21-3820.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Warum sind am Schloßmühlendamm Behinderten-Parkplätze weggefallen?

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.05.2024 Hauptausschuss Ö 2.21

Sachverhalt


Nach der Neugestaltung des Schloßmühlendamms im Zuge der Veloroute befindet sich vor dem ehemaligen Karstadt-Gebäude nur noch ein einziger, überdimensionert wirkender Behindertenparkplatz parallel zur Fahrbahn. Vor dem Umbau gab es dort drei Parkplätze für Schwerbehinderte, die schräg zur Fahrbahn angeordnet waren.

Die Verknappung des bisherigen Parkplatzangebots stösst auf Unverständnis bei Betroffenen, für die jeder Behindertenparkplatz eine Erleichterung in ihrem mobilitätseingeschränkten Alltag darstellt.

Der Standort schräg gegenüber der Hölertwiete ist eine zentrale Parkmöglichkeit in der Harburger Innenstadt, von dem aus Praxen, Geschäfte und weitere Einrichtungen auf kurzen Wegen zu erreichen sind.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Inwieweit ist die neue Veloroute ursächlich für den Wegfall von zwei Schwerbehinderten-Parkplätzen am Schloßmühlendamm 2?
2. Wer hat entschieden, dass dort zwei Schwerbehinderten-Parkplätze ersatzlos entfallen?
3. Ist dieses Vorgehen konform mit dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz, das eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft festschreibt?

4. Ist die Behinderten Arbeitsgemeinschaft Harburg e.V. vor der Entscheidung informiert und gehört worden?
Wenn nein, warum nicht?

Hamburg, am 12.04.2024




FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

23. April 2024

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 21-3820, wie folgt Stellung:

1. Inwieweit ist die neue Veloroute ursächlich für den Wegfall von zwei Schwerbehinderten-Parkplätzen am Schloßmühlendamm 2?

Durch die Verlegung des Radverkehrs auf die Fahrbahn und der damit verbundenen Verbreiterung der Fahrbahnfläche waren u.a. auch die barrierefreien Parkstände sowie die Kraftradstellplätze im Planungsbereich betroffen. Im Schlossmühlendamm waren drei beschilderte Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung ausgewiesen.

Es handelte sich um Schrägparkstände, welche sowohl in der Länge also auch in der Breite baulich deutlich untermäßig ausgelegt waren.

Die erforderlichen Bewegungsflächen neben dem Fahrzeug sowie im Heckbereich waren durch die Schräglage und Maße der Parkstände nicht gegeben, sodass die Anforderungen der ReStra an barrierefreie Parkstände im Bestand nicht erfüllt waren.

Es wurde stattdessen ein barrierefreier Längsparken eingerichtet, welcher in die Platzgestaltung des Herbert-Wehner-Platzes integriert wurde und somit auch den neusten Richtlinien für barrierefreie Parkstände entspricht.


2. Wer hat entschieden, dass dort zwei Schwerbehinderten-Parkplätze ersatzlos entfallen?

Siehe Antwort zu 1.


3. Ist dieses Vorgehen konform mit dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz, das eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft festschreibt?

Siehe Antwort zu 1.

4. Ist die Behinderten Arbeitsgemeinschaft Harburg e.V. vor der Entscheidung informiert und gehört worden?

Die Planung wurde wie üblich im Rahmen des Verschickungsverfahrens an die Träger öffentlicher Belange, wie z.B. auch Behindertenverband, versandt. Eine Rückmeldung zu diesem Thema gab es nicht.

Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

i.V. Queckenstedt

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
14.05.2024
Ö 2.21
Lokalisation Beta
Schloßmühlendamm Hölertwiete
Stadtteile

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