21-3495

Anfrage CDU betr. Reaktionszeit der Fachstelle für Wohnungsnotfälle

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle in Harburg bietet lt. Eigendarstellung Hilfe an bei Mietrückständen, fristlosen Kündigungen, Räumungsklagen, Schwierigkeiten mit Vermietern, Wohnungsräumung, Obdachlosigkeit oder der Suche nach einer Wohnung, wenn jemand obdachlos ist oder in einer Wohnunterkunft lebt.

Diese Dienststelle hilft auch dabei, eine Wohnung behalten zu können (Wohnungssicherung). So ist zum Beispiel bei Mietschulden eine Übernahme möglich (als Darlehen oder Beihilfe).

Da es sich um Notfälle handelt, ist eine kürzestmögliche Reaktionszeit und konkrete Hilfe für die Hilfesuchenden erforderlich.

Dies vorausgeschickt fragen wir die Verwaltung:

  1.             Wieviele Mitarbeiter sind in der Fachstelle beschäftigt?
  2.             Gibt es Vakanzen?
  3.             Wie haben sich die Fallzahlen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
    Bitte nach Anlässen aufgliedern.
  4.             Wie lang ist die übliche Reaktionszeit von der Kontaktaufnahme über die Prüfung der Unterlagen/Sachlage bis hin zu einer Entscheidung über das Hilfegesuch eines Mieters?
  5.             Hat die Entwicklung (Pkt. 3) Auswirkungen auf diese Reaktionszeit? Wenn ja, wie?
  6.             Werden Fälle von Alleinerziehenden mit Kindern priorisiert bearbeitet?
  7.             Gibt es einen standardisierten Ablauf und Kriterien für die Bearbeitung eines Wohnungsnotfalls?
  8.             Werden Hilfegesuche bei Bereitschaft des Vermieters, bei Übernahme der Mietschulden durch die Behörde von einer Kündigung abzusehen, abgelehnt mit dem Hinweis, dass der Mietschuldner (aufgrund der signalisierten Bereitschaft des Vermieters) Ratenzahlung mit dem Vermieter vereinbaren könne oder bei der Hausbank einen Privatkredit aufnehmen könne?

    Hamburg, den 14.12.2023