Antwort auf Anfrage CDU betr. Reaktionszeit der Fachstelle für Wohnungsnotfälle
Letzte Beratung: 16.01.2024 Hauptausschuss Ö 2.25
Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle in Harburg bietet lt. Eigendarstellung Hilfe an bei Mietrückständen, fristlosen Kündigungen, Räumungsklagen, Schwierigkeiten mit Vermietern, Wohnungsräumung, Obdachlosigkeit oder der Suche nach einer Wohnung, wenn jemand obdachlos ist oder in einer Wohnunterkunft lebt.
Diese Dienststelle hilft auch dabei, eine Wohnung behalten zu können (Wohnungssicherung). So ist zum Beispiel bei Mietschulden eine Übernahme möglich (als Darlehen oder Beihilfe). Da es sich um Notfälle handelt, ist eine kürzestmögliche Reaktionszeit und konkrete Hilfe für die Hilfesuchenden erforderlich.
Dies vorausgeschickt fragen wir die Verwaltung:
Bitte nach Anlässen aufgliedern.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
21. Dezember 2023
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der CDU--Fraktion, Drs. 21-3495, wie folgt Stellung:
Zum Stichtag 01.12.2023 sind 14 Mitarbeiter:innen in der Fachstelle beschäftigt.
Zum Stichtag 01.12.2023 bestehen 1,19 VZÄ Vakanzen.
Dazu kann nur die Fachbehörde (hier Sozialbehörde) Zahlen liefern.
Die erste Reaktion der Kolleg*innen der Fachstelle erfolgt umgehend.Die Prüfung ist abhängig von der Reaktion der Klient*innen und Vorlage und Prüfung von Unterlagen. Diese Faktoren können nur selten durch die Fachstelle beeinflußt werden. Sollten sich bei Prüfung neue Sachverhalte ergeben, muss entsprechend reagiert werden. Eine pauschale Aussage über den Zeitraum bis zur Entscheidung kann daher nicht getroffen werden, der Zeitraum variiiert in fast jedem Fall.
Die Fallzahlen sind gestiegen, haben aber keine Auswirkungen auf die
Reaktionszeit.
Jedem Haushalt in Not wird umgehend Hilfe angeboten.
Es wird gemäß Fachanweisung zur Wohnungslosenhilfe (Abschnitt II) in
Verbindung mit dem SGB II und XII gearbeitet
Die Fachstellen arbeiten pro-aktiv für die Mieter. Dazu gehört auch insbesondere die
Prüfung von Selbsthilfemöglichkeiten, siehe auch Fachanweisung zur
Wohnungslosenhilfe, Abschnitt 2.2.2.4.2 Hilfeplanung
i.V. Trispel
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