Antwort auf Anfrage der Fraktion Die Linke Harburg nach § 24 BezVG betr. Wegfall von Wohnraum durch bauordnungsrechtliche Probleme bei Dachgeschosswohnungen
In den Häuserreihen Reeseberg 18–42, Tivoliweg 7–9 sowie Walter-Koch-Weg 8 sollen Dachgeschosswohnungen ihre Nutzung als Wohnraum verlieren. Nach Angaben des Bezirksamtes sollen die betroffenen Wohnungen bauordnungsrechtlich nicht beziehungsweise nicht ausreichend genehmigt sein oder baurechtliche Voraussetzungen nicht erfüllen. Als Gründe werden unter anderem fehlende Voraussetzungen nach baurechtlichen Vorgaben wie ein zweiter Rettungsweg, unzureichende Belichtung sowie nicht zulässige Raumhöhen genannt. Zudem soll eine weitere Nutzung der Räume als Wohnraum nicht zulässig sein. Angesichts des bereits angespannten Wohnungsmarktes in Harburg stellt sich die Frage, welche Auswirkungen der Wegfall dieser Wohnungen auf die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum im Bezirk haben wird und welche Möglichkeiten zumErhalt der Wohnungen geprüft werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.