21-3820.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Warum sind am Schloßmühlendamm Behinderten-Parkplätze weggefallen?

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.05.2024
Ö 2.21
14.05.2024
Sachverhalt


Nach der Neugestaltung des Schloßhlendamms im Zuge der Veloroute befindet sich vor dem ehemaligen Karstadt-Gebäude nur noch ein einziger, überdimensionert wirkender Behindertenparkplatz parallel zur Fahrbahn. Vor dem Umbau gab es dort drei Parkplätze für Schwerbehinderte, die schräg zur Fahrbahn angeordnet waren.

Die Verknappung des bisherigen Parkplatzangebots stösst auf Unverständnis bei Betroffenen, für die jeder Behindertenparkplatz eine Erleichterung in ihrem mobilitätseingeschränkten Alltag darstellt.

Der Standort schräg gegenüber der Hölertwiete ist eine zentrale Parkmöglichkeit in der Harburger Innenstadt, von dem aus Praxen, Geschäfte und weitere Einrichtungen auf kurzen Wegen zu erreichen sind. 
 

Wir fragen die Verwaltung:
1. Inwieweit ist die neue Veloroute ursächlich für den Wegfall von zwei Schwerbehinderten-Parkplätzen am Schloßhlendamm 2?
2. Wer hat entschieden, dass dort zwei Schwerbehinderten-Parkplätze ersatzlos entfallen?
3. Ist dieses Vorgehen konform mit dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz, das eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft festschreibt?

4. Ist die Behinderten Arbeitsgemeinschaft Harburg e.V. vor der Entscheidung informiert und gehört worden? 
Wenn nein, warum nicht?

 

Hamburg, am 12.04.2024