21-3495.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Reaktionszeit der Fachstelle für Wohnungsnotfälle

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 16.01.2024 Hauptausschuss Ö 2.25

Sachverhalt

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

21. Dezember 2023


Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der CDU--Fraktion, Drs. 21-3495, wie folgt Stellung:
 

  1.     Wieviele Mitarbeiter sind in der Fachstelle beschäftigt?

 Zum Stichtag 01.12.2023 sind 14 Mitarbeiter:innen in der Fachstelle beschäftigt.
 

  1.             Gibt es Vakanzen?

 Zum Stichtag 01.12.2023 bestehen 1,19 VZÄ Vakanzen.
 

  1.   Wie haben sich die Fallzahlen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt)
     Bitte nach Anlässen aufgliedern.

 Dazu kann nur die Fachbehörde (hier Sozialbehörde) Zahlen liefern.
 

  1.   Wie lang ist die übliche Reaktionszeit von der Kontaktaufnahme über die Prüfung
     der Unterlagen/Sachlage bis hin zu einer Entscheidung über das Hilfegesuch eines
     Mieters?

Die erste Reaktion der Kolleg*innen der Fachstelle erfolgt umgehend.Die Prüfung ist abhängig von der Reaktion der Klient*innen und Vorlage und Prüfung von Unterlagen. Diese Faktoren können nur selten durch die Fachstelle beeinflußt werden. Sollten sich bei Prüfung neue e ergeben, muss entsprechend reagiert werden. Eine pauschale Aussage über den Zeitraum bis zur Entscheidung kann daher nicht getroffen werden, der Zeitraum variiiert in fast jedem Fall.

 

  1.             Hat die Entwicklung (Pkt. 3) Auswirkungen auf diese Reaktionszeit? Wenn ja, wie?

  Die Fallzahlen sind gestiegen, haben aber keine Auswirkungen auf die
 Reaktionszeit.

 

  1.             Werden Fälle von Alleinerziehenden mit Kindern priorisiert bearbeitet?

 Jedem Haushalt in Not wird umgehend Hilfe angeboten.

 

  1.             Gibt es einen standardisierten Ablauf und Kriterien für die Bearbeitung eines Wohnungsnotfalls?

     

  Es wird gemäß Fachanweisung zur Wohnungslosenhilfe (Abschnitt II) in
 Verbindung mit dem SGB II und XII gearbeitet
 

  1.     Werden Hilfegesuche bei Bereitschaft des Vermieters, bei Übernahme der
        Mietschulden durch die Behörde von einer Kündigung abzusehen, abgelehnt mit dem
        Hinweis, dass der Mietschuldner (aufgrund der signalisierten Bereitschaft des
        Vermieters) Ratenzahlung mit dem Vermieter vereinbaren könne oder bei der
        Hausbank einen Privatkredit aufnehmen könne?

  Die Fachstellen arbeiten pro-aktiv für die Mieter. Dazu gehört auch insbesondere die
 Prüfung von Selbsthilfemöglichkeiten, siehe auch Fachanweisung zur
 Wohnungslosenhilfe, Abschnitt  2.2.2.4.2 Hilfeplanung

 

      i.V. Trispel

 

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