21-3658.01

Antwort auf Anfrage der FDP-Fraktion zur Herabstufung eines Straßenzugs zu Bezirksstraßen

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 12.03.2024 Hauptausschuss Ö 1.29

Sachverhalt


Der Presse war zu entnehmen, dass der Straßenzug Am Frankenberg - Langenbeker Weg - Marmstorfer Weg - Ernst-Bergeest-Weg - Friedhofstraße - Weusthoffstraße - Lohmannsweg - Milchgrund von Landestraßen und damit Hauptverkehrsstraßen zu Bezirksstraßen herabgestuft wurde.


Ursprünglich war dieser Straßenzug einmal als „Zweiter Harburger Ring“ gedacht und sollte entsprechend ausgebaut werden. Die Idee war, dass so eine Querverbindung geschaffen würde, damit nicht der Verkehr immer durch die Harburger Innenstadt fließen muss. Doch es scheint sich herausgestellt zu haben, dass der Bedarf für einen Ausbau und die damit verbundenen Kosten nicht groß genug ist.


Der Nachteil ist, dass jetzt der Bezirk alle Kosten für Unterhalt, Pflege und Sanierung tragen muss. Deswegen wird sich auch meist um eine Hochstufung einer Straße bemüht. Angeblich soll es Zusagen zur Kostenübernahme durch die Stadt Hamburg geben.

Es bleibt abzuwarten, ob die Vorteile, mehr Kompetenz bei Umbau- und Erneuerungsmaßnahmen, die Nachteile aufwiegen.

Wir fragen daher die Verwaltung:


1. Mit welchen Kosten wird gerechnet?

2. Wie verbindlich sind die Zusagen zur Kostenübernahme? Sind sie schriftlich vereinbart? Sind sie in den Haushaltsplänen fixiert?

2. Sind genügend Personal und Gerätschaften beim Bauhof vorhanden?

3. Ist genügend Personal in der Tiefbauabteilung vorhanden?



FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

4. März 2024



Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion, Drs. 21-3658, wie folgt Stellung:

Vorbemerkung:

Die Finanzierung der Hauptverkehrsstraßen und Bezirksstraßen obliegt der FHH. In beiden Fällen werden die benötigten Mittel von der BVM vorgehalten. Für die Bezirksstraßen werden Rahmenzuweisungen an die Bezirksämter zur Verfügung gestellt.

Die Bewirtschaftung der Hauptverkehrsstraßen wird unmittelbar von der BVM finanziert. Durch die Klassifizierung als Bezirksstraßen entsteht keine Verschlechterung der finanziellen Ausstattung für Bunterhaltung und Sanierung. Die Rahmenzuweisungen werden bei Erweiterung des Straßenbestandes erhöht. Das geschieht durch Anpassung des Einzelplans der BVM.

Die Wegeaufsicht obliegt dem Bezirksamt für beide Straßenkategorien. Für Planung und Sanierung entsteht allerdings zusätzlicher Personalaufwand.

  1. Mit welchen Kosten wird gerechnet?

Die meisten Straßen benötigen eine Grundinstandsetzung und Überplanung, wofür noch keine belastbaren Kostenschätzungen vorliegen.

  1. Wie verbindlich sind die Zusagen zur Kostenübernahme? Sind sie schriftlich vereinbart? Sind sie in den Haushaltsplänen fixiert?

Die Budgetverschiebung zwischen der Rahmenzuweisung der BVM an das Bezirksamt und den in der BVM verbleibenden Mitteln muss im Haushaltsplan nachvollzogen werden. Dafür ist eine Nachtragsdrucksache erforderlich. Ab dem Jahr 2027 wird die Verschiebung im Rahmen der laufenden Planaufstellung berücksichtigt.

Der Zeitpunkt der Erstellung der Nachtragsdrucksache ist noch nicht bekannt.

  1. Sind genügend Personal und Gerätschaften beim Bauhof vorhanden?

Die Flächen, für die der Bauhof zuständig ist, haben sich nicht verändert, da die bezirkliche Unterhaltung auch auf Hauptverkehrsstraßen tätig ist.

  1. Ist genügend Personal in der Tiefbauabteilung vorhanden?

Für die Planung der Grundinstandsetzungen wurde dem Bezirksamt vom LSBG eine halbe Stelle übertragen.

Sobald die Stelle besetzt werden konnte, wird die Planungstätigkeit für diesen Straßenzug aufgenommen.

i.V. Queckenstedt

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Langenbeker Weg Friedhofstraße Weusthoffstraße Am Frankenberg Marmstorfer Weg Ernst-Bergeest-Weg Lohmannsweg Milchgrund Harburger Ring

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Themen Beta

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