg, deren Berufs-, Studien- oder Schulabschluss nicht oder nur teilweise anerkannt wird, wird statistisch nicht erfasst. Das Anerkennungsverfahren ist ein individuelles Verfahren, dessen Erfolg und Dauer zuerst von den vorgebrachten Inhalten der Antragstellenden bestimmt ist. Jobcenter team.arbeit.hamburg geht hier mit Blick auf möglichst zügige Antragsentwicklung den Weg einer pauschalen Kostenübernahme für Kosten im Rahmen des Antragsverfahrens und erleichtert damit auch den Antragstellenden die Entscheidung für ein Anerkennungsverfahren, sowie dessen Durchführung.

Um das Verfahren herum ist eine stabile Beratungslandschaft entwickelt, sowie für den Fall notwendiger Anpassungsqualifizierungen und von Sprachschwierigkeiten Fortbildungsangebote vorhanden. Hamburg ist mit seiner Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA), dem Newcomers Service im Hamburg Welcome Center (HWC) mit Erstorientierungsberatung , sowie dem gesamten HWC insgesamt gut aufgestellt.

gez. Heimath

f.d.R.

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