22-1744.01

Antwort auf Anfrage der Fraktion Die Linke Harburg nach § 24 BezVG betr. Wegfall von Wohnraum durch bauordnungsrechtliche Probleme bei Dachgeschosswohnungen

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 16.06.2026 Hauptausschuss Ö 4.11

Sachverhalt

In den Häuserreihen Reeseberg 18–42, Tivoliweg 7–9 sowie Walter-Koch-Weg 8 sollen Dachgeschosswohnungen ihre Nutzung als Wohnraum verlieren. Nach Angaben des Bezirksamtes sollen die betroffenen Wohnungen bauordnungsrechtlich nicht beziehungsweise nicht ausreichend genehmigt sein oder baurechtliche Voraussetzungen nicht erfüllen. Als Gründe werden unter anderem fehlende Voraussetzungen nach baurechtlichen Vorgaben wie ein zweiter Rettungsweg, unzureichende Belichtung sowie nicht zulässige Raumhöhen genannt. Zudem soll eine weitere Nutzung der Räume als Wohnraum nicht zulässig sein. Angesichts des bereits angespannten Wohnungsmarktes in Harburg stellt sich die Frage, welche Auswirkungen der Wegfall dieser Wohnungen auf die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum im Bezirk haben wird und welche Möglichkeiten zum Erhalt der Wohnungen geprüft werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

  1. Wie viele Wohneinheiten sind nach Kenntnis des Bezirksamtes konkret vom möglichen Wegfall der Wohnnutzung betroffen (bitte nach Adresse aufschlüsseln)?
  2. Seit wann ist dem Bezirksamt bekannt, dass für die betroffenen Dachgeschosswohnungen bauordnungsrechtliche Probleme bestehen beziehungsweise baurechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt sein sollen?
  3. Auf welcher bauordnungsrechtlichen Grundlage soll die weitere Nutzung der betroffenen Wohnungen als Wohnraum unzulässig sein?
  4. Welche konkreten baurechtlichen Mängel liegen nach Einschätzung des Bezirksamtes an den jeweiligen Standorten Reeseberg 18–42, Tivoliweg 7–9 sowie Walter-Koch-Weg 8 vor?
  5. Ist eine Duldung geprüft worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  6. Sieht das Bezirksamt durch den möglichen Wegfall der Wohneinheiten eine zusätzliche Belastung beziehungsweise Gefahr für den bereits angespannten Wohnungsmarkt in Harburg?
  7. Welche Maßnahmen wurden oder werden geprüft, um den Verlust dieser Wohneinheiten möglichst zu verhindern oder auszugleichen?
  8. Gibt es Gespräche zwischen Bezirksamt, Eigentümerin und weiteren Stellen über mögliche Nachrüstungen oder Lösungen zum Erhalt der Wohnungen beziehungsweise zur Herstellung eines genehmigungsfähigen Zustandes?
  9. Wie viele vergleichbare Fälle nicht genehmigter oder bauordnungsrechtlich problematischer Wohnnutzungen sind dem Bezirksamt aktuell im Bezirk Harburg bekannt, soweit diese statistisch erfasst werden?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

26. Mai 2026

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke Harburg,
Drs. 22-1744, wie folgt Stellung:


1. Wie viele Wohneinheiten sind nach Kenntnis des Bezirksamtes konkret vom möglichen Wegfall der Wohnnutzung betroffen (bitte nach Adresse aufschlüsseln)?

- Reeseberg 18a–42 mit 26 WE

- Tivoliweg 7–9 mit 4 WE

  1. Seit wann ist dem Bezirksamt bekannt, dass für die betroffenen Dachgeschosswohnungen bauordnungsrechtliche Probleme bestehen beziehungsweise baurechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt sein sollen?

Die rechtswidrigen Zustände wurden dem Bezirksamt erst jüngst bekannt und daher zuvor weder geduldet noch konnten diese daher zuvor beanstandet werden.

  1. Auf welcher bauordnungsrechtlichen Grundlage soll die weitere Nutzung der betroffenen Wohnungen als Wohnraum unzulässig sein?

Neben dem Nichtvorliegen der erforderlichen Genehmigungen wurde in materiell-rechtlicher Hinsicht festgestellt, dass aktuellen brandschutztechnischen Anforderungen im Hinblick auf die Rettungswege nicht genügt wird.

  1. Welche konkreten baurechtlichen Mängel liegen nach Einschätzung des Bezirksamtes an den jeweiligen Standorten Reeseberg 18–42, Tivoliweg 7–9 sowie Walter-Koch-Weg 8 vor?

Siehe Antwort zu 3.‘

  1. Ist eine Duldung geprüft worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung werden sämtliche Möglichkeiten geprüft, die als mildestes Mittel geeignet sind, um ordnungsgemäße Zustände herzustellen und eine Gefährdung für Leib und Leben auszuschließen. Im vorliegenden Fall ist der Sachverhalt noch nicht ausermittelt.

  1. Sieht das Bezirksamt durch den möglichen Wegfall der Wohneinheiten eine zusätzliche Belastung beziehungsweise Gefahr für den bereits angespannten Wohnungsmarkt in Harburg?

Nein! In Abstimmung mit dem EBV sollen den Bewohnern möglichst Ersatzwohnraum im Bestand des EBV angeboten werden.

  1. Welche Maßnahmen wurden oder werden geprüft, um den Verlust dieser Wohneinheiten möglichst zu verhindern oder auszugleichen?

Siehe Antwort zu 5.

  1. Gibt es Gespräche zwischen Bezirksamt, Eigentümerin und weiteren Stellen über mögliche Nachrüstungen oder Lösungen zum Erhalt der Wohnungen beziehungsweise zur Herstellung eines genehmigungsfähigen Zustandes?

Ja! Ob erforderliche Maßnahmen wirtschaftlich umgesetzt werden können hat der Eigentümer zu prüfen.

  1. Wie viele vergleichbare Fälle nicht genehmigter oder bauordnungsrechtlich problematischer Wohnnutzungen sind dem Bezirksamt aktuell im Bezirk Harburg bekannt, soweit diese statistisch erfasst werden?

Das Bezirksamt erfasst Nutzungsuntersagungen von Wohnungen wegen fehlendem 2. Rettungsweg nicht.

Carstensen

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