Antwort auf Anfrage CDU betr. Schnee- und Eisräumdienst im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 13.02.2024 Hauptausschuss Ö 4.11
In den letzten Tagen häuften sich die Beschwerden, dass im Bezirk Harburg zum Teil ein mangelhafter Schneeräumdienst stattfindet. Die Gehwege sind über Tage hinweg vereist und keiner scheint für die Räumung zuständig zu sein.
Es ist bekannt, dass in der Regel der Anlieger für die Beräumung der Flächen zuständig ist. Häufig gibt es allerdings keine privaten Anlieger, so zum Beispiel entlang von Parkanlagen, Wäldern oder Naturschutzgebieten.
Im gesamten Bezirksamtsbereich konnte man feststellen, dass im Bereich der Bushaltestellen regelmäßig geräumt wurde.
Diese voraus geschickt fragen wir die Verwaltung:
1. Wer ist für die Beräumung oben genannter öffentlicher Geh- und Radwege zuständig, an denen es keinen privaten Anlieger gibt?
2. Im Bereich Vogelkamp Neugraben fiel auf, dass hier ungenügend Schnee geräumt wurde, lediglich vor - in erster Linie - einigen Einzel- und Doppelhausgrundstücken kamen die Anwohner ihrer Schneeräumpflicht vorbildlich nach. Aber mehrheitlich vor den Mehrfamilienhäusern hielt sich niemand für zuständig. Auch im Bereich der Kita am Park wurde nicht geräumt. Die an den öffentlichen Parks liegenden Flächen wurden nicht oder erst sehr spät geräumt.
2.1 Wer ist zuständig für den Schneeeräumdienst der Flächen?
2.2 Wer kontrolliert, dass auch in diesen Gebieten geräumt wird?
2.3 Wie verhält es sich mit den Wegen jenseits der Gräben vor den Reihenhauszeilen; wer ist hier zuständig?
2.4 Wieweit muss der Bereich vor dem Bahnhofszugangsgebäudes (Nord) geräumt werden?
2.5 Gibt es dort Reinigungskataster?
3. Wie viel Personen stehen im Bezirk Harburg für den Schneeräumdienst zur Verfügung?
3.1 Wird/wurde die Anzahl der Personen hinsichtlich des Wachsens des Süderelbebereiches (Neubaugebiete) erhöht?
4. Gab es Meldungen über - durch Eis bedingte - Unfälle bei Fußgängern oder Fahrradfahrern?
5. Da der Winter noch nicht vorbei ist, stellen wir die Frage, ob der Schneeräumdienst in Zukunft besser verläuft?
6. Benötigt der Bezirk zusätzliches Personal oder Maschinen, um der Schneeräumpflicht besser nachkommen zu können?
7. Sind die Finanzmittel ausreichend?
Hamburg, am 12.01.2024
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
23. Januar 2024
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 21-3534, wie folgt Stellung:
1. Wer ist für die Beräumung oben genannter öffentlicher Geh- und Radwege zuständig, an denen es keinen privaten Anlieger gibt?
Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) hat nach § 28 Abs. 2 HWG i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 Stadtreinigungsgesetz (SRG) den Auftrag, den Winterdienst nach besten Kräften an besonders gefährlichen Stellen verkehrswichtiger Wege auf Fahrbahnen und Fußgängerüberwegen sowie anliegerfreie Gehwegstrecken durchzuführen.
2. Im Bereich Vogelkamp Neugraben fiel auf, dass hier ungenügend Schnee geräumt wurde, lediglich vor - in erster Linie - einigen Einzel- und Doppelhausgrundstücken kamen die Anwohner ihrer Schneeräumpflicht vorbildlich nach. Aber mehrheitlich vor den Mehrfamilienhäusern hielt sich niemand für zuständig. Auch im Bereich der Kita am Park wurde nicht geräumt. Die an den öffentlichen Parks liegenden Flächen wurden nicht oder erst sehr spät geräumt.
2.1 Wer ist zuständig für den Schneeeräumdienst der Flächen?
Es besteht grundsätzlich eine Reinigungspflicht der privaten Anlieger (auch bei Mehrfamilienhäusern und Kita).
Ansonsten siehe Antwort zu Frage 1.
2.2 Wer kontrolliert, dass auch in diesen Gebieten geräumt wird?
Da die Verkehrsflächen noch nicht gänzlich vom BA Harburg übernommen wurden, kontrolliert auch die IBA dieses Gebiet noch. Die Park- und Grünanlagen wurden schon vom Bezirksamt übernommen.
Im Rahmen der Wegekontrolle werden die Flächen stichprobenartig überprüft oder auf Beschwerden hin anlassbezogen begangen.
Eine flächendeckende regelhafte Kontrolle müsste im Winter bei Schnee oder Glätte durch überfrierende Nässe täglich erfolgen, das ist personell nicht leistbar.
Die SRH ist hier als „Dienstleister“ mit einem eigenen Qualitätsmanagement / Controlling tätig.
2.3 Wie verhält es sich mit den Wegen jenseits der Gräben vor den Reihenhauszeilen; wer ist hier zuständig?
Es besteht eine Anliegerverpflichtung für öffentliche Gehwege im Bereich der privaten Grundstücke.
2.4. Wieweit muss der Bereich vor dem Bahnhofszugangsgebäudes (Nord) geräumt werden?
Dort ist die SRH zuständig.
2.5 . Gibt es dort Reinigungskataster?
Diese Frage kann nur die SRH beantworten.
3. Wie viel Personen stehen im Bezirk Harburg für den Schneeräumdienst zur Verfügung?
Der Winterdienst obliegt komplett der SRH. Das Bezirksamt hat kein eigenes Personal für den Winterdienst.
3.1. Wird/wurde die Anzahl der Personen hinsichtlich des Wachsens des Süderelbebereiches (Neubaugebiete) erhöht?
Siehe Antwort zu 3.
4. Gab es Meldungen über - durch Eis bedingte - Unfälle bei Fußgängern oder Fahrradfahrern?
Konkrete Unfälle wurden dem BA nicht gemeldet.
5. Da der Winter noch nicht vorbei ist, stellen wir die Frage, ob der Schneeräumdienst in Zukunft besser verläuft?
Die Zuständigkeit liegt bei der SRH.
6. Benötigt der Bezirk zusätzliches Personal oder Maschinen, um der Schneeräumpflicht besser nachkommen zu können?
Siehe Antwort zu 3.
7. Sind die Finanzmittel ausreichend?
Siehe Antwort zu 3.
i.V. Trispel
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