22-1744.01

Antwort auf Anfrage der Fraktion Die Linke Harburg nach § 24 BezVG betr. Wegfall von Wohnraum durch bauordnungsrechtliche Probleme bei Dachgeschosswohnungen

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Sachverhalt

In den Häuserreihen Reeseberg 1842, Tivoliweg 79 sowie Walter-Koch-Weg 8 sollen Dachgeschosswohnungen ihre Nutzung als Wohnraum verlieren. Nach Angaben des Bezirksamtes sollen die betroffenen Wohnungen bauordnungsrechtlich nicht beziehungsweise nicht ausreichend genehmigt sein oder baurechtliche Voraussetzungen nicht erfüllen. Als Gründe werden unter anderem fehlende Voraussetzungen nach baurechtlichen Vorgaben wie ein zweiter Rettungsweg, unzureichende Belichtung sowie nicht zulässige Raumhöhen genannt. Zudem soll eine weitere Nutzung der Räume als Wohnraum nicht zulässig sein. Angesichts des bereits angespannten Wohnungsmarktes in Harburg stellt sich die Frage, welche Auswirkungen der Wegfall dieser Wohnungen auf die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum im Bezirk haben wird und welche Möglichkeiten zumErhalt der Wohnungen geprüft werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

  1. Wie viele Wohneinheiten sind nach Kenntnis des Bezirksamtes konkret vom möglichen Wegfall der Wohnnutzung betroffen (bitte nach Adresse aufschlüsseln)?
  2. Seit wann ist dem Bezirksamt bekannt, dass für die betroffenen Dachgeschosswohnungen bauordnungsrechtliche Probleme bestehen beziehungsweise baurechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt sein sollen?
  3. Auf welcher bauordnungsrechtlichen Grundlage soll die weitere Nutzung der betroffenen Wohnungen als Wohnraum unzulässig sein?
  4. Welche konkreten baurechtlichen Mängel liegen nach Einschätzung des Bezirksamtes an den jeweiligen Standorten Reeseberg 1842, Tivoliweg 79 sowie Walter-Koch-Weg 8 vor?
  5. Ist eine Duldung geprüft worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  6. Sieht das Bezirksamt durch den möglichen Wegfall der Wohneinheiten eine zusätzliche Belastung beziehungsweise Gefahr für den bereits angespannten Wohnungsmarkt in Harburg?
  7. Welche Maßnahmen wurden oder werden geprüft, um den Verlust dieser Wohneinheiten möglichst zu verhindern oder auszugleichen?
  8. Gibt es Gespräche zwischen Bezirksamt, Eigentümerin und weiteren Stellen über mögliche Nachrüstungen oder Lösungen zum Erhalt der Wohnungen beziehungsweise zur Herstellung eines genehmigungsfähigen Zustandes?
  9. Wie viele vergleichbare Fälle nicht genehmigter oder bauordnungsrechtlich problematischer Wohnnutzungen sind dem Bezirksamt aktuell im Bezirk Harburg bekannt, soweit diese statistisch erfasst werden?
Lokalisation Beta
Walter-Koch-Weg Reeseberg

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