Antwort auf Anfrage der AfD-Fraktion II: Gelände der New York-Hamburger Gummi-Waarenfabrik, Verfall oder Nutzung?
Die Entwicklung des Harburger Binnenhafens ist im allgemeinen Interesse des Bezirkes. Leider gibt es dort auch Immobilien, die ein trauriges Dasein als langsam zerfallende Denkmale fristen. Gemeint ist natürlich der Gebäudekomplex der alten Harburger "Gummi-Kamm". Wie in der Septembersitzung 2023 des Stadtentwicklungsausschuss (18.09.2023) zu vernehmen war, herrschte dort ein etwas unklares Lagebild über die Eigentumsverhältnisse und die weiteren Planungen der Eigentümer mit diesem Grundstück
Aus diesem Grund fragen wir die zuständige Stelle:
1. Ist dem Bezirk zwischenzeitlich der jetzige Eigentümer des Geländes der New York-Hamburger Gummi-Waarenfabrik bekannt? Wenn ja, um wen handelt es sich?
2. Wenn ja, welche Nutzungspläne sind dem Bezirk bekannt?
3. Hat es gegenüber Stellen der Bezirksverwaltung Anfragen für einen Erwerb oder eine Nutzung des Geländes von Seiten Dritter gegeben, z.B. an die zuständige Stelle für Wirtschaftsförderung?
4. Welche Möglichkeiten von Seiten des Bezirkes oder der Stadt verbleiben, um eine sinnvolle Nutzung des Geländes zu ermöglichen?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
28. Februar 2024
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der AfD II-Fraktion, Drs. 21-3657“, wie folgt Stellung:
Dem Bezirksamt ist lediglich der im Grundbuch eingetragene Eigentümer bekannt.
Welches Firmengeflecht sich hinter diesem Eigentümer verbirgt ist dem Bezirksamt, auch wegen der fehlenden Zugänglichkeit von ausländischen Informationsquellen nicht bekannt.
Aus Gründen des Datenschutzes können Eigentümerinformationen nicht veröffentlicht werden.
Dem Bezirksamt sind die aktuellen Nutzungspläne nicht bekannt, da kein Kontakt zum Eigentümer beseht.
Bis auf Anfragen zur Nutzung als Filmkulisse hat es bislang keine Nutzungsanfragen gegeben.
Anfragen zum Erwerb sind der Abteilung Wirtschaftsförderung des Bezirkes nicht bekannt.
Im Bereich östlicher Binnenhafen läuft aktuell eine vorbereitende Untersuchung in Vorbereitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß §165 BauGB. Sinnvolle Weiternutzungsmöglichkeiten werden zurzeit im Rahmen dieser Untersuchung ermittelt.
Die Federführung liegt bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, die auch die Veröffentlichung von Planungsideen koordiniert.