21-3622.01

Antwort auf Anfrage der FDP-Fraktion betr.: Tierarztversorgung von bedürftigen Harburgern

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 12.03.2024 Hauptausschuss Ö 1.23

Sachverhalt


Im SIGI wurde über Altersarmut und ihre Folgen auch in Bezug auf die soziale Isolation der Betroffenen berichtet. Mögliche Maßnahmen sind schwerpunktmäßig auf Landes- und Bundesebene angesiedelt und liegen damit außerhalb der Gestaltungsspielräume der Harburger Verwaltung.

Um der sozialen Isolation der Betroffenen entgegenzuwirken, schlägt die liberale Fraktion vor, niederschwellige Maßnahmen in den Fokus zu nehmen.

So ist der Besitz eines Haustiers insbesondere für einsame, ältere Menschen ein wichtiger Faktor für soziale und emotionale Stabilität durch die Beziehung zum Tier, es ist ein wichtiger Faktor, um den Tag zu strukturieren und z.B. beim Gassi-Gehen mit dem Hund soziale Kontakte im Umfeld zu pflegen.

Da Tierarztkosten gerade für von Armut betroffenen Menschen nur sehr schwer oder nicht finanzierbar sind, bietet in der Stadt Mülheim der Tierschutzverein eine „Tiersprechstunde“ an (https://www.waz.de/staedte/muelheim/wenn-herrchen-kein-geld-hat-hilft-muelheims-tiersprechstunde-id237603511.html)

Dieser auf Privatinitiative basierende Handlungsansatz ist in den Augen der liberalen Fraktion ein geeignetes Mittel, um mit geringem finanziellem Aufwand auf lokaler Ebene die soziale Isolation einsamer, älterer Menschen zu durchbrechen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Gibt es Planungen für eine „Tiersprechstunde“ im Bezirk Harburg?

2. Würde die Verwaltung eine solche Einrichtung z.B. mit Räumlichkeiten oder Sachmitteln unterstützen?

3. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, zu dem Themenbereich „Tiersprechstunde“ ein Förderprojekt zu beantragen, um in Harburg die Förderung von Haustieren als Teil der Sozialpolitik zu erproben und dauerhaft zu sichern?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

19. Februar 2024


Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion, Drs. 21-3622“, wie folgt Stellung:

  1. Gibt es Planungen für eine „Tiersprechstunde“ im Bezirk Harburg?

Nein, solche Planungen sind zumindest weder dem für Tierschutz noch dem für das Sozialraummanagement zuständighen Fachämtern bekannt.

  1. Würde die Verwaltung eine solche Einrichtung z.B. mit Räumlichkeiten oder Sachmitteln unterstützen?

Das Bezirksamt verfügt zwar über eine Veterinärabteilung, diese ist sachlich jedoch nur bedarfsgerecht für die Wahrnehmung der amtstierärztlichen Dienstgeschäfte ausgestattet. Die Durchführung von Tiersprechstunden oder die Behandlung von Tieren gehört regelhaft nicht zu den amtstierärztlichen Dienstgeschäften.

Eine entsprechende sachliche Ausstattung im Sinne einer kleintierärztlichen Praxis und / oder eine tierärztliche Apotheke ist entsprechend nicht gegeben. Die vorhandenen Sachmittel sind vielmehr nur zur Deckung des amtstierärztlichen Eigenbedarfs der Abteilung bemessen.

Zur Unterstützung einer solchen Einrichtung wären daher grundsätzlich zusätzliche Sachmittel notwendig. Eine Finanzierung für solche zusätzlichen Sachmittel ist aktuell nicht gegeben.

Die tierärztlichen Personalkapazitäten des Fachamts sind zudem durch die bestehenden Regelaufgaben bereist vollständig ausgelastet, so dass hier keine personelle Unterstützung für ein derartiges Projekt in Aussicht gestellt werden kann.

Raumnutzungen für Externe können durch das Bezirksamt grundsätzlich nur im Ausnahmefall zugelassen werden. Die Voraussetzungen für einen solchen Ausnahmefall könnten gegeben sein, wenn seitens des Bezirksamtes und der BV sowie ihrer Fraktionen kein Nutzungsbedarf besteht und wenn ein z.B. soziales oder gemeinnütziges Interesse des Bezirksamtes besteht.

Über die Genehmigung solcher bezirksamtsexternen Veranstaltungen entscheidet die Bezirksamtsleitung. Maßgeblich ist hier die „Dienstanweisung Raumvergaben“ des Bezirksamtes Harburg. Zudem gilt für die Nutzung von Räumen der Bezirksämter die Dienstanweisung Nutzungsentgelte der Bezirksämter, die Kostenfreiheit in Ausnahmefällen zulässt.

Zu beachten ist, dass ein solches Projekt aller Voraussicht nach die Mitwirkung von privaten Tierärzten voraussetzen würde. Solche Tierärzte verfügen in der Regel auch über eigene, entsprechend ausgestattete Praxisräume.

Sofern ein solches privates Projekt zu Stande käme, erschiene es daher naheliegend, dass dafür auch bestehende tierärztliche Praxisräume genutzt würden, so dass ein Bedarf für Räumlichkeiten des Bezirksamtes für ein solches Projekt nicht absehbar erscheint.

Zu in Hamburg bereits bestehenden Angeboten siehe auch Antwort zu 3.

