21-3816.01

Antwort auf Anfrage der FDP-Fraktion zum Fortschritt der geplanten Ertüchtigung des Cranzer und Neuenfelder Hauptdeiches

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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10.09.2024
Sachverhalt

Die Bemessung der Hochwasserschutzbauwerke in Hamburg muss den künftige Anforderungen angepasst werden. Der anhaltende Klimawandel hat auch Auswirkungen auf den Hochwasserschutz in Cranz und Neuenfelde. Die Sollhöhen des Cranzer und Neuenfelder Hauptdeichs müssen daher angepasst werden.

Dazu hat die Freie und Hansestadt Hamburg das Projekt „Ertüchtigung des Cranzer und Neuenfelder Hauptdeich“ mit dem sogenannten Bedarfsträger Behörde für Umwelt, Klima und Agrarwirtschaft (BUKEA), dem Auftraggeber Hamburg Port Authority und dem Realisierungsträger  ReGe Hamburg gestartet.

Mit dem Hauptprojekt Deicherhöhung und -instandsetzung und den Teilprojekten Grundsanierung der Deichverteidigungs- und Hauptverkehrsstraße sowie Erneuerung der Be- und Entwässerung sollen überlebenswichtige Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt werde. Für die Umsetzung wurde der Zeitraum bis Ende 2026 angegeben.

Auf den Veranstaltungen mit den Bürgern Neuenfeldes und Cranz am 22. März 2022 wurde von dem Realisierungsträger ReGe Hamburg geantwortet und im Protokoll festgehalten: „Die Planungen für das Deicherhöhungsprogramm in Hamburg sind komplex und sehr genau Abschnitt für Abschnitt festgelegt, da sie in Beziehung zueinanderstehen. Würde eine Maßnahme zeitlich verschoben, hätte das auch Auswirkungen auf andere. Ziel ist es mithin, so schnell wie möglich und innerhalb der nächsten vier Jahre fertig zu werden, um Deicherhöhungen an anderen Stellen in Hamburg umsetzen zu können.“

 

Da vor Ort kaum vorbereitende Arbeiten bemerkt wurden, fragen wir die Verwaltung:

 

1. Ist der notwendige Grunderwerb für alle benötigen Flächen rechtskräftig abgewickelt?

 

2. Hat das mit dem zuständigen Polizeikommissariat, der Verkehrsdirektion, der Koordinierungsstelle für Baustellen in Hauptverkehrsstraßen (KOST), dem Bezirk Harburg und den Busbetrieben  abgestimmte Konzept der bauzeitlichen Verkehrsführung noch Bestandskraft?.

 

3. Sind die von den Bürgern im Planfeststellungsverfahren fristgerecht bis zum 7.11.2022 eingebrachten über 200 Anregungen, Einwendungen, Stellungnahmen und Bedenken schon in die Planungen eingeflossen?.

Wenn nein, warum nicht?

 

4. Wie sieht die aktuelle Terminplanung für einzelnen Bauabschnitte bis zur endgültigen Fertigstellung Ende 2026 aus?

 

5. Aus welchem Grunde konnte die bisher veröffentlichte Terminplanung nicht eingehalten werden?

 

6. Welche Maßnahmen wurden von wem unternommen, um die vermuteten oder realen Terminverzögerungen aufzuholen?

 

7. Geht es weiter?

Wenn Ja, wie?

Wenn Nein, warum nicht?


 

 



BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

 

 

            3. Juni 2024
 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:

 

1.  Ist der notwendige Grunderwerb für alle benötigen Flächen rechtskräftig abgewickelt?

 

Ja, bis auf ein Flurstück, zu dem ein Notartermin bereits vereinbart ist.

 

 

2.  Hat das mit dem zuständigen Polizeikommissariat, der Verkehrsdirektion, der Koordinierungsstelle für Baustellen in Hauptverkehrsstraßen (KOST), dem Bezirk Harburg und den Busbetrieben  abgestimmte Konzept der bauzeitlichen Verkehrsführung noch Bestandskraft?

 

Die in den Planfeststellungsunterlagen nachrichtlich genannte Verkehrsführung hat aktuell weiterhin Bestand.

 

 

3.  Sind die von den Bürgern im Planfeststellungsverfahren fristgerecht bis zum 7.11.2022 eingebrachten über 200 Anregungen, Einwendungen, Stellungnahmen und Bedenken schon in die Planungen eingeflossen?

Wenn nein, warum nicht?

 

Die genannten Anregungen, Einwendungen, Stellungnahmen und Bedenken fließen in das Genehmigungsverfahren in geeigneter Weise ein. Sich daraus ergebende Änderungen werden im Planänderungsantrag dargestellt.

 

 

 


 

4.  Wie sieht die aktuelle Terminplanung für einzelnen Bauabschnitte bis zur endgültigen Fertigstellung Ende 2026 aus?

 

In den Jahren 2024 und 2025 sollen vorgezogene Maßnahmen, wie z.B. Sicherstellungsmaßnahmen zur landwirtschaftlichen Bewässerung oder der Ausbesserung der Umleitstrecke am Neuenfelder Fährdeich umgesetzt werden. Die Hauptbaumaßnahme soll in den Jahren 2026 bis 2028 umgesetzt werden.


 

5.  Aus welchem Grunde konnte die bisher veröffentlichte Terminplanung nicht eingehalten werden?

 

Aufgrund einer Vielzahl von Einwendungen im Planfeststellungsverfahren ist ein Planänderungsantrag zu erarbeiten, wodurch das Genehmigungsverfahren länger dauern wird, als ursprünglich geplant.


 

6.  Welche Maßnahmen wurden von wem unternommen, um die vermuteten oder realen Terminverzögerungen aufzuholen?

 

Bedarfs- und Realisierungsträger wirken laufend auf eine Optimierung der Abläufe und des Personaleinsatzes hin, um vermutete oder reale Terminverzögerungen zu minimieren.

 

7.  Geht es weiter?

Wenn Ja, wie?

Wenn Nein, warum nicht?

 

Ja, siehe auch Antworten zu 4. und 5.

 


 

gez. Heimath


 

f.d.R.


 

Leptien