Antwort auf Anfrage der Fraktion Die Linke Harburg nach § 24 BezVG betr. Wegfall von Wohnraum durch bauordnungsrechtliche Probleme bei Dachgeschosswohnungen
Letzte Beratung: 16.06.2026 Hauptausschuss Ö 4.11
In den Häuserreihen Reeseberg 18–42, Tivoliweg 7–9 sowie Walter-Koch-Weg 8 sollen Dachgeschosswohnungen ihre Nutzung als Wohnraum verlieren. Nach Angaben des Bezirksamtes sollen die betroffenen Wohnungen bauordnungsrechtlich nicht beziehungsweise nicht ausreichend genehmigt sein oder baurechtliche Voraussetzungen nicht erfüllen. Als Gründe werden unter anderem fehlende Voraussetzungen nach baurechtlichen Vorgaben wie ein zweiter Rettungsweg, unzureichende Belichtung sowie nicht zulässige Raumhöhen genannt. Zudem soll eine weitere Nutzung der Räume als Wohnraum nicht zulässig sein. Angesichts des bereits angespannten Wohnungsmarktes in Harburg stellt sich die Frage, welche Auswirkungen der Wegfall dieser Wohnungen auf die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum im Bezirk haben wird und welche Möglichkeiten zum Erhalt der Wohnungen geprüft werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
26. Mai 2026
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke Harburg,
Drs. 22-1744, wie folgt Stellung:
1. Wie viele Wohneinheiten sind nach Kenntnis des Bezirksamtes konkret vom möglichen Wegfall der Wohnnutzung betroffen (bitte nach Adresse aufschlüsseln)?
- Reeseberg 18a–42 mit 26 WE
- Tivoliweg 7–9 mit 4 WE
Die rechtswidrigen Zustände wurden dem Bezirksamt erst jüngst bekannt und daher zuvor weder geduldet noch konnten diese daher zuvor beanstandet werden.
Neben dem Nichtvorliegen der erforderlichen Genehmigungen wurde in materiell-rechtlicher Hinsicht festgestellt, dass aktuellen brandschutztechnischen Anforderungen im Hinblick auf die Rettungswege nicht genügt wird.
Siehe Antwort zu 3.‘
Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung werden sämtliche Möglichkeiten geprüft, die als mildestes Mittel geeignet sind, um ordnungsgemäße Zustände herzustellen und eine Gefährdung für Leib und Leben auszuschließen. Im vorliegenden Fall ist der Sachverhalt noch nicht ausermittelt.
Nein! In Abstimmung mit dem EBV sollen den Bewohnern möglichst Ersatzwohnraum im Bestand des EBV angeboten werden.
Siehe Antwort zu 5.
Ja! Ob erforderliche Maßnahmen wirtschaftlich umgesetzt werden können hat der Eigentümer zu prüfen.
Das Bezirksamt erfasst Nutzungsuntersagungen von Wohnungen wegen fehlendem 2. Rettungsweg nicht.
Carstensen
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