Aus Sicht des für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Fachamts wären vor einer Entscheidung über eine Unterstützung eines solchen Projektes neben sozialpolitischen außerdem auch Aspekte des Tierschutzes zu berücksichtigen. Hier könnte ein Spannungsverhältnis gegeben sein.


So sollte vermieden werden, dass bedürftige Bürger unterstützt werden, die sich aus falsch verstandener Tierliebe oder anderen Gründen ein oder mehrere Tiere anschaffen, aber nicht über die Mittel verfügen, die Tierhaltung dauerhaft ztu finanzieren und / oder nicht sachkundig sind und / oder nicht fähig sind, sich verantwortungsvoll um das Tier zu kümmern und dessen Grundbedürfnisse zu erfüllen.

Ein solches Projekt sollte keine Anreize schaffen, dass diesbezüglich nicht leistungsfähige Bürger oder Bürgerinnen eine Tierhaltung aufnehmen.

  1. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, zu dem Themenbereich „Tiersprechstunde“ ein Förderprojekt zu beantragen, um in Harburg die Förderung von Haustieren als Teil der Sozialpolitik zu erproben und dauerhaft zu sichern?

Bestehende Förderprogramme für derartige Zwecke sind nicht bekannt, so dass seitens der Verwaltung keine Möglichkeit gesehen wird, ein Förderprojekt im Sinne der Anfrage zu beantragen.

Davon unabhängig können Externe grundsätzlich einen Antrag auf Gestaltungsmittel der Bezirksversammlung einreichen, der dann der BV zur Entscheidung vorgelegt würde.

Sollten Gestaltungsmittel für ein derartiges Projekt beantragt werden, wäre aus Sicht der Verwaltung vor einer Entscheidung anhand einer konkreten Projektbeschreibung zu prüfen, inwieweit durch ein solches konkretes Vorhaben das in der Antwort zu 2 beschriebene Spannungsverhältnis zwischen sozialen und tierschutzrechtlichen Erwägungen aufgelöst werden kann.

Zudem wäre aus Sicht der Verwaltung zu berücksichtigen, dass es in Hamburg bereits verschiedene Anlaufstellen mit tierärztlicher Expertise für bedürftige Tierhalter gibt. Hier können genannt werden:

1. Die Tiertafel Hamburg e.V., Hegholt 85, 22179

Aus der Internetseite https://www.tiertafelhamburg.de/ geht folgendes hervor: „Die tiertafelhamburg e.v. ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein, der sich ausschließlich durch Spenden finanziert. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, bedürftige Haustierhalter, die unverschuldet durch persönliche Umstände (Schicksalsschläge, Krankheits- und Todesfälle, Renteneintritt etc.) in eine finanzielle Notlage geraten sind, bei der Grundversorgung ihrer tierischen Mitbewohner zu unterstützen. Durch ihre finanzielle Not ist es diesen Menschen nicht mehr möglich, ihre Hausgenossen artgerecht zu ernähren und zu pflegen. Wir versorgen sie mit Futter und Zubehör, die auf das Tier abgestimmt sind.“

Kunde bei der Tiertafel kann nur werden, wer Bürgergeld oder Sozialrente bezieht, eine Grundsicherung oder eine nur sehr geringe Rente erhält, wer in der Ausbildung ist oder von einer Insolvenz betroffen ist und wenn das Tier schon vor Eintritt der finanziellen Notlage bei der betroffenen Person gelebt hat. Dabei werden keine neuangeschafften Tiere, keine Tierschenkungen unter Bedürftigkeit, keine Tiere unter einem Lebensjahr, keine Exoten, Reptilien oder gefährdete Tierarten unterstützt.

Die Tiertafel gibt es seit Januar 2015. Alle 14 Tage finde die Futterausgabe von 14:00 bis 18:00 Uhr statt. Bei jeder Ausgabe erhält die bedürftige Person für ihr Tier eine Futterversorgung für bis zu zehn Tage. Chronisch kranke Tiere erhalten eine Vollversorgung. Nach der Ausgabe ist es auch möglich, sein Tier einem Tierarzt, der zu den Ausgabeterminen vor Ort ist, vorzustellen.

Siehe dazu auch Protokoll der Sitzung des KUV-Ausschusses der BV Harburg vom 29.9.2023 (zu TOP 2).

2. Obdachlosenhilfe des Deutschen Rotes Kreuzes, DRK Kreisverband Hamburg-Nordost e.V., Steilshooper Straße 2, 22305 Hamburg

Gemeinsam mit der Tierärztin Karen Voelkel und ihrem Praxisteam (https://www.tierarztpraxis-am-millerntor.de/faq/drk/) besteht dieses Projekt seit 2008 gemeinsam mit der Hamburger Tierärztekammer und dem Franziskus Tierheim. Die Tierärztin und ihr Team kümmern sich ehrenamtlich jeden ersten Montag im Monat um 20.00 Uhr vor dem Kaufhausgebäude an der Mönckebergstraße Ecke Gerhard-Hauptmann-Platz um die Hunde von Obdachlosen

3. Eine private Tierartpraxis in 22085 Hamburg, Hofweg 22 arbeitet nach Kenntnis des für den Tierschutz zuständigem Fachamts mit einer Stiftung zusammen, die die Behandlung jeweils eines Tieres pro erwerbslosen Bürger nach Antrag und Nachweis der Bedürftigkeit finanziert, soweit es ihr möglich ist.

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