Antwort auf Anfrage CDU betr. Schnee- und Eisräumdienst im Bezirk Harburg
In den letzten Tagen häuften sich die Beschwerden, dass im Bezirk Harburg zum Teil ein mangelhafter Schneeräumdienst stattfindet. Die Gehwege sind über Tage hinweg vereist und keiner scheint für die Räumung zuständig zu sein.
Es ist bekannt, dass in der Regel der Anlieger für die Beräumung der Flächen zuständig ist. Häufig gibt es allerdings keine privaten Anlieger, so zum Beispiel entlang von Parkanlagen, Wäldern oder Naturschutzgebieten.
Im gesamten Bezirksamtsbereich konnte man feststellen, dass im Bereich der Bushaltestellen regelmäßig geräumt wurde.
Diese voraus geschickt fragen wir die Verwaltung:
1. Wer ist für die Beräumung oben genannter öffentlicher Geh- und Radwege zuständig, an denen es keinen privaten Anlieger gibt?
2. Im Bereich Vogelkamp Neugraben fiel auf, dass hier ungenügend Schnee geräumt wurde, lediglich vor - in erster Linie - einigen Einzel- und Doppelhausgrundstücken kamen die Anwohner ihrer Schneeräumpflicht vorbildlich nach. Aber mehrheitlich vor den Mehrfamilienhäusern hielt sich niemand für zuständig. Auch im Bereich der Kita am Park wurde nicht geräumt. Die an den öffentlichen Parks liegenden Flächen wurden nicht oder erst sehr spät geräumt.
2.1 Wer ist zuständig für den Schneeeräumdienst der Flächen?
2.2 Wer kontrolliert, dass auch in diesen Gebieten geräumt wird?
2.3 Wie verhält es sich mit den Wegen jenseits der Gräben vor den Reihenhauszeilen; wer ist hier zuständig?
2.4 Wieweit muss der Bereich vor dem Bahnhofszugangsgebäudes (Nord) geräumt werden?
2.5 Gibt es dort Reinigungskataster?
3. Wie viel Personen stehen im Bezirk Harburg für den Schneeräumdienst zur Verfügung?
3.1 Wird/wurde die Anzahl der Personen hinsichtlich des Wachsens des Süderelbebereiches (Neubaugebiete) erhöht?
4. Gab es Meldungen über - durch Eis bedingte - Unfälle bei Fußgängern oder Fahrradfahrern?
5. Da der Winter noch nicht vorbei ist, stellen wir die Frage, ob der Schneeräumdienst in Zukunft besser verläuft?
6. Benötigt der Bezirk zusätzliches Personal oder Maschinen, um der Schneeräumpflicht besser nachkommen zu können?
7. Sind die Finanzmittel ausreichend?
Hamburg, am 12.01.2024